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3.3.2.4 Führung von Geschäftsbereichen<br />
Als dritte Lösung steht die Abbildung der Vorgänge auf Ebene von Geschäftsbereichen zur<br />
Verfügung. Die Vorteile dieser Lösung liegen vor allem darin, daß sie sich einfach auf weitere<br />
Aktivitäten ausweiten läßt. Darüber hinaus können die Aktivitätenabschlüsse jederzeit auf<br />
Basis eines einheitlichen und übersichtlichen Kontenplans mit SAP-R/3 ausgewiesen werden.<br />
Bei dieser Variante ist allerdings auf einen zusätzlichen Kontierungsaufwand hinzuweisen.<br />
Des weiteren muß im Rahmen der Abschlußarbeiten der nicht eindeutig einem Vorgang<br />
zurechenbare Teil des Buchungsaufkommens geschlüsselt und umgebucht werden.<br />
3.3.2.5 Kostenrechnung<br />
Ein weiteres Instrument zur Erstellung der Unbundling-Berichterstattung ist die Kostenrechnung.<br />
Diese Form der Erfassung ist für jene Unternehmen besonders geeignet, die zum<br />
Zwecke der internen Betriebssteuerung oder von aufsichtsrechtlichen Erfordernissen<br />
(Strompreiskalkulation) ohnedies eine Kosten- und Leistungsrechnung eingerichtet haben.<br />
Durch Modifizierung können dadurch wesentliche Grundlagen für die Unbundling-<br />
Berichterstattung generiert werden.<br />
Es wird in der Kostenrechnung zwischen der Direktkontierung von Aufwands- und Ertragsarten<br />
sowie der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung unterschieden. Bei der Direktkontierung<br />
werden Erträge und Aufwendungen bei ihrer Entstehung erfaßt. Im Zuge der Auftragsabrechnung<br />
werden Kostenstellen der Leistungsgeber entlastet und die Kostenstellen<br />
der Leistungsempfänger belastet. Abrechnungstechnisch sind die Kostenstellen somit als<br />
Unterkonten der Ertrags- und Aufwandskonten zu interpretieren.<br />
Bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden entweder in Form von Einzelabrechnung<br />
oder in Form von Umlageverfahren, die auch mehrstufig erfolgen können, Kosten<br />
zugeordnet. Preise, möglichst marktgerechte, sollen für den innerbetrieblichen Leistungsaustausch<br />
zum Ansatz gebracht werden. Dies würde der Intention der EBRL, einzelne Segmente<br />
wie rechtlich selbständige Unternehmen abzubilden und damit Wettbewerb zu schaffen,<br />
nahe kommen. Marktpreisen sind aber kalkulatorische Bestandteile immanent; diese Bestandteile<br />
sind jedoch nicht HGB-konform. 244<br />
Die in der modernen Kostenrechnung verwendeten Kostenbegriffe entsprechen nicht den<br />
handelsrechtlichen Aufwandsbegriffen. Dadurch kann die Kostenrechnung nicht unmittelbar<br />
Grundlage für die Unbundling-Ergebnisrechnung sein. Darüber hinaus bieten die Kosten-<br />
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