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24 DIE VORBOTEN DER POGROME<br />
kerung mosaischer Konfession gegen die polnischen Truppen zugunsten der<br />
Kasse der polnischen Truppen.<br />
Die Kaution hat spätestens bis zum 21. d. M., 2 Uhr Mittag, erlegt zu<br />
sein.<br />
Sollte in der angegebenen Zeit die Kaution nicht erlegt sein, dann<br />
werde ich meine Militärabteilungen beauftragen, der jüdischen Bevölkerung<br />
den Betrag in der Höhe von 3 Millionen Kronen abzunehmen.<br />
Przemyśl, am 17. November 1918.<br />
TO KARZE WSK1 m. p.<br />
Oberstleutnant und Kreiskommandant."<br />
Eine photographische Abbildung dieses Dokumentes veröffentlichte<br />
das Fressbüro des Jüdischen Nationalrates in Wien<br />
und knüpfte daran folgende Bemerkung: ,<br />
„Die Behauptung von der Anteilnahme der Juden an den Kämpfen auf<br />
ruthenischer Seite wird schon dadurch widerlegt, dass der Polnische Nationalrat<br />
in Przemyśl unmittelbar vor der Affichierung der obigen Pogromandrohung<br />
in einer gleichfalls <strong>pl</strong>akatierten Proklamation das neutrale Verhalten<br />
der Juden anerkannt hat."<br />
Die jüdische Bevölkerung, die die Entrichtung der geforderten<br />
Kontribution (es handelte sich ja tatsächlich nicht um<br />
eine „Kaution", sondern um eine Kontribution) schon aus dem<br />
Grunde verweigern musste, weil sie einerseits einem Schuldbekenntnis<br />
gliche und andererseits den Ukrainern gegenüber ein<br />
Neutralitätsbruch wäre, schwebte in grösster Gefahr. Das polnische<br />
Kommando traf Anstalten, seine Drohung wahrzumachen<br />
und die Truppen auf die Juden loszulassen. Die Katastrophe<br />
wurde von den Juden durch die auf Drängen des Jüdischen<br />
Volksrates erfolgte energische Intervention des Polnischen Nationalrates<br />
in Przemyśl und nach einer erpressten demütigenden<br />
Erklärung der jüdischen Vorsteher abgewendet<br />
Noch brutaler war die Sprache eines an die Juden von<br />
Ustrzyki dolno erlassenen Befehls.<br />
Die sozialdemokratische Wiener „Arbeiterzeitung", die zu<br />
den polenfreundlichsten Blättern Österreichs gehört, schrieb am<br />
1. Dezember:<br />
„Zwei polnische Dokumente werden uns in beglaubigter Abschrift<br />
zur Verfügung gestellt, die wir in Übersetzung veröffentlichen<br />
:<br />
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