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mit der gesetzlich angeordneten Ausgliederung der Netze und somit erheblichem Eingriff in<br />

die Eigentumsverhältnisse. Auf der regionalen Verteilungsebene jedoch sind keine Fälle nationaler<br />

Zusammenfassung bekannt; lediglich einige Verbundunternehmen legen aus eigenen<br />

Erwägungen den Betrieb ihrer Regionalnetze zentral zusammen.<br />

Die Gründung einer Übertragungsnetzgesellschaft läßt einige Vorteile erwarten, die teilweise<br />

aber auch durch weniger enge Kooperationsformen erreicht werden können und die<br />

teilweise gegen gleichzeitige Nachteile abgewogen werden müssen: 263<br />

• Es gäbe einen einzigen zentralen Ansprechpartner für das Übertragungsnetz; die Abwicklung<br />

von Netzzugängen würde aus Sicht der Kunden einfacher.<br />

• Falls die 110-kV-Ebene einbezogen würde, könnte hierfür ein bundesweit einheitlicher<br />

Tarif berechnet werden, wodurch diese Wettbewerbsbedingungen der Großindustrie vereinheitlicht<br />

würden. Andererseits würden so aber begründete regionale Kostenunterschiede<br />

überdeckt und der Vergleichswettbewerb zwischen den Netzbetreibern eliminiert.<br />

• Die Zusammenfassung von Netzen eröffnet Einsparpotentiale, so z. B. im Personalbereich,<br />

teilweise kompensiert allerdings durch das vermutlich an die obere Grenze der<br />

zuvor großen Spannweite wachsende Gehaltsniveau oder durch die Zusammenlegung<br />

der Netzleitstellen. Demgegenüber werden aber intensiv genutzte Synergien bei integrierter<br />

Übertragung und Verteilung nach Ausgliederung der Übertragung entfallen und zu Zusatzaufwand<br />

führen.<br />

262<br />

263<br />

Vgl. Haubrich, Hans-Jürgen/ Swoboda, Peter: Grundlagen für Systemnutzungs-/tarif/regelungen<br />

im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsnetze, Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des<br />

BmwA, Aachen/Graz 1998, Kapitel 10<br />

Vgl. Haubrich, Hans-Jürgen/ Swoboda, Peter: Grundlagen für Systemnutzungs-/tarif/regelungen<br />

im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsnetze, Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des<br />

BmwA, Aachen/Graz 1998, Kapitel 10<br />

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