Verkaufsprospekt - Börse
Verkaufsprospekt - Börse
Verkaufsprospekt - Börse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VERFAHREN FÜR DEN HANDEL AM PRIMÄRMARKT<br />
Der Primärmarkt ist der Markt, an dem Anteile der Fonds von der Gesellschaft an zugelassene Teilnehmer<br />
ausgegeben bzw. von zugelassenen Teilnehmern an die Gesellschaft zurückgegeben werden. Nur zugelassene<br />
Teilnehmer können Anteile am Primärmarkt zeichnen oder zurückgeben.<br />
Antragsteller, die Anteile an einem Fonds direkt bei der Gesellschaft zeichnen bzw. an diese zurückgeben wollen,<br />
müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich bei der Gesellschaft registrieren lassen, um<br />
zugelassene Teilnehmer zu werden. Darüber hinaus müssen alle Antragsteller, die eine Zulassung als<br />
zugelassener Teilnehmer beantragen, zunächst den beim Verwalter erhältlichen Kontoeröffnungsantrag der<br />
Gesellschaft ausfüllen und bestimmten Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche genügen. Der<br />
unterzeichnete Kontoeröffnungsantrag ist im Original an den Verwalter zu senden. Antragsteller, die gerne<br />
zugelassene Teilnehmer werden möchten, sollten sich für nähere Einzelheiten an den Anlageverwalter wenden.<br />
Es liegt im uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft, Kontoeröffnungsanträge anzunehmen oder abzulehnen<br />
und eine Zulassung als zugelassener Teilnehmer zurückzuziehen.<br />
Zugelassene Teilnehmer können Verfügungsaufträge für die Zeichnung oder Rücknahme von Anteilen eines<br />
Fonds mittels elektronischer Order-Eingabe übermitteln. Die elektronische Order-Eingabe unterliegt der<br />
vorherigen Zustimmung des Anlageverwalters und des Verwalters und muss im Einklang mit den Anforderungen<br />
der Zentralbank erfolgen. Elektronisch erteilte Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge unterliegen den im<br />
Handelsterminplan für den Primärmarkt genannten Eingangsfristen für Verfügungsaufträge. Alternative Handelsmethoden<br />
sind mit Zustimmung des Anlageverwalters und gemäß den Anforderungen der Zentralbank verfügbar.<br />
Alle Handelsanträge erfolgen auf eigenes Risiko des zugelassenen Teilnehmers. Nachdem Verfügungsaufträge<br />
eingereicht wurden, sind diese (sofern der Anlageverwalter nach seinem Ermessen nichts anderes bestimmt)<br />
unwiderruflich. Die Gesellschaft, der Anlageverwalter und der Verwalter haften nicht für Verluste, die bei der<br />
Übermittlung von Kontoeröffnungsanträgen oder bei der Übermittlung von Verfügungsanträgen mittels<br />
elektronischer Order-Eingabe oder einer alternativen vom Anlageverwalter genehmigten Handelsmethode<br />
entstehen. Änderungen der Registrierungsdetails und Zahlungsanweisungen werden nur vorgenommen, wenn die<br />
Gesellschaft die Originalunterlagen erhalten hat.<br />
Zugelassene Teilnehmer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihren<br />
Verpflichtungen zur Erfüllung von Kauf- und Rücknahmetransaktionen nachzukommen, wenn sie<br />
Verfügungsaufträge über den Primärmarkt einreichen. Zugelassene Teilnehmer, die Rücknahmeaufträge<br />
einreichen, müssen zunächst sicherstellen, dass sie eine ausreichende Anzahl von Anteilen im eigenen Namen<br />
halten, um eine Rücknahme durchführen zu können (diese Anteile sind an den Verwalter zu liefern, um eine<br />
Annullierung zum Abwicklungstermin einzuleiten). Rücknahmeaufträge werden nur bearbeitet, wenn die<br />
Zahlungen auf das verzeichnete Konto des zugelassenen Teilnehmers erfolgen sollen.<br />
Verzeichnis der Zusammensetzung des Anlagenbestandes<br />
Die Gesellschaft veröffentlicht für jeden aktuellen Fonds ein Verzeichnis der Zusammensetzung des Anlagenbestandes,<br />
das eine Angabe der Anlagen jedes Fonds enthält. Darüber hinaus gibt das Verzeichnis der<br />
Zusammensetzung des Anlagenbestandes die Barkomponente an, die (a) im Fall von Zeichnungen von<br />
zugelassenen Teilnehmern an die Gesellschaft oder (b) im Fall von Rücknahmen von der Gesellschaft an die<br />
zugelassenen Teilnehmern zu übermitteln ist.<br />
Das Verzeichnis der Zusammensetzung des Anlagenbestands für die aktuellen Fonds und für jeden Handelstag<br />
können zugelassene Teilnehmer vom Anlageverwalter anfordern.<br />
Transaktionen gegen Sachleistung oder gegen Barzahlung und angewiesene Transaktionen gegen<br />
Barzahlung<br />
Anteile können an jedem Handelstag gezeichnet und zurückgenommen werden.<br />
Es liegt im uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft, Anträge auf die Zeichnung von Anteilen ohne Angaben<br />
von Gründen ganz oder teilweise anzunehmen oder abzuweisen. Es liegt ferner im uneingeschränkten Ermessen<br />
der Gesellschaft (sie ist aber nicht dazu verpflichtet), Anteilzeichnungen vor der Ausgabe von Anteilen an einen<br />
Zeichner (ungeachtet der Annahme des Antrags) ganz oder teilweise abzuweisen oder zu annullieren, falls beim<br />
zugelassenen Teilnehmer (oder seiner direkten oder obersten Muttergesellschaft) eines der folgenden Ereignisse<br />
eintritt: ein Insolvenzereignis, eine Herabstufung des Bonitätsratings, die Aufnahme in eine Beobachtungsliste<br />
(mit negativen Implikationen) durch eine Ratingagentur, oder wenn die Gesellschaft (oder ihr Manager oder<br />
Anlageverwalter) triftige Gründe zur Annahme hat, dass der betreffende zugelassene Teilnehmer nicht in der<br />
Lage sein könnte, seinen Erfüllungsverpflichtungen nachzukommen oder dass der zugelassene Teilnehmer ein<br />
Kreditrisiko für den Fonds darstellt. Des Weiteren kann die Gesellschaft diejenigen Beschränkungen erlassen, die<br />
sie für erforderlich hält, um sicherzustellen, dass Anteile nicht von Personen erworben werden, die nicht<br />
qualifizierte Inhaber sind.<br />
Die Gesellschaft kann Zeichnungen und Rücknahmen gegen Sachleistung oder gegen Barzahlung oder eine<br />
Kombination aus beidem annehmen bzw. ausgleichen. Es liegt im uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft,<br />
Zeichnungen gegen Sachleistung und/oder gegen Barzahlung anzunehmen. Die Gesellschaft hat das Recht,<br />
fallweise zu bestimmen, ob sie Rücknahmen eines zugelassenen Teilnehmers nur gegen Sachleistungen und/oder<br />
gegen Barzahlungen durchführen wird, falls beim zugelassenen Teilnehmer (oder seiner direkten oder obersten<br />
57