25.12.2013 Aufrufe

Download (770Kb) - ePub WU - Wirtschaftsuniversität Wien

Download (770Kb) - ePub WU - Wirtschaftsuniversität Wien

Download (770Kb) - ePub WU - Wirtschaftsuniversität Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zinserträge sind dabei nicht abzuziehen, sondern unter die Erträge aufzunehmen. Der Zinsanteil<br />

in den Dotierungen des Sozialkapitals ist auch im Rahmen des bilanziellen Unbundling<br />

vorzugsweise in den Zinsaufwand aufzunehmen und aus dem Personalaufwand zu eliminieren.<br />

355<br />

4.3.11 Umlagen zwischen den Aktivitäten<br />

Diese Position muß pro Aktivität aufgenommen werden, wenn zwischen den Aktivitäts-<br />

Bereichen Verrechnungen vorgenommen werden, um eine vorzunehmen, da eine positionsweise<br />

Überleitung zum jeweiligen Wertansatz in der Gesamt-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

herzustellen ist. Eine eigene Konsolidierungsspalte ist aber nur bei Wesentlichkeit der<br />

zu konsolidierenden Positionen auszuweisen. 356 Alternativ können die Verrechnungen zwischen<br />

den Bereichen auch nur summarisch mit einem einzigen Betrag pro Aktivität erfolgen<br />

(Darstellung in einer Zeile). Ansonsten können die Konsolidierungen auch mit dem Bereich<br />

Sonstiges der nicht gesondert darzustellenden Aktivitäten zusammengefaßt werden.<br />

Auf die Problematik der innerbetrieblichen Wertansätze wurde in Kapitel 4.3.3. Aktivierte<br />

Eigenleistungen eingegangen.<br />

Wenn diese Position nur die Ziffern 1 bis 8, also die Posten des Betriebserfolgs betrifft, ist<br />

eine Gliederung vor dem Betriebserfolg jeder Aktivität sinnvoll, da hier ein aussagekräftiger<br />

Betriebserfolg je Aktivität ausgewiesen werden kann.<br />

Die Nummerierung dieser Zeile wird vom VEÖ-Papier mit 12a) bzw. 8a) vorgeschlagen, da<br />

eine Übereinstimmung mit der Nummerierung der anderen Posten der Unbundling-<br />

355<br />

Erzeugung, dem Netzbereich und sonstigen Aktivitäten zuzurechnen. Das Sachanlagevermögen<br />

und das Vorratsvermögen (Ausnahme Gebäude, Ersatzteillager) ist weitgehend direkt<br />

zurechenbar. Wertpapiere, die der Deckung von Sozialrückstellungen dienen, sind entsprechend<br />

den Sozialrückstellungen zuzuordnen. Forderungen aus dem Stromgeschäft wären nach<br />

geschätztem Stromverkaufs- bzw. Systemnutzungsentgeltanteil auf Produktion und Netz<br />

aufzuteilen. Finanzielle Reserven in Form von Wertpapieren, Festgeldern oder Kassenbeständen<br />

sind nur im für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Umfang in die Bereichsbilanzen<br />

aufzunehmen. Auf der Passivseite sind sämtliche Baukostenzuschüsse von Kunden in die Bilanz<br />

des Netzbereichs aufzunehmen. Sozialkapital für Aktive und Passive ist nach den Aktivbezügen<br />

aufzuteilen, sofern nicht eine direkte Zurechnung vorgenommen wird. Auch bestimmte Kredite,<br />

z. B. Lieferantenkredite oder für bestimmte Anlagen aufgenommene geförderte Kredite können<br />

direkt dem Netz- bzw. den anderen Bereichen zugeordnet werden. Die unverzinslichen<br />

Verbindlichkeiten (mit Ausnahme der eben behandelten Lieferantenkredite) sowie sonstigen<br />

Rückstellungen und PRA wären schlüsselmäßig aufzuteilen. Nach dieser Aufteilung ergibt sich in<br />

der Bilanz des Netzbereichs eine Differenz zwischen Vermögen und zugerechnetem Kapital.<br />

Diese Differenz ist entsprechend den Gesamtverhältnissen im Unternehmen auf Eigen- und<br />

verzinsliches Fremdkapital aufzuteilen.”<br />

Vgl. Gutachten Haubrich/Swoboda Kapitel 8.6<br />

152

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!