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Nachvollziehbarkeit Bedacht zu nehmen ist. Eine Beschränkung auf die Instrumente der Finanzbuchhaltung<br />

ist damit nicht zu erkennen. 187<br />

2.4.3.3 Rechnungskreis<br />

Der unter § 8 Abs. 3 Z 1 und 2 verankerte Begriff "Rechnungskreis" kann in Anlehnung an<br />

die analogen Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986 idgF,<br />

(dort "Verrechnungskreis" unter Pkt. "Verrechnungsgrundsätze") als die Zusammenfassung<br />

gleichartiger - im Fall des § 8 im Sinne der Zugehörigkeit zum Erzeugungs-, Übertragungsoder<br />

Verteilerbereich - Konten, die bestimmten Rechnungszwecken dienen, verstanden werden.<br />

Konkret muß das durch die Zuordnung der einzelnen Aufwände und Erträge zu den<br />

einzelnen Betriebsbereichen bewerkstelligt werden. 188<br />

Das Erfordernis eines eigenen Rechnungskreises wird weder in der EBRL noch im deutschen<br />

EnWG gefordert. Das Erfordernis einer doppelten Buchführung für jede Aktivität kann<br />

daraus nicht abgeleitet werden.<br />

2.4.3.4 Bilanz und Ergebnisrechnung<br />

Bei der Erstellung der Aktivitäts-Bilanzen kann man zwischen der statischen (jährlich neue<br />

Zuordnung der Aktiva und Passiva nach gleichen Regeln) und der dynamischen Methode<br />

(Ableitung des Endbestandes aus dem Anfangsbestand) unterscheiden. Da bei einer Vielzahl<br />

innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen keine aufwandsartenreine Gewinn- und Verlustrechnung<br />

mehr möglich ist, wird die dynamische Methode idR nicht praxisgerecht sein<br />

und daher auch nicht gefordert. 189<br />

Im Sinne der Empfehlung der Gutachter Haubrich/Swoboda können die Aktivitäts-Bilanzen<br />

nach der statischen Methode aufgestellt werden, wodurch kein Bilanzzusammenhang zwischen<br />

den Aktivitäts-Schlußbilanzen eines Geschäftsjahres und den Aktivitäts-<br />

Eröffnungsbilanzen des nächstfolgenden Geschäftsjahres gegeben ist. 190<br />

187<br />

188<br />

189<br />

190<br />

Vgl.VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />

Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />

in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 3<br />

Vgl. ErläutRV 1108 BlgNR XX.GP (zum 2.Teil), S 45 ff<br />

Vgl. VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />

Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />

in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 8<br />

Vgl. VEÖ, Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, Arbeitskreis Unbundling: Unbundling –<br />

Transparenz im Rechnungswesen – Umsetzung der Unbundling-Berichterstattung i.S.d. ElWOG<br />

in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft Juni 1999, S 8<br />

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