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SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)

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<strong>SbV</strong><br />

Angaben zu den Betriebsstellen<br />

Teil 4561 4751 4871 9465 9486<br />

C<br />

Roßbergbahn Wieslauftalbahn Schönbuchbahn Tälesbahn Strohgäubahn<br />

X ● X X X X<br />

3. Störungen der BÜ-Sicherungsanlage<br />

Störungen der BÜ-Sicherungsanlage werden dem Triebfahrzeugführer nach<br />

dem Befahren einer Einschaltstelle (Kennzeichnung durch Signal BÜ 2)<br />

dadurch angezeigt, dass das zugehörige Überwachungssignal in Stellung BÜ 0<br />

(dunkel) verbleibt.<br />

Es sind dann Maßnahmen nach FV-NE § 44 (8) erforderlich.<br />

3.1 Zeitüberschreitung<br />

Erfolgt nach einer Einschaltung der BÜ-Sicherung nach Ablauf von 200<br />

Sekunden keine Ausschaltung, so geht die Anlage in Störstellung<br />

(Zeitüberschreitung).<br />

Bei der nächsten Zugfahrt zeigt das Überwachungssignal. das Signalbild BÜ 0<br />

(dunkel), sofern die Anlage in der Zwischenzeit durch den signaltechnischen<br />

Instandhaltungs<strong>mit</strong>arbeiter noch nicht wieder in Grundstellung gebracht<br />

wurde.<br />

Diese Unregelmäßigkeit kann auftreten bei<br />

- gestörter Ausschaltung<br />

- nach längerem Aufenthalt in der Einschaltstrecke bei einer Fahrt ohne<br />

UT-Bedienung<br />

- bei unbeabsichtigtem Befahren eines Einschaltkontaktes.<br />

3.2 Handbedienung der Schranken<br />

Die Antriebe der Halbschranken können bei Störungen von Hand, aus der<br />

geschlossenen in die geöffnete oder von der geöffneten in die geschlossene<br />

Stellung gebracht werden. Es wird dafür ein besonderer Schlüssel zum<br />

Abschalten des Schrankenantriebes und ein Bedienungshebel zum Bewegen<br />

des Schrankenantriebes benötigt. Diese Einrichtungen befinden sich im<br />

Schalthaus und werden im Bedarfsfall an den Anwender ausgehändigt.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. <strong>Stand</strong> 05.10.2012 (B 3) Seite 6

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