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• die Aktivitäts-Bilanzen,<br />

• die Aktivitäts-Ergebnisrechnungen,<br />

• die Erläuterungen der Zuweisungsregeln,<br />

• Beschreibung und Begründung von Änderungen der Zuweisungsregeln.<br />

Bezüglich der wesentlichen Posten der aktivitätsbezogenen Bilanzen und Ergebnisrechnungen<br />

soll jeweils die angewandte Form der Ermittlung angegeben werden, wobei gleichbehandelte<br />

Positionen auch zusammengefaßt erläutert werden können. Insbesonders soll ausgeführt<br />

werden, welche Art von Zuordnungsschlüsseln der Kostenrechnung, welche Form<br />

der Leistungsverrechnung oder welches Umlageverfahren zur Anwendung gekommen ist.<br />

Konkrete Verteilungsprozentsätze, Schlüssel oder Beträge sind jedoch nicht anzuführen.<br />

Für die Transparenz der Rechnungslegung gegenüber dem Regulator sollen folgende<br />

Grundsätze eingehalten werden:<br />

• Zeitnähe,<br />

• Vergleichbarkeit,<br />

• Standardisierung,<br />

• Effizienz und Arbeitsökonomie.<br />

Eine geeignete Vorgehensweise zur Sicherstellung dieser Prinzipien ist die Einbeziehung<br />

des mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Abschlußprüfers.<br />

Ein derartiger Bericht des Abschlußprüfers – der unabhängig vom Jahresabschluß des<br />

Unternehmens vorzulegen ist – soll mindestens folgende Inhalte aufweisen:<br />

• Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse der beschriebenen Tätigkeiten (Speicherung,<br />

Fernleitung, Verteilung, Sonstige)<br />

• Interne Dokumentation samt Tätigkeits-Bilanz und – Gewinn- und Verlustrechnung (GuV<br />

nach Gesamtkostenverfahren: siehe Anhang; bei GuV nach Umsatzkostenverfahren<br />

kann eine Anpassung an das GuV-Schema des Umsatzkostenverfahrens vorgenommen<br />

werden; eine Umrechnung auf das Gesamtkostenverfahren ist daher nicht nötig) sowie<br />

Zuweisungen zu den Tätigkeiten inkl. allfälliger Änderungen<br />

• Bestätigungsbericht (Bericht des Abschlußprüfers)<br />

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