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Nachvollziehbarkeit Bedacht zu nehmen ist. Eine Beschränkung auf die Instrumente der Finanzbuchhaltung<br />
ist damit nicht zu erkennen. 187<br />
2.4.3.3 Rechnungskreis<br />
Der unter § 8 Abs. 3 Z 1 und 2 verankerte Begriff "Rechnungskreis" kann in Anlehnung an<br />
die analogen Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986 idgF,<br />
(dort "Verrechnungskreis" unter Pkt. "Verrechnungsgrundsätze") als die Zusammenfassung<br />
gleichartiger - im Fall des § 8 im Sinne der Zugehörigkeit zum Erzeugungs-, Übertragungsoder<br />
Verteilerbereich - Konten, die bestimmten Rechnungszwecken dienen, verstanden werden.<br />
Konkret muß das durch die Zuordnung der einzelnen Aufwände und Erträge zu den<br />
einzelnen Betriebsbereichen bewerkstelligt werden. 188<br />
Das Erfordernis eines eigenen Rechnungskreises wird weder in der EBRL noch im deutschen<br />
EnWG gefordert. Das Erfordernis einer doppelten Buchführung für jede Aktivität kann<br />
daraus nicht abgeleitet werden.<br />
2.4.3.4 Bilanz und Ergebnisrechnung<br />
Bei der Erstellung der Aktivitäts-Bilanzen kann man zwischen der statischen (jährlich neue<br />
Zuordnung der Aktiva und Passiva nach gleichen Regeln) und der dynamischen Methode<br />
(Ableitung des Endbestandes aus dem Anfangsbestand) unterscheiden. Da bei einer Vielzahl<br />
innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen keine aufwandsartenreine Gewinn- und Verlustrechnung<br />
mehr möglich ist, wird die dynamische Methode idR nicht praxisgerecht sein<br />
und daher auch nicht gefordert. 189<br />
Im Sinne der Empfehlung der Gutachter Haubrich/Swoboda können die Aktivitäts-Bilanzen<br />
nach der statischen Methode aufgestellt werden, wodurch kein Bilanzzusammenhang zwischen<br />
den Aktivitäts-Schlußbilanzen eines Geschäftsjahres und den Aktivitäts-<br />
Eröffnungsbilanzen des nächstfolgenden Geschäftsjahres gegeben ist. 190<br />
187<br />
188<br />
189<br />
190<br />
Vgl.VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />
Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />
in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 3<br />
Vgl. ErläutRV 1108 BlgNR XX.GP (zum 2.Teil), S 45 ff<br />
Vgl. VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />
Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />
in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 8<br />
Vgl. VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />
Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />
in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 8<br />
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