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tionen zwischen Netzbetreibern auf gleicher Netzebene treten sollten, um Synergieeffekte<br />

zu nutzen und die Entwicklung des Wettbewerbs in den für den Wettbewerb geeigneten Bereichen<br />

zu fördern.<br />

Solche Kooperationen sind in sehr unterschiedlicher Form denkbar: 261<br />

• Es kann eine Koordinationsstelle eingerichtet werden, die als Ansprechpartner der von<br />

ihr vertretenen Netzbetreiber gegenüber den Marktteilnehmern auftritt, z. B. um Anfragen<br />

zum Netzzugang, insbesondere zur Berechnung der Entgelte und zur Analyse der Durchleitungskapazitäten,<br />

anzunehmen, selbst zu bearbeiten oder an die betroffenen Netzbetreiber<br />

weiterzuleiten. Die Verantwortung für den Netzbetrieb bliebe aber bei den bisherigen<br />

Netzbetreibern.<br />

• Wenn die betriebliche Verantwortung mehrerer Netzbetreiber zusammengelegt wird,<br />

spricht man im englischen Sprachraum von einem „Independent System Operator“<br />

(ISO). Der ISO hat die Befugnis, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Netzzugang<br />

zu treffen und übernimmt die Betriebsführung, d. h. die zentrale Zustandsüberwachung,<br />

den Schaltbetrieb und die Steuerung aller betrieblichen Freiheitsgrade der beteiligten<br />

Netze. Das Eigentum an den Netzen und damit deren Instandhaltung und Ausbauplanung<br />

bleibt aber bei den einzelnen Netzbetreibern, was allerdings eine enge Koordination<br />

mit dem ISO erfordert.<br />

• Die weitreichendste Kooperationsform ist die Ausgliederung der Netzbereiche aus den<br />

Elektrizitätsunternehmen und deren Zusammenfassung zu einer gemeinsamen, rechtlich<br />

und wirtschaftlich eigenständigen Netzgesellschaft, die Eigentum und Betriebsverantwortung<br />

für das Gesamtnetz erhält.<br />

Außerdem ist zu unterscheiden, auf welchen Spannungsebenen Kooperationen stattfinden.<br />

Aufgrund der hierarchischen Struktur und Funktionsweise der Netze nimmt die sinnvolle<br />

Größe von Kooperationseinheiten mit steigender Spannungsebene stark zu. So sollten Kooperationen<br />

auf Verbundebene durchaus in nationalem, bei kleinen Staaten evtl. sogar internationalem<br />

Rahmen erwogen werden, während etwa der gemeinsame Betrieb der Niederspannungsnetze<br />

schon auf regionaler Ebene kaum noch Größenvorteile verspricht.<br />

Die Analyse der Entwicklungen in anderen Ländern 262 zeigt, daß – sofern nicht ohnehin vorhanden<br />

– häufig nationale Übertragungsnetzgesellschaften gegründet werden, oft verbunden<br />

261<br />

Vgl. Haubrich, Hans-Jürgen/ Swoboda, Peter: Grundlagen für Systemnutzungs-/tarif/regelungen<br />

im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsnetze, Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des<br />

BmwA, Aachen/Graz 1998, Kapitel 10<br />

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