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20 DIE VORBOTEN DER POGROME<br />

bedarf, um zu entdecken, dass sie die eigentlichen Arrangeure<br />

der „Unruhen" sind, die sie den Juden androhen. Uber die<br />

Pogrome der achtziger Jahre schrieb Tolstoi:<br />

„Vor kurzem unterhielt ich mich mit dem Gouverneur eines der von<br />

Pogromen heimgesuchten Gouvernements. Es wird keinen Pogrom mehr geben,<br />

sagte er, und dies mit einer Sicherheit, die ihn gründlichst verriet. Ist nicht<br />

diese Sicherheit einzig und allein dadurch zu erklären, dass die ganze An<br />

gelegenheit sich in ihren Händen befindet? Wollen sie und ein Pogrom<br />

wird heraufbeschworen. Wollen sie nicht, so wird es auch so gehen."<br />

Mit welchem Beispiel polnische Militärbehörden inbezug auí<br />

das Eigentumsrecht der Juden ihren Untergebenen und der Zivilbevölkerung<br />

vorangehen, zeigt ein Befehl des Bezirksmilitärkom<br />

mandos in Strvzow. Punkt 5 des Befehls lautet :<br />

„Bürger! Die traurige Erfahrung nötigt mich, Euch um Hilfe zu bitten,<br />

um teures Material vor Zerstörung zu schützen. Angesichts dessen verfüge<br />

ich bis zur späteren Bestätigung durch die P. K. L.* folgendes: Alle Waren<br />

nehme ich für den polnischen Staatsschatz in Beschlag, mit Ausnahme der<br />

Viktualien, welche der Ortsbevölkerung zum täglichen Leben nötig sind.<br />

Diese müssen ausschliesslich im Laden des örtlichen „Kolko rolnize"** verkauft<br />

werden.<br />

Ich gebe dem Herrn Bürgermeister und dem Herrn Kommandanten der<br />

Miliz den Axiftrag, heute noch sämtliche israelitischen Kaufläden in Beschlag<br />

zu nehmen, womöglich Inventare anzulegen, die Läden zu schliessen, den<br />

Verkauf zn verbieten, die gesperrten Kaufläden mit einer sichtbaren Auf .<br />

schrift zu versehen: Konfisziert zugunsten des ,,polnischen Staatsschatzes"<br />

Der Ausverkauf wird seinerzeit zu Maximalpreisen durch bestimmte Firmen<br />

stattfinden.<br />

Sowie ich mich in meinen Verfügungen loyal und ruhig gezeigt habe,<br />

ebenso warne ich das P. T. Publikum vor jeglicher Störung der öffentlichen<br />

Ordnung und vor Vernichtung von öffentlichem Vermögen.<br />

Ich erkläre, dass falls sich solche Versuche kundgegeben werden, ich<br />

imstande bin, ganz rücksichtslos und mit schärfster Strenge vorzugehen, und<br />

zu diesem Zwecke habe ich bereits den entsprechenden Sicherheits<strong>org</strong>anen<br />

die darauf bezüglichen Befehle erteilt.<br />

Für die genaueste Ausführung dieses Auftrages mache ich die Ortsmiliz,<br />

sowie die Verwaltungs<strong>org</strong>ane der Gemeinde verantwortlich.<br />

Stryzow, den 6. November 1918."<br />

* Polnische Liquidationskommission.<br />

** Landwirtschaftliche Genossenschaft.<br />

<strong>http</strong>://<strong>rcin</strong>.<strong>org</strong>.<strong>pl</strong>

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