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Die Aktivitäts-Bilanzen und Aktivitäts-Ergebnisrechungen und Verlustrechnungen können<br />
aus der internen Buchführung und damit aus der Kosten(stellen)rechnung abgeleitet werden.<br />
Voraussetzung ist allerdings, daß in die Kosten(stellen)rechnung nur handelsrechtlich<br />
zulässige Daten eingehen (also keine kalkulatorischen Kosten). Allgemeine Grundprinzipien<br />
sind, neben der Maßgeblichkeit des handelsbilanziellen Abschlusses, sachgerechte Aufteilung,<br />
Stetigkeit, Wesentlichkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit. Dort wo aufgrund des hohen<br />
Integrationsgrades eines Unternehmens direkte Erfassungen und Zuordnungen nur mit unvertretbar<br />
hohem Aufwand möglich sind, sind jedenfalls sachgerechte Schlüsselungen vorzunehmen.<br />
397<br />
Bei der Erstellung der Aktivitäts-Bilanzen kann man zwischen der statischen (jährlich neue<br />
Zuordnung der Aktiva und Passiva nach gleichen Regeln) und der dynamischen Methode<br />
(Ableitung des Endbestandes aus dem Anfangsbestand) unterscheiden. Da bei einer Vielzahl<br />
innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen keine aufwandsartenreine Gewinn- und Verlustrechnung<br />
mehr möglich ist, wird die dynamische Methode i.d.R. nicht praxisgerecht und<br />
daher auch nicht zu fordern sein. Für die Vermögens- und Kapitalzuordnung soll das statische<br />
Verfahren zur Anwendung kommen; d. h. es gibt keinen Bilanzzusammenhang für die<br />
einzelnen Unbundling-Bereiche. Dadurch ist kein Bilanzzusammenhang zwischen den Aktivitäts-Schlußbilanzen<br />
eines Geschäftsjahres und den Aktivitäts-Eröffnungsbilanzen des<br />
nächstfolgenden Geschäftsjahres gegeben. Vielmehr werden stichtagsbezogen die Aktivund<br />
Passivposten den Unbundling-Bereichen - soweit möglich - direkt und/oder durch<br />
Schlüsselung zugeordnet (statische Methode).<br />
Von den Gutachtern Arthur D. Little/Bogner wurden darüber hinaus detaillierte Zurechnungsregeln<br />
einzelner Bilanz- sowie Ergebnisrechungspositionen erarbeitet, die sich weitgehend<br />
an die aus dem Elektrizitätsbereich entwickelten Vorgaben der Tarifkalkulation und der Umsetzung<br />
des ElWOG orientieren. 398<br />
In der internen Buchführung geben die Unternehmen unbeschadet der innerstaatlich anwendbaren<br />
Vorschriften für die Rechnungslegung die Regeln, einschließlich der Abschreibungsregeln,<br />
an, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, sowie die<br />
ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den gemäß Art. 13 Abs. 3 der Erdgasbinnen-<br />
397<br />
398<br />
Vgl. Arthur D. Little International GmbH/Bogner Stefan: Grundsätze für eine einheitliche<br />
Tarifstruktur der Netzbenutzungsentgelte für österreichische Erdgasfernundverteilungsunternehmen,<br />
Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWA,<br />
Zwischenbericht 8.Mai 2000, <strong>Wien</strong> 2000, S 20<br />
Vgl. Arthur D. Little International GmbH/Bogner Stefan: Grundsätze für eine einheitliche<br />
Tarifstruktur der Netzbenutzungsentgelte für österreichische Erdgasfern- und<br />
verteilungsunternehmen, Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BMWA, Zwischenbericht<br />
8.Mai 2000, <strong>Wien</strong> 2000, S 20-23<br />
171