27.02.2014 Aufrufe

SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)

SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)

SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>SbV</strong><br />

Regeln für alle Strecken<br />

Teil<br />

A<br />

zu § 53 (3)<br />

zu § 53 (5)<br />

nachdem er vom Zf die Meldung<br />

„Rangieren beendet, Weichen in<br />

Grundstellung verschlossen,<br />

Schlüssel unter Verwahrung“<br />

über Zugleitfunk erhalten hat.<br />

Beobachten des Fahrwegs<br />

Das Signal Sh 1 entbindet nicht von der Beobachtung des<br />

Fahrwegs.<br />

Rangieren im Gefälle<br />

Siehe Teil B.<br />

zu § 53 (10) Verschieben ohne Rangierpersonal<br />

Ohne Rangierpersonal dürfen Fahrzeuggruppen nicht rangiert<br />

werden. Triebfahrzeuge sind vom Tf grundsätzlich vom führenden<br />

Führerstand zu bedienen.<br />

zu § 53 (13) Verschieben durch Muskelkraft…<br />

Das Verschieben von Fahrzeugen <strong>mit</strong> Muskelkraft ist verboten.<br />

zu § 53 (14) Mithilfe von Bahnfremden beim Rangieren<br />

Die Mithilfe von Bahnfremden beim Rangieren von Wagen ist nicht<br />

zugelassen.<br />

zu § 55 (2)<br />

zu § 56 (1)<br />

Sichern anderer Übergänge<br />

Übergänge für Reisende sind <strong>mit</strong> besonderer Vorsicht zu<br />

befahren. Vor dem Übergang ist bei Bedarf anzuhalten.<br />

Ablauf- und Abstoßverbot<br />

Auf allen Gleisen ist Abstoßen und Ablaufen lassen verboten.<br />

zu § 58 (2, 3) Abstellen, Festlegen<br />

Siehe Teil B.<br />

Hemmschuhe sind durch das <strong>EVU</strong> selbst, welches diese benötigt,<br />

in der betreffenden Betriebsstelle zu stellen.<br />

Die Hemmschuhe sind dort jeweils an der (elektrischen)<br />

Schlüsselsperre für die Fahrwegelemente aufzubewahren.<br />

zu § 58 (5)<br />

Erleichterungen beim Sichern<br />

Das Festlegen durch Hemmschuhe zur Talseite hin ist auf Gleisen<br />

zugelassen, die durch aufgelegte Gleissperren oder Schutzweichen<br />

gesichert sind.<br />

zu § 59 (1)<br />

Benutzen der Hauptgleise beim Rangieren<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. <strong>Stand</strong> 16.10.2012 (B 3) Seite 18<br />

Wenn das Zugleitverfahren<br />

aufgehoben ist, darf ohne<br />

Zustimmung des Zugleiters

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!