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SbV-Gesamtausgabe- EVU (mit Bekanntgabe 4 Stand 09.09.2013)

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<strong>SbV</strong><br />

Angaben zu den Betriebsstellen<br />

Teil 4561 4751 4871 9465 9486<br />

B<br />

Roßbergbahn Wieslauftalbahn Schönbuchbahn Tälesbahn Strohgäubahn<br />

X<br />

Bahnhof Welzheim, km 22,749 (TWZ)<br />

Infrastruktur Gleis Länge/ Funktion Bahnsteiglänge/ -höhe<br />

1 179 m 125 m/ 38 cm<br />

2 125 m, Umfahrgleis<br />

Einfahrgleis<br />

bedarfsweise wegen<br />

Zugfolge<br />

11 55 m, Abstellgleis<br />

Der Bahnsteig ist nicht beleuchtet. Es gelten, wenn keine<br />

Beleuchtung als fliegender Bau eingerichtet ist, die Restriktionen<br />

für Reisezüge hinsichtlich der Trassenvergabe (Anlage 23).<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Bezug<br />

Regeln<br />

§ 7 (5) Reisendensicherung<br />

Der Zugang zum Mittelbahnsteig erfolgt über Gleis 1 hinter der<br />

Haltetafel sowie <strong>mit</strong>tig in Gleis 1.<br />

Die Sicherung der Zugänge erfolgt durch Ketten, welche erst nach<br />

Eintreffen einer Zugfahrt durch das Zugpersonal geöffnet werden<br />

und un<strong>mit</strong>telbar vor Abfahrt eines Zuges geschlossen werden.<br />

Während Rangierarbeiten müssen die Bahnsteigzugänge ebenfalls<br />

geschlossen werden und der Bahnsteig von Reisenden zwar<br />

geräumt worden sind.<br />

Soll im Bahnsteigbereich rangiert werden, ist der Bahnsteig zuvor<br />

von Reisenden zu räumen und die Bahnsteigzugänge<br />

abzusperren.<br />

§ 14 Der Zugführer prüft den Fahrweg innerhalb der Bahnhofsgrenzen.<br />

§ 15 (1) Weichen 41, 42, 43, 51, 52: Grundstellung geradeaus.<br />

Die Weichen 41(+), 42(-) und 43 (+) sind schlüsselabhängig zum<br />

Zugführerschlüssel. Alle übrigen Weichen sind schlüsselabhängig<br />

von den zuerst für den Fahrweg einzustellenden Weichen 41 und<br />

43.<br />

Für Umsetzfahrten ist zunächst die Weichenverbindung W 41- W<br />

42 aufzuschließen und die Weichen in Rechtslage zu bringen,<br />

anschließend ist die Weiche 51 (folgeabhängig zu W 42) und dann<br />

W 52 umzulegen.<br />

●<br />

§ 15 (3) Flankenschutz<br />

Ist durch die Gleissperre XLI sowie die Weichen 42 und 51<br />

gegeben.<br />

§ 15 (4) Sicherung von Weichen<br />

HV 73 im Bedarfsfall im Bf Rudersberg.<br />

<strong>SbV</strong> WEG<br />

Rev. <strong>Stand</strong> 09.10.2012 (B 3) Seite 30

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