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Beide Netze wären bei entsprechendem Ausbau rentabel zu betreiben. Derzeit defizitäre<br />
Bereiche werden durch rentable Bereiche gestützt.<br />
In der Art. 2 Abs. 3 der Kabelrichtlinie 462 wurde der Kommission schon 1995 aufgegeben, die<br />
Auswirkungen des doppelten Netzbetriebs in Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie noch vor<br />
dem 1.1.1998 zu überprüfen. Zu diesem Zweck gab sie zwei Studien in Auftrag, eine über<br />
Auswirkungen der Situation auf die Märkte der Telekommunikation und Multimedia 463 und<br />
eine weitere zu rechtlichen Möglichkeiten des Einschreitens durch die Kommission 464 . Schon<br />
damals sah die Richtlinie vor, daß marktbeherrschende Unternehmen, die sowohl Telekommunikations-<br />
als auch Kabelnetze betreiben, hierüber getrennte Rechnung zu führen hätten.<br />
Aufgrund der Studien kam die Kommission zu dem Schluß, eine optimale Entwicklung hänge<br />
in erster Linie von vier Faktoren ab 465 : Wettbewerb bei den Diensten, Wettbewerb bei den<br />
Netzen, Aufbau einer technisch leistungsfähigeren Netzinfrastruktur und andere Aspekte der<br />
Innovationsfähigkeit.<br />
Die Doppeleigentümerschaft wirke sich in vierfacher Weise nachteilig aus: die Kabelnetze<br />
werden nur schleppend auf bidirektionalen Betrieb aufgerüstet, die Entwicklung konkurrierender<br />
Infrastrukturen wird verhindert, der Dienstewettbewerb ist eingeschränkt und die Innovationsfähigkeit<br />
ist verringert.<br />
Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen anbieten kommen nicht leicht in das<br />
Ortsnetz, solange Kabel- und Telefonnetz in der Hand des beherrschenden Unternehmens<br />
liegen. Die Kommission beruft sich hier auf die Erfahrungen im Vereinigten Königreich,<br />
wo der Marktanteil der British Telecom erst durch die Öffnung der Märkte für Kabelnetzbetreiber<br />
erheblich sank. Breitband-Multimedia-Dienste können, solange das Eigentum in<br />
einer Hand liegt, nur durch das beherrschende Unternehmen erbracht werden. Betreiber von<br />
Fernnetzen und Inhalteanbieter sind auf die ''last mile'' des ehemaligen Monopolisten angewiesen,<br />
um ihre Dienstleistung erbringen zu können.<br />
462<br />
463<br />
464<br />
465<br />
Richtlinie 95/51 EG hinsichtlich der Aufhebung der Einschränkungen bei der Nutzung von<br />
Kabelfernsehnetzen für die Erbringung bereits liberalisierter Telekommunikationsdienste.<br />
Cable-Review-Study on the Competition implications in telecommunication and multimedia<br />
markets of (a) joint provision of cable and telecoms networks by a single dominant operator and<br />
(b) restrictions on the use of telecommunications networks for the provision of cable-TV services,<br />
Arthur D. Little International, 1997<br />
Study on the scope of legal intruments under EC Competion Law available to the European<br />
Commission to implement the results of the ongoing review of certain situations in the<br />
telecommunications and cable-TV sectors, Coudert, 1997<br />
Mitteilung der Kommission, S 5 und Richtlinienentwurf, 5. Erwägungsgrund<br />
199