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Verkaufsprospekt - Börse

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REFERENZINDIZES<br />

Allgemeines<br />

Die Marktkapitalisierung der Unternehmen (bei Aktienfonds) bzw. die Mindestmenge qualifizierter Anleihen (bei<br />

Rentenfonds), in denen sich ein Fonds engagiert bzw. in die er investiert, wird vom Anbieter des Referenzindex<br />

des Fonds definiert. Die Zusammensetzung des Referenzindex des Fonds kann sich mit der Zeit verändern. Eine<br />

Aufstellung der von einem Fonds gehaltenen Titel ist für potenzielle Anleger des Fonds auf der offiziellen Website<br />

von iShares (www.iShares.com) oder beim Anlageverwalter erhältlich. Diese gilt vorbehaltlich der maßgeblichen<br />

Beschränkungen gemäß der Lizenz, die der Anlageverwalter von den Anbietern der jeweiligen Referenzindizes<br />

erhalten hat.<br />

Es gibt keine Gewähr dafür, dass der Referenzindex eines Fonds weiterhin auf der im Prospekt beschriebenen<br />

Grundlage berechnet und veröffentlicht wird oder dass keine wesentlichen Veränderungen daran vorgenommen<br />

werden. Die Wertentwicklung der Vergangenheit jedes Referenzindex ist nicht als Indikator für die zukünftige<br />

Wertentwicklung anzusehen.<br />

Der Verwaltungsrat kann, falls er der Meinung ist, dass dies den Interessen der Gesellschaft oder eines Fonds<br />

dient, mit der Zustimmung der Depotbank einen Referenzindex durch einen anderen Index ersetzen, falls:<br />

• die Gewichtungen der Wertpapiere, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt, dazu führen<br />

würden, dass der Fonds (falls er der Entwicklung des Referenzindex möglichst nah folgen soll) gegen die<br />

Bestimmungen der Vorschriften und/oder gegen steuerrechtliche Bestimmungen verstoßen würde, die<br />

nach Ansicht des Verwaltungsrats eine erhebliche Auswirkung auf die Gesellschaft und/oder einen Fonds<br />

haben;<br />

• der betreffende Referenzindex oder die Indexserie nicht länger bestehen;<br />

• ein neuer Index verfügbar ist, der den bestehenden Referenzindex ersetzt;<br />

• ein neuer Index verfügbar ist, der als Marktstandard für die Anleger in dem betreffenden Markt<br />

angesehen wird und/oder als für die Anteilinhaber gewinnbringender als der bestehende Referenzindex<br />

angesehen werden würde;<br />

• es schwierig wird, in Aktien anzulegen, die in dem betreffenden Referenzindex enthalten sind;<br />

• die Gesellschaft, die den Referenzindex bereitstellt, ihre Gebühren auf ein Niveau erhöht, das der<br />

Verwaltungsrat als zu hoch erachtet;<br />

• die Qualität (einschließlich der Richtigkeit und der Verfügbarkeit von Daten) eines bestimmten<br />

Referenzindex nach Ansicht des Verwaltungsrats schlechter geworden ist;<br />

• ein liquider Terminmarkt, an dem ein bestimmter Fonds anlegt, nicht länger besteht; oder<br />

• ein Index verfügbar wird, der die wahrscheinliche steuerliche Behandlung des investierenden Fonds in<br />

Bezug auf die Wertpapiere, aus denen sich der betreffende Index zusammensetzt, genauer abbildet.<br />

Sofern eine derartige Änderung zu einem wesentlichen Unterschied zwischen den Wertpapieren, aus denen sich<br />

der Referenzindex zusammensetzt, und dem vorgeschlagenen Referenzindex führt, wird die Zustimmung der<br />

Anteilinhaber im Voraus eingeholt. Unter Umständen, unter denen sofortiges Handeln erforderlich ist und es nicht<br />

möglich ist, die vorherige Einwilligung der Anteilinhaber zur Änderung des Referenzindex einzuholen, werden<br />

Anteilinhaber, sobald dies praktikabel und angemessen ist, ersucht, entweder der Änderung des Referenzindex<br />

oder, im Falle einer Ablehnung, der Liquidation des Fonds zuzustimmen.<br />

Jedwede Änderung eines Referenzindex wird im Voraus mit der Zentralbank abgestimmt, in geänderten<br />

Prospektunterlagen festgehalten und in den nach einer solchen Änderung erscheinenden Jahres- und<br />

Halbjahresberichten des betreffenden Fonds erwähnt. Darüber hinaus wird jedwede wesentliche Änderung der<br />

Beschreibung eines Referenzindex in den Jahres- und Halbjahresberichten des betreffenden Fonds erwähnt.<br />

Der Verwaltungsrat kann den Namen eines Fonds ändern, insbesondere wenn sich dessen Referenzindex bzw.<br />

der Name des betreffenden Referenzindex ändert. Alle Namensänderungen eines Fonds werden zuvor von der<br />

Zentralbank zugelassen, und die entsprechenden Unterlagen bezüglich des betreffenden Fonds werden<br />

hinsichtlich des neuen Namens aktualisiert.<br />

Alle vorstehenden Änderungen können sich auf den Steuerstatus der Gesellschaft und/oder eines Fonds in einer<br />

Rechtsordnung auswirken. Daher wird empfohlen, dass die Anteilinhaber ihre professionellen Steuerberater<br />

konsultieren, um die steuerlichen Folgen der Änderung auf ihren Anteilsbesitz in den Ländern, in denen sie<br />

ansässig sind, zu verstehen.<br />

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