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SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)

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<strong>SbV</strong><br />

Dienstanweisung für den Funkbetrieb - Bündelfunk<br />

4751<br />

4871<br />

9465<br />

Anlage 1<br />

Wieslauftalbahn<br />

Schönbuchbahn<br />

Tälesbahn<br />

3. Durchführung des Funksprechverkehrs<br />

3.1 1. Bei Dienstbeginn ist festzustellen, ob das Funkgerät auf die richtige<br />

Gruppe „Zlr Waiblingen“ eingestellt ist.<br />

2. In anderen Fällen ist die entsprechende Gruppe über die<br />

Kurzwahltaste auszuwählen und über die #-Taste zu bestätigen.<br />

3. Die Geräte sind durch ein Probegespräch auf einwandfreie<br />

Verständigung zu überprüfen.<br />

4. Hierzu ist zum Absetzen des Rufs die T-Taste zu betätigen und nach<br />

Gesprächsaufbau durch Drücken der Sprechtaste das Gespräch zu<br />

führen. Kommt keine Verbindung zustande ist der Vorgang wie<br />

unter 2. beschrieben zu wiederholen.<br />

5. Im Zugleitfunk ist das Probegespräch <strong>mit</strong> dem Zugleiter zu führen.<br />

6. Wenn eine Funksprechverbindung aufgebaut ist, jedoch keine<br />

Sprechtaste gedrückt wurde, ist ein leichtes Rauschen zu hören.<br />

7. Derjenige der den Ruf abgesetzt hat sollte nach Gesprächsende<br />

durch Drücken der C-Taste (Löschtaste) das Gespräch beenden.<br />

Nach 30 Sekunden ohne Funkgespräch wird die Verbindung<br />

automatisch getrennt.<br />

3.2 Beim ortsfeste Funkgerät <strong>mit</strong> Sprachspeicher ist bei Dienstbeginn der<br />

Sprachspeicher wie folgt zu besprechen:<br />

"Hier Zugleitung Waiblingen (Name des Zugleiters).<br />

Aufzeichnung vom ..... (Datum), ab ....... (Uhrzeit), Ende".<br />

4. Sprachspeicher<br />

4.1 Die Aufzeichnung erfolgt digital über einen separaten PC, der unter<br />

Kennwortverschluss ist.<br />

Der Zugleiter kann über einen Monitor die ordnungsgemäßen<br />

Funktion/Aufzeichnung überwachen.<br />

4.2 Die Aufzeichnungsbereitschaft und Funktionsfähigkeit ist vom Zugleiter<br />

bei Dienstbeginn (siehe 3.2) zu überprüfen.<br />

Bei Störungen bzw. Ausfall des Sprachspeichers ist das Meldebuch für<br />

den Zugleiter und durch den Zugführer das Meldebuch für Zuglaufmeldungen<br />

zu führen. Die Störung ist im Arbeitsbuch nachzuweisen.<br />

4.3 Die Mindest- Aufbewahrungszeit der Sprachdaten beträgt 14 Tage.<br />

In besonderen Fällen (Unregelmäßigkeiten, Unfällen) 3 Jahre.<br />

Der Inhalt der Sprachdaten ist vom öBL / Stellvertreter alle 7 bis 10<br />

Tage stichprobenartig zu überprüfen, hierüber ist ein tabellarischer<br />

Nachweis zu führen.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. <strong>Stand</strong> 08.06.2011 (Neuausgabe) Seite 3

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