Verkaufsprospekt - Börse
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seitens eines Unterverwahrers, der keine Tochtergesellschaft der Depotbank ist, auf ihre oben in diesem Absatz<br />
beschriebenen Auswahl- und Überwachungspflichten beschränkt ist.<br />
Erfüllt die Depotbank ihre Pflichten aus dem Depotbankvertrag ordnungsgemäß, erleidet jedoch infolgedessen<br />
einen Verlust, so haftet die Gesellschaft gegenüber der Depotbank für diesen Verlust, außer für Verluste, die<br />
durch eine nicht zu rechtfertigende Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der<br />
Depotbank oder der Unterverwahrer entstehen, und für Verluste, die unmittelbar aufgrund von Fahrlässigkeit,<br />
Betrug, Unredlichkeit, vorsätzlicher Nichterfüllung, grober Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen<br />
anwendbare Gesetze oder der Verletzung der Geheimhaltungsbestimmungen seitens der Depotbank oder ihrer<br />
Unterverwahrer entstehen. Die Gesellschaft wird die Depotbank für sämtliche Verluste entschädigen und dagegen<br />
schadlos halten, die aus Forderungen Dritter entstehen, die aus oder im Zusammenhang mit der<br />
ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten der Depotbank unter diesem Vertrag entstehen oder gegen sie geltend<br />
gemacht werden. Davon ausgenommen sind Verluste, die durch eine nicht zu rechtfertigende Nichterfüllung oder<br />
unsachgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Depotbank oder der Unterverwahrer entstehen, sowie Verluste,<br />
die unmittelbar aufgrund von Fahrlässigkeit, Betrug, Unredlichkeit, vorsätzlicher Nichterfüllung, grober<br />
Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen anwendbare Gesetze oder der Verletzung der<br />
Geheimhaltungsbestimmungen seitens der Depotbank oder ihrer Unterverwahrer entstehen.<br />
Die Gesellschaft hat laut Depotbankvertrag der Depotbank eine Verkaufsvollmacht gemäß maßgeblichem<br />
irischem Recht für die Vermögenswerte der Gesellschaft für den Fall erteilt, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsbzw.<br />
Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber der Depotbank und ihren verbundenen Unternehmen für<br />
Kreditfazilitäten, einschließlich vertraglicher Abwicklung, die der Gesellschaft durch die Depotbank oder ihre<br />
verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden, nicht nachkommt. Vor Ausübung eines solchen<br />
Sicherungsrechts muss die Depotbank der Gesellschaft eine Frist von mindestens drei Werktagen setzen. Die<br />
Depotbank ist jedoch nicht verpflichtet, die o. g. Frist zu setzen bzw. die Ausübung ihrer Verkaufsvollmacht<br />
aufzuschieben, wenn sie nach eigenem (vernünftigen) Ermessen der Meinung ist, dass dies ihre Chancen auf eine<br />
vollständige Beitreibung der Zahlung wesentlich beeinträchtigen würde. Unter diesen Umständen muss die<br />
Depotbank lediglich eine Frist setzen, die nach vernünftigem Ermessen praktikabel ist. Der Depotbankvertrag<br />
bestimmt außerdem, dass die Depotbank vertraglich dazu berechtigt ist, der Depotbank geschuldete offene<br />
Gebühren aufzurechnen.<br />
Der Depotbankvertrag sieht vor, dass die Bestellung der Depotbank seitens der Gesellschaft gegenüber der<br />
Depotbank mit einer Frist von sechs Monaten und seitens der Depotbank gegenüber der Gesellschaft mit einer<br />
Frist von zwölf Monaten gekündigt werden kann (wobei die Kündigung erst sieben Jahre nach dem zwischen den<br />
Parteien vereinbarten Anfangsdatum wirksam wird); der Vertrag kann jedoch unter gewissen Umständen<br />
unverzüglich durch schriftliche Mitteilung der Gesellschaft oder der Depotbank an die anderen Parteien gekündigt<br />
werden kann.<br />
Da die Gesellschaft möglicherweise in Märkte investiert, in denen die Depot-, Registrierungs- und/oder<br />
Abrechnungssysteme nicht voll entwickelt sind, können die Vermögenswerte der Gesellschaft, die an solchen<br />
Märkten gehandelt werden und in Fällen, in denen die Inanspruchnahme von Unterverwahrern erforderlich ist,<br />
Unterverwahrern anvertraut wurden, Risiken ausgesetzt sein, für die die Depotbank nicht haftet. Einzelheiten zu<br />
den potenziellen Risiken für Anteilinhaber auf solchen Märkten sind im Abschnitt „Risikofaktoren“ im Prospekt<br />
dargelegt.<br />
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