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stimmungen des HGB und des AktG bleibt die Vollziehungszuständigkeit des Bundesministers<br />

für Justiz auch hinsichtlich der Versicherungsunternehmen bestehen. 413 Anders ist die<br />

Rechtslage in Deutschland, wo alle externen Rechnungslegungsvorschriften wie auch die<br />

Ermächtigung zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur externen Rechnungslegung im<br />

dHGB enthalten sind. 414 Im dHGB wurden diese Branchenspezifika mit der Erweiterung um<br />

die §§ 341 a bis o Rechnung getragen. 415 Die externen Rechnungslegungsvorschriften für<br />

Versicherungsunternehmen fallen daher in Deutschland zur Gänze in die Vollziehungszuständigkeit<br />

des Bundesministers der Justiz. 416<br />

Die Verordnung über die externe Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung<br />

(RLVVU) 417 enthält nähere Ausführungen zu einzelnen Rechnungslegungsvorschriften,<br />

die im wesentlichen im fünften Hauptstück des VAG enthalten sind. Sie umfaßt unter anderem<br />

nähere Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Bestimmungen über den Wortlaut des Bestätigungsvermerks des Treuhänders und<br />

des verantwortlichen Aktuars sowie nähere Details und Formerfordernisse hinsichtlich des<br />

jährlichen Berichts an die Versicherungsaufsichtsbehörde. 418<br />

Die Verordnung über die der Versicherungsbehörde vorzulegenden Angaben des Bundesministers<br />

für Finanzen 419 (interne Rechnungslegung) regelt die Form der Datenvorlage<br />

sowie die Vorlagefristen. Welche Angaben im einzelnen an die Versicherungsaufsichtsbehörde<br />

zu übermitteln sind, ergibt sich aus den von ihr aufgelegten amtlichen Formularen zum<br />

Jahresabschluß.<br />

Die Verordnungen zur Rechnungslegung sind in bezug auf ihre Rechtsgrundlage in eine für<br />

die externe 420 und eine für die interne 421 Rechnungslegung getrennt. Da jedoch die interne<br />

Rechnungslegung in weiten Bereichen auf die der externen Rechnungslegung aufbaut, besteht<br />

eine Wechselwirkung zwischen beiden Regelungsbereichen.<br />

413<br />

414<br />

415<br />

416<br />

417<br />

418<br />

419<br />

420<br />

421<br />

Vgl. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsrecht: Internationale Standards, europäische<br />

Richtlinien und österreichisches Recht, 1.Aufl. <strong>Wien</strong> 1999, S 405 mit weiteren Hinweisen<br />

§§ 341 bis 341o dHGB<br />

Loitz, Rüdiger: Auswirkungen der Harmonisierung des Energiemarkts auf die Rechnungslegung<br />

und Prüfung der Energieversorgungsunternehmen, in: Versorgungswirtschaft 1998, S 249<br />

Vgl. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsrecht: internationale Standards, europäische<br />

Richtlinien und österreichisches Recht, 1.Aufl. <strong>Wien</strong> 1999, S 405 mit weiteren Hinweisen<br />

BGBl 757/1992, geändert durch die Verordnung BGBl 97/1995<br />

Vgl. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsrecht: internationale Standards, europäische<br />

Richtlinien und österreichisches Recht, 1.Aufl. <strong>Wien</strong> 1999, S 405<br />

BGBl 758/1992<br />

§ 85 VAG<br />

§ 85 a VAG<br />

180

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