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Gewähr für Richtigkeit und angemessene Höhe des Entgelts sein.<br />

Die Form des internen Rechnungswesen folgt der oben bestimmten Wahlfreiheit 52 , während<br />

für die externe Darstellung die handelsrechtliche Gliederung maßgebend ist.<br />

Als Instrumente der Umsetzung für die externe Berichterstattung wird im ElWOG der Begriff<br />

„eigene Konten“ 53 verwendet. Die Berechnung der Durchleitungsentgelte kann aber nur mit<br />

Hilfe einer aussagekräftigen Kostenträgerrechnung 54 erfolgen.<br />

Der dem Handelsrecht zugrunde liegende Grundsatz der Pagatorik gilt auch für die Erfassung<br />

der zwischen den Aktivitäten bestehenden Leistungsbeziehungen. Grundlage für die<br />

Erfassung der zwischen den Aktivitäten bestehenden Leistungsbeziehungen sind daher die<br />

tatsächlich angefallenen Aufwendungen und Erträge, die nicht mit einem kalkulatorischen<br />

Gewinnaufschlag erfaßt werden dürfen. 55<br />

Die Darstellung der Aktivitäts-Bilanzen und Ergebnisrechnungen hat sich entsprechend dem<br />

Zweck der Übersichtlichkeit nach der Gliederung des HGB zu orientieren, wobei eine verdünnte<br />

Gliederung möglich ist. 56<br />

Nach dem Adressatenkreis der Bilanz unterscheidet man externe und interne Bilanzen.<br />

Externe Bilanzen richten sich grundsätzlich an außerhalb des Unternehmens stehende Adressaten,<br />

also z.B. Gläubiger, Gesellschafter und Finanzamt. Diese externen Bilanzen sind<br />

grundsätzlich nach den gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen. Interne<br />

Bilanzen hingegen dienen der Geschäftsführung – und auch der Aufsichtsbehörde - als Planungs-<br />

und Kontrollinstrument und sind daher vielfach nicht nur nach den gesetzlichen Vorschriften,<br />

sondern auch nach betriebswirtschaftlichen Anforderungen, die keinen Niederschlag<br />

in den gesetzlichen Vorschriften fanden, erstellt. 57<br />

52<br />

53<br />

54<br />

55<br />

56<br />

57<br />

Diese Wahlfreiheit ist allerdings durch die aufsichtsrechtliche Vereinheitlichung in Form eines<br />

“Kennzahlenkataloges” zum Strompreisverfahren relativiert<br />

Zu diesem kontroversiellen Begriff siehe untenstehende Kapitel<br />

Vgl dazu das Gutachten Haubrich, Hans-Jürgen; Swoboda, Peter: Gutachten über die<br />

Grundlagen für Systemnutzungs-/tarif/-regelungen im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsnetze,<br />

Aachen, Graz 1998, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des BMwA<br />

(http://bmwa.gv.at/positionen/syst.htm) Kapitel 7<br />

Vgl. Fachausschuß für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des IdW:<br />

Diskussionspapier: Zweifelsfragen der Rechungslegung und Prüfung von<br />

Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach dem EnWG, in: WPg 1998, S 831<br />

Vgl. VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />

Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />

in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 9<br />

Vgl. Bertl, Romuald/Deutsch, Eva/Hirschler, Klaus: Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch,<br />

<strong>Wien</strong> 1997, S 202<br />

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