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20 DIE VORBOTEN DER POGROME<br />
bedarf, um zu entdecken, dass sie die eigentlichen Arrangeure<br />
der „Unruhen" sind, die sie den Juden androhen. Uber die<br />
Pogrome der achtziger Jahre schrieb Tolstoi:<br />
„Vor kurzem unterhielt ich mich mit dem Gouverneur eines der von<br />
Pogromen heimgesuchten Gouvernements. Es wird keinen Pogrom mehr geben,<br />
sagte er, und dies mit einer Sicherheit, die ihn gründlichst verriet. Ist nicht<br />
diese Sicherheit einzig und allein dadurch zu erklären, dass die ganze An<br />
gelegenheit sich in ihren Händen befindet? Wollen sie und ein Pogrom<br />
wird heraufbeschworen. Wollen sie nicht, so wird es auch so gehen."<br />
Mit welchem Beispiel polnische Militärbehörden inbezug auí<br />
das Eigentumsrecht der Juden ihren Untergebenen und der Zivilbevölkerung<br />
vorangehen, zeigt ein Befehl des Bezirksmilitärkom<br />
mandos in Strvzow. Punkt 5 des Befehls lautet :<br />
„Bürger! Die traurige Erfahrung nötigt mich, Euch um Hilfe zu bitten,<br />
um teures Material vor Zerstörung zu schützen. Angesichts dessen verfüge<br />
ich bis zur späteren Bestätigung durch die P. K. L.* folgendes: Alle Waren<br />
nehme ich für den polnischen Staatsschatz in Beschlag, mit Ausnahme der<br />
Viktualien, welche der Ortsbevölkerung zum täglichen Leben nötig sind.<br />
Diese müssen ausschliesslich im Laden des örtlichen „Kolko rolnize"** verkauft<br />
werden.<br />
Ich gebe dem Herrn Bürgermeister und dem Herrn Kommandanten der<br />
Miliz den Axiftrag, heute noch sämtliche israelitischen Kaufläden in Beschlag<br />
zu nehmen, womöglich Inventare anzulegen, die Läden zu schliessen, den<br />
Verkauf zn verbieten, die gesperrten Kaufläden mit einer sichtbaren Auf .<br />
schrift zu versehen: Konfisziert zugunsten des ,,polnischen Staatsschatzes"<br />
Der Ausverkauf wird seinerzeit zu Maximalpreisen durch bestimmte Firmen<br />
stattfinden.<br />
Sowie ich mich in meinen Verfügungen loyal und ruhig gezeigt habe,<br />
ebenso warne ich das P. T. Publikum vor jeglicher Störung der öffentlichen<br />
Ordnung und vor Vernichtung von öffentlichem Vermögen.<br />
Ich erkläre, dass falls sich solche Versuche kundgegeben werden, ich<br />
imstande bin, ganz rücksichtslos und mit schärfster Strenge vorzugehen, und<br />
zu diesem Zwecke habe ich bereits den entsprechenden Sicherheits<strong>org</strong>anen<br />
die darauf bezüglichen Befehle erteilt.<br />
Für die genaueste Ausführung dieses Auftrages mache ich die Ortsmiliz,<br />
sowie die Verwaltungs<strong>org</strong>ane der Gemeinde verantwortlich.<br />
Stryzow, den 6. November 1918."<br />
* Polnische Liquidationskommission.<br />
** Landwirtschaftliche Genossenschaft.<br />
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