SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)
SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)
SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)
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<strong>SbV</strong><br />
Dienstanweisung für den Funkbetrieb - Bündelfunk<br />
4751<br />
4871<br />
9465<br />
Anlage 1<br />
Wieslauftalbahn<br />
Schönbuchbahn<br />
Tälesbahn<br />
3. Durchführung des Funksprechverkehrs<br />
3.1 1. Bei Dienstbeginn ist festzustellen, ob das Funkgerät auf die richtige<br />
Gruppe „Zlr Waiblingen“ eingestellt ist.<br />
2. In anderen Fällen ist die entsprechende Gruppe über die<br />
Kurzwahltaste auszuwählen und über die #-Taste zu bestätigen.<br />
3. Die Geräte sind durch ein Probegespräch auf einwandfreie<br />
Verständigung zu überprüfen.<br />
4. Hierzu ist zum Absetzen des Rufs die T-Taste zu betätigen und nach<br />
Gesprächsaufbau durch Drücken der Sprechtaste das Gespräch zu<br />
führen. Kommt keine Verbindung zustande ist der Vorgang wie<br />
unter 2. beschrieben zu wiederholen.<br />
5. Im Zugleitfunk ist das Probegespräch <strong>mit</strong> dem Zugleiter zu führen.<br />
6. Wenn eine Funksprechverbindung aufgebaut ist, jedoch keine<br />
Sprechtaste gedrückt wurde, ist ein leichtes Rauschen zu hören.<br />
7. Derjenige der den Ruf abgesetzt hat sollte nach Gesprächsende<br />
durch Drücken der C-Taste (Löschtaste) das Gespräch beenden.<br />
Nach 30 Sekunden ohne Funkgespräch wird die Verbindung<br />
automatisch getrennt.<br />
3.2 Beim ortsfeste Funkgerät <strong>mit</strong> Sprachspeicher ist bei Dienstbeginn der<br />
Sprachspeicher wie folgt zu besprechen:<br />
"Hier Zugleitung Waiblingen (Name des Zugleiters).<br />
Aufzeichnung vom ..... (Datum), ab ....... (Uhrzeit), Ende".<br />
4. Sprachspeicher<br />
4.1 Die Aufzeichnung erfolgt digital über einen separaten PC, der unter<br />
Kennwortverschluss ist.<br />
Der Zugleiter kann über einen Monitor die ordnungsgemäßen<br />
Funktion/Aufzeichnung überwachen.<br />
4.2 Die Aufzeichnungsbereitschaft und Funktionsfähigkeit ist vom Zugleiter<br />
bei Dienstbeginn (siehe 3.2) zu überprüfen.<br />
Bei Störungen bzw. Ausfall des Sprachspeichers ist das Meldebuch für<br />
den Zugleiter und durch den Zugführer das Meldebuch für Zuglaufmeldungen<br />
zu führen. Die Störung ist im Arbeitsbuch nachzuweisen.<br />
4.3 Die Mindest- Aufbewahrungszeit der Sprachdaten beträgt 14 Tage.<br />
In besonderen Fällen (Unregelmäßigkeiten, Unfällen) 3 Jahre.<br />
Der Inhalt der Sprachdaten ist vom öBL / Stellvertreter alle 7 bis 10<br />
Tage stichprobenartig zu überprüfen, hierüber ist ein tabellarischer<br />
Nachweis zu führen.<br />
<strong>SbV</strong> WEG<br />
Rev. <strong>Stand</strong> 08.06.2011 (Neuausgabe) Seite 3