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3.3.2.4 Führung von Geschäftsbereichen<br />

Als dritte Lösung steht die Abbildung der Vorgänge auf Ebene von Geschäftsbereichen zur<br />

Verfügung. Die Vorteile dieser Lösung liegen vor allem darin, daß sie sich einfach auf weitere<br />

Aktivitäten ausweiten läßt. Darüber hinaus können die Aktivitätenabschlüsse jederzeit auf<br />

Basis eines einheitlichen und übersichtlichen Kontenplans mit SAP-R/3 ausgewiesen werden.<br />

Bei dieser Variante ist allerdings auf einen zusätzlichen Kontierungsaufwand hinzuweisen.<br />

Des weiteren muß im Rahmen der Abschlußarbeiten der nicht eindeutig einem Vorgang<br />

zurechenbare Teil des Buchungsaufkommens geschlüsselt und umgebucht werden.<br />

3.3.2.5 Kostenrechnung<br />

Ein weiteres Instrument zur Erstellung der Unbundling-Berichterstattung ist die Kostenrechnung.<br />

Diese Form der Erfassung ist für jene Unternehmen besonders geeignet, die zum<br />

Zwecke der internen Betriebssteuerung oder von aufsichtsrechtlichen Erfordernissen<br />

(Strompreiskalkulation) ohnedies eine Kosten- und Leistungsrechnung eingerichtet haben.<br />

Durch Modifizierung können dadurch wesentliche Grundlagen für die Unbundling-<br />

Berichterstattung generiert werden.<br />

Es wird in der Kostenrechnung zwischen der Direktkontierung von Aufwands- und Ertragsarten<br />

sowie der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung unterschieden. Bei der Direktkontierung<br />

werden Erträge und Aufwendungen bei ihrer Entstehung erfaßt. Im Zuge der Auftragsabrechnung<br />

werden Kostenstellen der Leistungsgeber entlastet und die Kostenstellen<br />

der Leistungsempfänger belastet. Abrechnungstechnisch sind die Kostenstellen somit als<br />

Unterkonten der Ertrags- und Aufwandskonten zu interpretieren.<br />

Bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden entweder in Form von Einzelabrechnung<br />

oder in Form von Umlageverfahren, die auch mehrstufig erfolgen können, Kosten<br />

zugeordnet. Preise, möglichst marktgerechte, sollen für den innerbetrieblichen Leistungsaustausch<br />

zum Ansatz gebracht werden. Dies würde der Intention der EBRL, einzelne Segmente<br />

wie rechtlich selbständige Unternehmen abzubilden und damit Wettbewerb zu schaffen,<br />

nahe kommen. Marktpreisen sind aber kalkulatorische Bestandteile immanent; diese Bestandteile<br />

sind jedoch nicht HGB-konform. 244<br />

Die in der modernen Kostenrechnung verwendeten Kostenbegriffe entsprechen nicht den<br />

handelsrechtlichen Aufwandsbegriffen. Dadurch kann die Kostenrechnung nicht unmittelbar<br />

Grundlage für die Unbundling-Ergebnisrechnung sein. Darüber hinaus bieten die Kosten-<br />

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