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stimmungen des HGB und des AktG bleibt die Vollziehungszuständigkeit des Bundesministers<br />
für Justiz auch hinsichtlich der Versicherungsunternehmen bestehen. 413 Anders ist die<br />
Rechtslage in Deutschland, wo alle externen Rechnungslegungsvorschriften wie auch die<br />
Ermächtigung zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur externen Rechnungslegung im<br />
dHGB enthalten sind. 414 Im dHGB wurden diese Branchenspezifika mit der Erweiterung um<br />
die §§ 341 a bis o Rechnung getragen. 415 Die externen Rechnungslegungsvorschriften für<br />
Versicherungsunternehmen fallen daher in Deutschland zur Gänze in die Vollziehungszuständigkeit<br />
des Bundesministers der Justiz. 416<br />
Die Verordnung über die externe Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung<br />
(RLVVU) 417 enthält nähere Ausführungen zu einzelnen Rechnungslegungsvorschriften,<br />
die im wesentlichen im fünften Hauptstück des VAG enthalten sind. Sie umfaßt unter anderem<br />
nähere Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,<br />
Bestimmungen über den Wortlaut des Bestätigungsvermerks des Treuhänders und<br />
des verantwortlichen Aktuars sowie nähere Details und Formerfordernisse hinsichtlich des<br />
jährlichen Berichts an die Versicherungsaufsichtsbehörde. 418<br />
Die Verordnung über die der Versicherungsbehörde vorzulegenden Angaben des Bundesministers<br />
für Finanzen 419 (interne Rechnungslegung) regelt die Form der Datenvorlage<br />
sowie die Vorlagefristen. Welche Angaben im einzelnen an die Versicherungsaufsichtsbehörde<br />
zu übermitteln sind, ergibt sich aus den von ihr aufgelegten amtlichen Formularen zum<br />
Jahresabschluß.<br />
Die Verordnungen zur Rechnungslegung sind in bezug auf ihre Rechtsgrundlage in eine für<br />
die externe 420 und eine für die interne 421 Rechnungslegung getrennt. Da jedoch die interne<br />
Rechnungslegung in weiten Bereichen auf die der externen Rechnungslegung aufbaut, besteht<br />
eine Wechselwirkung zwischen beiden Regelungsbereichen.<br />
413<br />
414<br />
415<br />
416<br />
417<br />
418<br />
419<br />
420<br />
421<br />
Vgl. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsrecht: Internationale Standards, europäische<br />
Richtlinien und österreichisches Recht, 1.Aufl. <strong>Wien</strong> 1999, S 405 mit weiteren Hinweisen<br />
§§ 341 bis 341o dHGB<br />
Loitz, Rüdiger: Auswirkungen der Harmonisierung des Energiemarkts auf die Rechnungslegung<br />
und Prüfung der Energieversorgungsunternehmen, in: Versorgungswirtschaft 1998, S 249<br />
Vgl. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsrecht: internationale Standards, europäische<br />
Richtlinien und österreichisches Recht, 1.Aufl. <strong>Wien</strong> 1999, S 405 mit weiteren Hinweisen<br />
BGBl 757/1992, geändert durch die Verordnung BGBl 97/1995<br />
Vgl. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsrecht: internationale Standards, europäische<br />
Richtlinien und österreichisches Recht, 1.Aufl. <strong>Wien</strong> 1999, S 405<br />
BGBl 758/1992<br />
§ 85 VAG<br />
§ 85 a VAG<br />
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