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Verkaufsprospekt - Börse

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seitens eines Unterverwahrers, der keine Tochtergesellschaft der Depotbank ist, auf ihre oben in diesem Absatz<br />

beschriebenen Auswahl- und Überwachungspflichten beschränkt ist.<br />

Erfüllt die Depotbank ihre Pflichten aus dem Depotbankvertrag ordnungsgemäß, erleidet jedoch infolgedessen<br />

einen Verlust, so haftet die Gesellschaft gegenüber der Depotbank für diesen Verlust, außer für Verluste, die<br />

durch eine nicht zu rechtfertigende Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der<br />

Depotbank oder der Unterverwahrer entstehen, und für Verluste, die unmittelbar aufgrund von Fahrlässigkeit,<br />

Betrug, Unredlichkeit, vorsätzlicher Nichterfüllung, grober Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen<br />

anwendbare Gesetze oder der Verletzung der Geheimhaltungsbestimmungen seitens der Depotbank oder ihrer<br />

Unterverwahrer entstehen. Die Gesellschaft wird die Depotbank für sämtliche Verluste entschädigen und dagegen<br />

schadlos halten, die aus Forderungen Dritter entstehen, die aus oder im Zusammenhang mit der<br />

ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten der Depotbank unter diesem Vertrag entstehen oder gegen sie geltend<br />

gemacht werden. Davon ausgenommen sind Verluste, die durch eine nicht zu rechtfertigende Nichterfüllung oder<br />

unsachgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Depotbank oder der Unterverwahrer entstehen, sowie Verluste,<br />

die unmittelbar aufgrund von Fahrlässigkeit, Betrug, Unredlichkeit, vorsätzlicher Nichterfüllung, grober<br />

Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen anwendbare Gesetze oder der Verletzung der<br />

Geheimhaltungsbestimmungen seitens der Depotbank oder ihrer Unterverwahrer entstehen.<br />

Die Gesellschaft hat laut Depotbankvertrag der Depotbank eine Verkaufsvollmacht gemäß maßgeblichem<br />

irischem Recht für die Vermögenswerte der Gesellschaft für den Fall erteilt, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsbzw.<br />

Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber der Depotbank und ihren verbundenen Unternehmen für<br />

Kreditfazilitäten, einschließlich vertraglicher Abwicklung, die der Gesellschaft durch die Depotbank oder ihre<br />

verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden, nicht nachkommt. Vor Ausübung eines solchen<br />

Sicherungsrechts muss die Depotbank der Gesellschaft eine Frist von mindestens drei Werktagen setzen. Die<br />

Depotbank ist jedoch nicht verpflichtet, die o. g. Frist zu setzen bzw. die Ausübung ihrer Verkaufsvollmacht<br />

aufzuschieben, wenn sie nach eigenem (vernünftigen) Ermessen der Meinung ist, dass dies ihre Chancen auf eine<br />

vollständige Beitreibung der Zahlung wesentlich beeinträchtigen würde. Unter diesen Umständen muss die<br />

Depotbank lediglich eine Frist setzen, die nach vernünftigem Ermessen praktikabel ist. Der Depotbankvertrag<br />

bestimmt außerdem, dass die Depotbank vertraglich dazu berechtigt ist, der Depotbank geschuldete offene<br />

Gebühren aufzurechnen.<br />

Der Depotbankvertrag sieht vor, dass die Bestellung der Depotbank seitens der Gesellschaft gegenüber der<br />

Depotbank mit einer Frist von sechs Monaten und seitens der Depotbank gegenüber der Gesellschaft mit einer<br />

Frist von zwölf Monaten gekündigt werden kann (wobei die Kündigung erst sieben Jahre nach dem zwischen den<br />

Parteien vereinbarten Anfangsdatum wirksam wird); der Vertrag kann jedoch unter gewissen Umständen<br />

unverzüglich durch schriftliche Mitteilung der Gesellschaft oder der Depotbank an die anderen Parteien gekündigt<br />

werden kann.<br />

Da die Gesellschaft möglicherweise in Märkte investiert, in denen die Depot-, Registrierungs- und/oder<br />

Abrechnungssysteme nicht voll entwickelt sind, können die Vermögenswerte der Gesellschaft, die an solchen<br />

Märkten gehandelt werden und in Fällen, in denen die Inanspruchnahme von Unterverwahrern erforderlich ist,<br />

Unterverwahrern anvertraut wurden, Risiken ausgesetzt sein, für die die Depotbank nicht haftet. Einzelheiten zu<br />

den potenziellen Risiken für Anteilinhaber auf solchen Märkten sind im Abschnitt „Risikofaktoren“ im Prospekt<br />

dargelegt.<br />

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