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DIE STELLUNG DER POLNISCHEN GESELLSCHAFT<br />

wollen als Gleiche mit Gleichen, als Freie mit Freien einherschreiten!"<br />

(Der „Robotnik", in dem der Artikel erschienen ist, begleitet ihn mit<br />

der Bemerkung, dass Herr Babianski den Artikel der Redaktion des „Kurjer<br />

Warszawski" eingesendet, die den Abdruck verweigert habe.)<br />

Heuchlerische<br />

Protestkundgebungen.<br />

Sollen wir noch zu den Äusserungen des polnischen Volksgewissens<br />

die Protestresolutionen des Lemberger und Krakauer<br />

Gemeinderates zählen? Was hat der Krakauer Gemeinderat zur<br />

Verhinderung von Pogromen in der nächsten Umgebung der<br />

Stadt getan? In seiner Resolution „brandmarkt er in schärfster<br />

Weise die Unruhen, die zumeist gegen die jüdische Bevölkerung<br />

gerichtet waren" und nennt sie „Banditenausschreitungen", wo<br />

durch die Aufmerksamkeit von- den eigentlichen Schuldigen abgelenkt<br />

werden soll. Die Herren vom Lemberger Gemeinderat<br />

hatten die Ereignisse untätig herankommen sehen, sie waren<br />

müssige Zuschauer des 48-stündigen Plünderns und Mordbrennens.<br />

Kann ein nachträglicher Protest etwas anderes bezwecken,<br />

als die Schuld ihres Gewährenlassens zu verhüllen? Ihr Protest<br />

ist nichts als ein Ereugnis der Heuchelei und des bösen Gewis<br />

sens. Am 25. November wurde eine Protestresolution angenommen,<br />

die den Eindruck erwecken musste, dass die polnische<br />

Gesellschaft mit den „an der jüdischen Bevölkerung verübten<br />

Greueln", nichts zu schaffen habe. Der Assimilantenführer Aschkenase<br />

und der polnische Sozialist Olanski verlangten darauf<br />

eine klare Stellungnahme und eine ehrliche Verdammung der<br />

Schuldigen. Die Anträge von Achkenase wurden einer Kommission<br />

überwiesen. In der Sitzung vom 6. Dezember brachte<br />

die Kommission einen Antrag ein, in dem darauf hingewiesen<br />

wird, dass der Gemeinderat bereits seinen Protest ausgedrückt<br />

habe, aber „angesichts des von so angesehener Seite gestellten<br />

Antrages", heisst es dann weiter, wolle der Gemeinderat „es<br />

nicht versäumen, zum wiederholten Male seinen tiefsten Schmerz<br />

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