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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Jahresausgleich durchführen darf.<br />

Auf der rechten Seite in diesem Bereich stehen Ihnen mehrere Kennzeichen zur<br />

Verfügung. Diese Felder sind aktiv, wenn ein Häkchen gesetzt ist.<br />

Lohnsteuerjahresausgleichskennzeichen:<br />

Beschäftigen Sie am Jahresende zehn oder mehr Mitarbeiter, so sind Sie verpflichtet,<br />

einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Arbeitgeber mit weniger als zehn<br />

Mitarbeiter sind von der Durchführung freigestellt. Führt der Arbeitgeber den<br />

Lohnsteuerjahresausgleich durch, so heißt dies nicht automatisch, dass für jeden<br />

Mitarbeiter der Ausgleich durchzuführen ist.<br />

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist z.B. nicht vorzunehmen, wenn der Mitarbeiter innerhalb<br />

des Jahres<br />

• nicht durchgehend beschäftigt war,<br />

• in die Steuerklasse III oder IV gewechselt hat,<br />

• einmal nach Steuerklasse V oder VI versteuert wurde,<br />

• auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen ist,<br />

• sowohl nach der allgemeinen als auch nach der besonderen Tabelle versteuert wurde,<br />

• die Voraussetzungen für den Eintrag von Unterbrechungstagen auf der<br />

Lohnsteuerkarte erfüllt ist,<br />

• dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Lohnsteuerjahresausgleichs die Lohnsteuerkarte<br />

nicht vorliegt.<br />

Weitere Informationen dazu holen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem<br />

zuständigen Finanzamt ein.<br />

Kammerbeitragskennzeichen:<br />

Wird nur in den Bundesländern Saarland und Bremen benötigt. Die Vorgaben für die<br />

eigentliche Berechnung des Kammerbeitrages werden über den Menüpfad BEARBEITEN<br />

- PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN -<br />

ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX( siehe S. 243) über das<br />

Register "Kirchen.-St./Soli./Kammer." vorgenommen.<br />

Alterskennzeichen:<br />

Das Alterskennzeichen wird aktiviert, wenn das 65. Lebensjahr in dem Jahr vollendet<br />

wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Ansonsten bleibt dieses Feld inaktiv. Das<br />

Kennzeichen bewirkt eine besondere Lohnsteuerberechnung, andere<br />

Vorsorgepauschalen und Freibeträge.<br />

Minijob im Privathaushalt:<br />

Lohnbuchhaltung<br />

Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn als Lohnsteuerart "Geringfügig<br />

Beschäftigte (Aushilfe)" gewählt wurde. Die Abrechnung folgt analog den Mitarbeitern<br />

außerhalb von Privathaushalten mit dem Unterschied, dass für Privathaushalte ein<br />

ermäßigter pauschaler Kranken- und Rentenversicherungssatz gilt. Dieser ist unter<br />

Menüpfad BEARBEITEN - PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN<br />

hinterlegt.<br />

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