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Das Sonderthema - Stadt Kehl

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Auch Ermittlungen bei schifffahrtsrechtlichen<br />

Verstößen oder Straftaten auf dem<br />

Rhein gehören zu den Aufgaben der gemeinsamen<br />

Einheit. „Für Täter bietet der Fluss<br />

einfache Fluchtmöglichkeiten in ein anderes<br />

Land“, sagt Peter Schulze. In solchen Fällen<br />

arbeite die gemeinsame Wasserschutzpolizei<br />

besonders effektiv – Peter Schulze nennt als<br />

Beispiel eine Fahrerflucht bei Ichenheim: Dort<br />

war ein Schiff auf ein Strombauwerk gefahren<br />

und hatte es beschädigt. Der Schiffsführer<br />

hatte das Weite gesucht. Entdeckt wurden<br />

das Schiff und sein Schiffsführer später<br />

im Straßburger Hafen. Weil bei Unfällen auf<br />

der internationalen Schifffahrtsstraße Rhein<br />

das Territorialprinzip gilt, fanden Ermittlungsverfahren<br />

und Verurteilung zwar auf<br />

deutscher Seite statt – die<br />

Beweissicherung und die<br />

Vernehmungen mussten<br />

zunächst jedoch in Frankreich<br />

erfolgen.<br />

„Ausschlaggebend ist, wer am schnellsten<br />

einsatzfähig sein kann.“<br />

Obwohl Deutsch die Amtssprache auf dem<br />

Rhein ist, sprechen die Kollegen miteinander<br />

Deutsch und Französisch, um die alltägliche<br />

Zusammenarbeit so einfach wie möglich zu<br />

gestalten. „Wir legen großes Augenmerk auf<br />

die Sprachausbildung. Die Franzosen sprechen<br />

sehr gut Deutsch, aber inzwischen haben<br />

die deutschen Kollegen aufgeholt“, erklärt<br />

Peter Schulze. Die Zweisprachigkeit sei<br />

Voraussetzung für effiziente Zusammenarbeit,<br />

betont auch sein Kollege Nicolas Künkel. Deshalb<br />

organisiert er für seine Mitarbeiter der<br />

Gendarmerie interne wöchentliche Sprachkurse.<br />

Außerdem nehmen die deutschen und<br />

französischen Kollegen einmal<br />

pro Jahr im gemeinsamen<br />

Sprachzentrum in<br />

Lahr an einem zweiwöchigen<br />

Sprachtraining teil.<br />

>><br />

Gefragt ist die gemeinsame<br />

Polizeieinheit, wenn<br />

nach Vermissten gesucht<br />

wird. Mit einem speziellen<br />

Sonargerät kann die<br />

deutsch-französische<br />

Wasserschutzpolizei Gegenstände<br />

und Personen unter<br />

Wasser ausfindig machen. Ist ein Taucheinsatz<br />

notwendig, so kommen den deutschen<br />

und französischen Kollegen ihre unterschiedlichen<br />

Kompetenzen zugute: Während die<br />

deutschen Taucher maximal 30 Meter tief<br />

tauchen dürfen, sind den französischen Tauchern<br />

nach nationaler Regelung bis zu 40<br />

Meter erlaubt. „Wir ergänzen uns in allen<br />

Bereichen“, erklärt Nicolas Künkel. Wichtig<br />

sei dies beispielsweise im Herbst 2012 gewesen,<br />

als im 39 Meter tiefen Titisee nach einem<br />

Vermissten gesucht werden musste und die<br />

französischen Gendarmen den Tauchgang<br />

übernehmen konnten. Überhaupt sei die<br />

deutsch-französische Einheit bei Notfällen<br />

sehr effizient, sagt deren deutscher Chef.<br />

Egal ob eine Rettung in Frankreich oder in<br />

Deutschland stattfindet, beide Kollegen können<br />

nationale Dienststellen zur Hilfe rufen.<br />

Wenn man die Leiter der<br />

deutsch-französischen<br />

Wasserschutzpolizeieinheit<br />

nach kulturellen Unterschieden<br />

fragt, nennt Nicolas<br />

Künkel spontan: „die<br />

Mittagspause“ – und beide<br />

lachen. In der Tat musste<br />

zwischen der fast zweistündigen Pause der<br />

Franzosen und der sehr kurzen Pause der<br />

Deutschen ein Kompromiss gefunden werden,<br />

der bei etwa einer Stunde liegt. Auch der<br />

berufliche Status und die Arbeitsmethoden<br />

sind auf beiden Rheinseiten unterschiedlich.<br />

Die französischen Gendarmen gehören zum<br />

Militär, deshalb müssen sie auch außerhalb<br />

der normalen Arbeitszeiten ständig einsatzbereit<br />

sein und haben zwei Ruhetage pro<br />

Woche. Dagegen arbeiten die deutschen<br />

Polizeibeamten an fünf Tagen pro Woche,<br />

Notfälle außerhalb der Arbeitszeiten gelten<br />

als Überstunden. Ansonsten gebe es natürlich<br />

Unterschiede in der Gesetzgebung der<br />

beiden Nationalstaaten, sagen die beiden<br />

Chefs – und genau das versuchen die deutschen<br />

und französischen Wasserschutzpolizisten<br />

für ihre Arbeit bestmöglich zu nutzen.

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