Verkaufsprospekt - Börse
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Sollte ein zugelassener Teilnehmer einzelne oder mehrere der angegebenen Basiswerte bis zum jeweiligen<br />
Abwicklungstermin nicht oder nur mit Verzögerung liefern, kann die Gesellschaft vom zugelassenen Teilnehmer<br />
die Zahlung eines Betrags verlangen (ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein), der dem Wert der jeweiligen<br />
Basiswerte zuzüglich Gebühren und Abgaben, die der Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Kauf der<br />
betreffenden Basiswerte entstehen, entspricht. Hierbei werden unter anderem auch etwaige Devisenkosten sowie<br />
sonstige Gebühren und/oder Kosten berücksichtigt, die aufgrund der Verzögerung anfallen.<br />
Zugelassene Teilnehmer, die eine Rücknahme gegen Sachleistung vornehmen möchten, erhalten ihre<br />
Rücknahmeerlöse in Form von Basiswerten sowie gegebenenfalls einer Barkomponente in der jeweils vom<br />
Anlageverwalter auf der Grundlage des zugrunde liegenden Fondsportfolios bestimmten Form.<br />
Angewiesene Transaktionen gegen Barzahlung<br />
Wünscht ein zugelassener Teilnehmer die Ausführung zugrunde liegender Wertpapier- und/oder Devisengeschäfte<br />
in einer anderen als der gewöhnlichen und handelsüblichen Art und Weise, so wird der Anlageverwalter<br />
zumutbare Anstrengungen unternehmen, einem solchen Wunsch so weit wie möglich zu entsprechen, wobei er<br />
allerdings keinerlei Haftung oder Verantwortung für den Fall übernimmt, dass die Ausführung aus irgendeinem<br />
Grund nicht in der gewünschten Weise erreicht wird.<br />
Wenn ein zugelassener Teilnehmer, der Anteile gegen Barzahlung zeichnet oder zurückgibt, wünscht, dass die<br />
Basiswerte bei einem bestimmten Broker gehandelt werden sollen, muss der zugelassene Teilnehmer dies in den<br />
Anweisungen seines Verfügungsauftrags angeben. Der Anlageverwalter kann nach eigenem Ermessen (ohne<br />
jedoch dazu verpflichtet zu sein) die Basiswerte über den genannten Broker abwickeln. Zugelassene Teilnehmer,<br />
die einen bestimmten Broker für ihre Geschäfte auswählen möchten, müssen vor dem Anlageverwalter, der die<br />
Basiswerte überträgt, die Handelsabteilung des benannten Brokers für das jeweilige Portfolio kontaktieren, um<br />
den Handel zu arrangieren.<br />
Wenn ein Zeichnungsauftrag als angewiesene Zeichnung gegen Barzahlung entgegengenommen wird, ist der<br />
zugelassene Teilnehmer im Rahmen seiner Erfüllungsverpflichtungen dafür verantwortlich, (i) sicherzustellen,<br />
dass der benannte Broker die betreffenden Basiswerte (über die Depotbank) an den Fonds überträgt, und (ii) die<br />
vom benannten Broker für den Verkauf der betreffenden Basiswerte an den Fonds erhobenen Gebühren und<br />
Kosten, zuzüglich entsprechender Gebühren und Abgaben einschließlich Devisenkosten zu zahlen, um die<br />
Ausführungskosten zu berücksichtigen.<br />
Wenn ein Rücknahmeauftrag als angewiesene Rücknahme gegen Barzahlung entgegengenommen wird, ist der<br />
zugelassene Teilnehmer dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der benannte Broker die betreffenden<br />
Basiswerte vom Fonds kauft. Der zugelassene Teilnehmer erhält den vom benannten Broker für den Kauf der<br />
betreffenden Basiswerte vom Fonds gezahlten Preis, jeweils abzüglich Gebühren und Abgaben einschließlich<br />
Devisenkosten, um die Ausführungskosten zu berücksichtigen.<br />
Der Anlageverwalter trägt weder die Verantwortung noch haftet er, wenn die Auftragsausführung für die<br />
Basiswerte über den benannten Broker und im weiteren Sinne der Zeichnungs- und Rücknahmeauftrag für die<br />
Anteile eines zugelassenen Teilnehmers aufgrund einer Unterlassung oder eines Fehlers, eines gescheiterten oder<br />
verspäteten Geschäftsabschlusses oder einer erfolglosen oder verspäteten Abrechnung seitens des zugelassenen<br />
Teilnehmers oder des benannten Brokers nicht durchgeführt wird. Sollte ein zugelassener Teilnehmer oder der<br />
benannte Broker, dem der zugelassene Teilnehmer die Transaktion mit den Basiswerten zugewiesen hat,<br />
irgendeinen Teil des Geschäfts mit den Basiswerten nicht erfüllen, dessen Abwicklung verzögern oder die<br />
Bedingungen der Transaktion ändern, trägt der zugelassene Teilnehmer alle damit verbundenen Risiken und<br />
Kosten einschließlich der Kosten, die der Gesellschaft und/oder dem Anlageverwalter aufgrund der Verzögerung<br />
des Geschäfts mit den Basiswerten entstanden sind. In diesen Fällen sind die Gesellschaft und der<br />
Anlageverwalter berechtigt, das Geschäft über einen anderen Broker abzuwickeln und die Bedingungen der<br />
Zeichnung oder Rücknahme für den zugelassenen Teilnehmer, einschließlich des Zeichnungspreises und/oder des<br />
Rücknahmeerlöses, zu ändern, um die Nichterfüllung, die Verzögerung und/oder die Änderung der Bedingungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
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