Download (770Kb) - ePub WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Download (770Kb) - ePub WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Download (770Kb) - ePub WU - Wirtschaftsuniversität Wien
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gewähr für Richtigkeit und angemessene Höhe des Entgelts sein.<br />
Die Form des internen Rechnungswesen folgt der oben bestimmten Wahlfreiheit 52 , während<br />
für die externe Darstellung die handelsrechtliche Gliederung maßgebend ist.<br />
Als Instrumente der Umsetzung für die externe Berichterstattung wird im ElWOG der Begriff<br />
„eigene Konten“ 53 verwendet. Die Berechnung der Durchleitungsentgelte kann aber nur mit<br />
Hilfe einer aussagekräftigen Kostenträgerrechnung 54 erfolgen.<br />
Der dem Handelsrecht zugrunde liegende Grundsatz der Pagatorik gilt auch für die Erfassung<br />
der zwischen den Aktivitäten bestehenden Leistungsbeziehungen. Grundlage für die<br />
Erfassung der zwischen den Aktivitäten bestehenden Leistungsbeziehungen sind daher die<br />
tatsächlich angefallenen Aufwendungen und Erträge, die nicht mit einem kalkulatorischen<br />
Gewinnaufschlag erfaßt werden dürfen. 55<br />
Die Darstellung der Aktivitäts-Bilanzen und Ergebnisrechnungen hat sich entsprechend dem<br />
Zweck der Übersichtlichkeit nach der Gliederung des HGB zu orientieren, wobei eine verdünnte<br />
Gliederung möglich ist. 56<br />
Nach dem Adressatenkreis der Bilanz unterscheidet man externe und interne Bilanzen.<br />
Externe Bilanzen richten sich grundsätzlich an außerhalb des Unternehmens stehende Adressaten,<br />
also z.B. Gläubiger, Gesellschafter und Finanzamt. Diese externen Bilanzen sind<br />
grundsätzlich nach den gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen. Interne<br />
Bilanzen hingegen dienen der Geschäftsführung – und auch der Aufsichtsbehörde - als Planungs-<br />
und Kontrollinstrument und sind daher vielfach nicht nur nach den gesetzlichen Vorschriften,<br />
sondern auch nach betriebswirtschaftlichen Anforderungen, die keinen Niederschlag<br />
in den gesetzlichen Vorschriften fanden, erstellt. 57<br />
52<br />
53<br />
54<br />
55<br />
56<br />
57<br />
Diese Wahlfreiheit ist allerdings durch die aufsichtsrechtliche Vereinheitlichung in Form eines<br />
“Kennzahlenkataloges” zum Strompreisverfahren relativiert<br />
Zu diesem kontroversiellen Begriff siehe untenstehende Kapitel<br />
Vgl dazu das Gutachten Haubrich, Hans-Jürgen; Swoboda, Peter: Gutachten über die<br />
Grundlagen für Systemnutzungs-/tarif/-regelungen im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsnetze,<br />
Aachen, Graz 1998, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des BMwA<br />
(http://bmwa.gv.at/positionen/syst.htm) Kapitel 7<br />
Vgl. Fachausschuß für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des IdW:<br />
Diskussionspapier: Zweifelsfragen der Rechungslegung und Prüfung von<br />
Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach dem EnWG, in: WPg 1998, S 831<br />
Vgl. VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />
Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />
in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 9<br />
Vgl. Bertl, Romuald/Deutsch, Eva/Hirschler, Klaus: Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch,<br />
<strong>Wien</strong> 1997, S 202<br />
25