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3.2.2.2 Vertikale Integration<br />

3.2.2.2.1 Definition<br />

Bei vertikaler Integration werden mehrerer Wertschöpfungsstufen eines Energieträgers in<br />

einem Unternehmen bearbeitet. Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie definiert vertikal integrierte<br />

Elektrizitätsunternehmen als Unternehmen, die mindestens zwei der Aktivitäten Erzeugung,<br />

Übertragung und Verteilung von Elektrizität wahrnehmen 234 .<br />

Vertikal integrierte Unternehmen sind die wichtigste Anwendungsform des Unbundling, da<br />

hier die Gefahr der Quersubventionierung am größten ist, da die Geschäftsprozesse am<br />

engsten miteinander verbunden sind und die stärksten Wettbewerbsverzerrungen durch Benachteiligung<br />

anderer Marktteilnehmer auftreten können.<br />

3.2.2.2.2 Geschäftsprozesse nach deutschem Modell (VDEW)<br />

Die Geschäftsprozesse vertikal integrierter Elektrizitätsversorgungsunternehmen wurden<br />

vom VDEW 235 wie folgt beschrieben.<br />

Zentrale Bereiche:<br />

Geschäftsleitung<br />

Techn. Verwaltung<br />

Int. Leistung<br />

Eigen- und Vertragserzeugung:<br />

Eigene Kraftwerke<br />

Rechnungswesen<br />

Controlling<br />

Int. Stromlieferung<br />

Personalwesen<br />

Allgemeine Verwal<br />

tung<br />

Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Marketing<br />

Int. Leistung<br />

Übertragung:<br />

Betrieb<br />

110-380 kV-Netz,<br />

Verkauf<br />

Hochspannung<br />

Verkauf<br />

Int. Stromlieferung<br />

Rechtsabteilung<br />

Verkauf<br />

Informationsverarbeitung<br />

Int. Leistung<br />

Übertragung:<br />

Mittel- und<br />

Lagerwesen<br />

Betrieb<br />

Niederspannung<br />

10-60 kV-Netz,<br />

Abbildung 2: Geschäftsprozeß vertikal integrierter Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Quelle:<br />

VDEW, Leitfaden zur praktischen Umsetzung im EVU, Frankfurt /Main 1998, S 6 ff<br />

234<br />

235<br />

Art. 2 Z 18 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie entspricht § 7 Z 22 ElWOG<br />

VDEW: Unbundling im Rechnungswesen – Leitfaden zur praktischen Umsetzung im EVU,<br />

Frankfurt /Main 1998, S 6 ff<br />

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