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2.1.4 Die Zielsetzung der Unbundling-Berichterstattung im externen und internen<br />

Rechnungswesen<br />

Externes<br />

Rechnungswesen<br />

Internes<br />

Rechnungswesen<br />

Aufgaben Dokumentationsrechnung Kontrollrechnung<br />

Dokumentationsziel<br />

Plausibilitätskontrolle der Kalkulationsgrundlagen<br />

Prüffähigkeit der Tarifansätze<br />

Form<br />

Tarifkalkulation der<br />

Durchleitungsentgelte<br />

Instrumente Konten (der Finanzbuchhaltung) Kostenrechnung<br />

Grundsatz Pagatorik Kalkulatorische Ansätze,<br />

(Eigenkapitalverzinsung etc.)<br />

Darstellung Handelsrechtliche Gliederungen Interne Berechnungen<br />

Aktivitäts-Bilanzen und Ergebnisrechnungen<br />

Adressatenkreis<br />

Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörde<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Tabelle 1: Unterschiedliche Zielsetzungen und Instrumente des externen und internen Rechnungswesen<br />

in Hinblick auf das Unbundling, Quelle: eigene Darstellung<br />

Mit der allgemeinen Charakterisierung der Aufgaben des Rechnungswesens als Informations-<br />

und Dokumentationsfunktion (externes Rechnungswesen) sowie Planungs- und Kontrollfunktion<br />

wird das Aufgabenspektrum der Rechnungslegung bestimmt. Daneben verdeutlicht<br />

diese Unterscheidung auch die Untergliederung des Rechnungswesens als Instrument<br />

des betrieblichen Führungssystems. Ausgehend von der Zielsetzung, Diskriminierungen,<br />

Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, werden sowohl die<br />

Kontroll- als auch die Dokumentationsfunktion angesprochen.<br />

Als Dokumentationsziel der EBRL kann abgleitet werden, daß zumindest die Kalkulationsgrundlagen<br />

nachvollziehbar sein müssen, wenn die Aktivitäten abgebildet werden, sodaß<br />

willkürliche Tarifgestaltungen verhindert werden. Wiewohl die exakte Nachvollziehbarkeit der<br />

Tarifansätze nur im internen Rechnungswesen erfolgen kann, ergibt sich doch eine Plausibilitätskontrolle<br />

durch Anstellen von Probe- oder Kennzahlenrechnungen, die insbesondere im<br />

Zeit-, bzw. Branchenvergleich an Aussagekraft gewinnen. Die Entflechtung kann aber keine<br />

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