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Aufteilungsregeln<br />

Möglichst direkt; verursachungsgerecht/<br />

sachgerecht/ nachvollziehbar<br />

Möglichst direkt;<br />

verursachungsgerecht/ sachgerecht/<br />

nachvollziehbar<br />

GuV-Aufgliederung Bis EGT Bis EGT<br />

Vorjahresvergleich Ja Nein, nur gesamt<br />

Offenlegung Bilanz<br />

und GuV<br />

Offenlegung im Anhang<br />

Eigene Spalte in Bilanz und<br />

GuV<br />

Abschlußprüfer/Besonderheiten<br />

Rolle des Abschlußprüfers<br />

Prüfung, wenn prüfungspflichtig,<br />

keine besondere Berichterstattung<br />

an die Aufsichtsbehörde (BMWA,<br />

Regulator) vorgesehen<br />

Ausdrückliche Anordnung;<br />

gesetzliche Regelung für Bericht<br />

an die Versicherungsaufsichtsbehörde<br />

in § 82 ff<br />

VAG<br />

Tabelle 10: Vergleich der Regelungen des Elektrizitäts- und Versicherungsrechts, Quelle: eigene Darstellung<br />

5.3 Schienenverkehr<br />

5.3.1 Grundlagen<br />

5.3.1.1 EU-Recht<br />

Bereits im Jahr 1991 entstand die Richtlinie zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der<br />

Gemeinschaft zur Stärkung des Wettbewerbs auf der Schiene. 445 Sie sah eine Trennung des<br />

Infrastrukturbereiches vom Absatzbereich vor. Mit den Richtlinien über die Erteilung von<br />

Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen 446 und der Richtlinie über die Zuweisung von<br />

Fahrwegkapazität der Eisenbahn und die Berechnung von Wegeentgelten 447 wurde das Regelungswerk<br />

auf europäischer Ebene komplettiert.<br />

Beim EU-Verkehrsministerrat der Europäischen Union Anfang Dezember 1999 wurde eine<br />

Einigung über eine neue Richtlinie für den internationalen Schienenverkehr erzielt. Wesentli-<br />

445<br />

446<br />

447<br />

Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29.7.1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der<br />

Gemeinschaft, ABl. L 237 vom 24.8.1991, S 25<br />

Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19.6.1995 über die Erteilung von Genehmigungen an<br />

Eisenbahnunternehmen, ABl. L 143 vom 27.6.1995, S 70<br />

Richtlinie 95/19/EG des Rates vom 19.6.1995 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der<br />

Eisenbahn und die Berechnung von Wegeentgelten, ABl. Nr. L 143 vom 27.6.1995, S 75<br />

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