Frühere oder spätere Zeiten können vom Manager oder Anlageverwalter nach eigenem Ermessen mit vorheriger Mitteilung an die Anteilinhaber festgelegt werden. Am Handelstag vor dem 25. Dezember und dem 1. Januar müssen Verfügungsaufträge für Zeichnungen oder Rücknahmen an dem betreffenden Handelstag des Fonds bis 12:00 Uhr irischer Zeit eingehen. ANMERKUNG: BEI SÄMTLICHEN ZEITANGABEN IN DIESEM HANDELSTERMINPLAN HANDELT ES SICH UM DIE GREENWICH MEAN TIME (GMT) ODER DIE BRITISCHE SOMMERZEIT (BST), SOFERN ZUTREFFEND – NICHT UM DIE MITTELEUROPÄISCHE ZEIT (MEZ). 64
Nichtlieferung Wenn es ein zugelassener Teilnehmer innerhalb der angegebenen Abwicklungszeiten für die aktuellen Fonds (siehe Handelsterminplan für den Primärmarkt) versäumt, (i) in Bezug auf eine Zeichnung gegen Sachleistung die erforderlichen Anlagen und die Barkomponente zu liefern oder (ii) in Bezug auf eine Zeichnung gegen Barzahlung den erforderlichen Barbetrag zu liefern oder (iii) in Bezug auf eine angewiesene Zeichnung gegen Barzahlung den erforderlichen Barbetrag zu liefern, oder wenn der benannte Broker es versäumt, die zugrunde liegenden Anlagen innerhalb der angegebenen Abwicklungszeiten zu liefern, behält sich die Gesellschaft und/oder der Anlageverwalter das Recht vor (ist hierzu jedoch nicht verpflichtet), den betreffenden Zeichnungsauftrag zu stornieren. Der zugelassene Teilnehmer muss die Gesellschaft für jeglichen Verlust entschädigen, der dieser aufgrund des Versäumnisses oder der Verzögerung des zugelassenen Teilnehmers, die erforderlichen Anlagen und die Barkomponente oder den Barbetrag, oder im Fall von angewiesenen Zeichnungen gegen Barzahlung aufgrund des Versäumnisses des benannten Brokers, die zugrunde liegenden Anlagen innerhalb der angegebenen Abwicklungszeiten zu liefern, entstanden ist. Dies gilt (unter anderem) auch für Marktrisiken, Zinsaufwendungen und sonstige Kosten, die dem Fonds entstanden sind. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die vorläufige Zuteilung der entsprechenden Anteile unter diesen Umständen zu stornieren. Der Verwaltungsrat kann nach alleinigem Ermessen beschließen, wenn dies seiner Meinung nach im besten Interesse eines Fonds ist, eine Zeichnung und eine vorläufige Zuteilung von Anteilen nicht zu stornieren, wenn ein zugelassener Teilnehmer es versäumt hat, die erforderlichen Anlagen und die Barkomponente oder den Barbetrag innerhalb der angegebenen Abwicklungszeiten zu liefern. Gleiches gilt, wenn im Fall angewiesener Zeichnungen gegen Barzahlung der benannte Broker versäumt hat, die erforderlichen zugrunde liegenden Anlagen innerhalb der angegebenen Abwicklungszeiten zu liefern. Die Gesellschaft kann kurzfristig einen Betrag in Höhe der Zeichnungssumme aufnehmen und diesen aufgenommenen Betrag gemäß dem Anlageziel und den Anlagestrategien des betreffenden Fonds investieren. Sobald die erforderlichen Anlagen und die Barkomponente oder der Barbetrag eingegangen sind, wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung der Fremdmittelaufnahme verwenden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dem betreffenden zugelassenen Teilnehmer etwaige Zinsen oder sonstige Kosten in Rechnung zu stellen, die der Gesellschaft aufgrund dieser Mittelaufnahme entstanden sind. Wenn im Fall einer angewiesenen Zeichnung gegen Barzahlung ein benannter Broker die erforderlichen Basiswerte nicht oder nicht rechtzeitig liefert, sind die Gesellschaft und ihr Anlageverwalter berechtigt, das Geschäft mit einem anderen Broker abzuschließen und dem betreffenden zugelassenen Teilnehmer etwaige Zinsen oder sonstige Kosten, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit den fehlgeschlagenen und neuen Transaktionen entstanden sind, in Rechnung zu stellen. Sollte der zugelassene Teilnehmer es versäumen, der Gesellschaft diese Kosten zu erstatten, ist die Gesellschaft und/oder der Anlageverwalter berechtigt, den gesamten oder einen Teil des Anteilbestandes des Antragstellers im Fonds oder einem anderen Fonds der Gesellschaft zu verkaufen, um diese Kosten zu begleichen. Ein Rücknahmeauftrag eines zugelassenen Teilnehmers ist nur gültig, wenn der zugelassene Teilnehmer dem Fonds innerhalb der maßgeblichen Abwicklungszeiten die erforderliche Anzahl von Anteilen des betreffenden Fonds zukommen lässt. Sollte ein zugelassener Teilnehmer es innerhalb der angegebenen Abwicklungszeiten für die aktuellen Fonds (siehe Handelsterminplan für den Primärmarkt) versäumen, die erforderlichen Anteile des betreffenden Fonds zu liefern, behält sich die Gesellschaft und/oder der Anlageverwalter das Recht vor (ist hierzu jedoch nicht verpflichtet), den betreffenden Rücknahmeauftrag zu stornieren, und der zugelassene Teilnehmer muss die Gesellschaft für jeglichen Verlust entschädigen, der dieser aufgrund des Versäumnisses des zugelassenen Teilnehmers entstanden ist, die erforderlichen Anteile rechtzeitig zu liefern. Dies gilt (unter anderem) auch für Marktrisiken und Kosten, die dem Fonds entstanden sind. 65
- Seite 1 und 2:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats
- Seite 3 und 4:
Anteile dürfen nicht durch eine ER
- Seite 5 und 6:
ANSCHRIFTENVERZEICHNIS iShares II P
- Seite 7 und 8:
DEFINITIONEN „Kontoeröffnungsant
- Seite 9 und 10:
„Europäischer Wirtschaftsraum“
- Seite 11 und 12:
„Scharia“: Die Regeln, Grundsä
- Seite 13 und 14: Nachträge Jeder Nachtrag sollte im
- Seite 15 und 16: REFERENZINDIZES Allgemeines Die Mar
- Seite 17 und 18: investieren, das sich - soweit mög
- Seite 19 und 20: Anlagestrategie Um sein Anlageziel
- Seite 21 und 22: seiner Bestandteile) sind auf der W
- Seite 23 und 24: Referenzindex wird jährlich neu ge
- Seite 25 und 26: 500 Millionen US-Dollar. Der Refere
- Seite 27 und 28: investieren, das sich - soweit mög
- Seite 29 und 30: dieser Fonds bis zu 20 % seines Net
- Seite 31 und 32: iShares Dow Jones Europe Sustainabi
- Seite 33 und 34: Das Scharia-Gremium hat eine Fatwa
- Seite 35 und 36: Optimierungstechniken einsetzt, lie
- Seite 37 und 38: iShares MSCI Europe UCITS ETF (Inc)
- Seite 39 und 40: EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT Die
- Seite 41 und 42: an einer oder mehreren Börsen liqu
- Seite 43 und 44: Fonds führen. Die Gesellschaft ver
- Seite 45 und 46: Anlagen in Private-Equity-Wertpapie
- Seite 47 und 48: Risiken im Zusammenhang mit hochver
- Seite 49 und 50: (z. B. die Unzulässigkeit einer An
- Seite 51 und 52: Mit privaten Hypotheken besicherte
- Seite 53 und 54: BEWERTUNG DER FONDS Allgemeines Der
- Seite 55 und 56: entsprechen). Die Gesellschaft, die
- Seite 57 und 58: VERFAHREN FÜR DEN HANDEL AM PRIMÄ
- Seite 59 und 60: Sollte ein zugelassener Teilnehmer
- Seite 61 und 62: iShares UK Property UCITS ETF iShar
- Seite 63: iShares Euro Government Bond 15-30y
- Seite 67 und 68: Der Manager kann in seinem freien E
- Seite 69 und 70: (f) Zwangsweise Rücknahme von Ante
- Seite 71 und 72: AUFWENDUNGEN DER FONDS Die Gesellsc
- Seite 73 und 74: auszahlbaren Dividende, die einer R
- Seite 75 und 76: GESCHÄFTSLEITUNG DER GESELLSCHAFT
- Seite 77 und 78: für die Bereiche Innenrevision und
- Seite 79 und 80: im Laufe eines Zeitraums von zwölf
- Seite 81 und 82: INTERESSENKONFLIKTE Allgemeines Auf
- Seite 83 und 84: Handlungen eine höhere Vergütung
- Seite 85 und 86: 1. Genehmigtes Kapital GESETZLICHE
- Seite 87 und 88: 7. Umstände, die zu einer Abwicklu
- Seite 89 und 90: 12. UK Facilities Agent Britische A
- Seite 91 und 92: mit der Gesellschaft im Zusammenhan
- Seite 93 und 94: • sämtliche Transaktionen (die a
- Seite 95 und 96: ehandelt, als ob sie eine jährlich
- Seite 97 und 98: Wenn ein ausländischer Fonds über
- Seite 99 und 100: Gesellschaft übertragen werden, st
- Seite 101 und 102: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANL
- Seite 103 und 104: (l) (m) (n) (o) (p) (q) (r) (s) (t)
- Seite 105 und 106: (c) (d) (e) (f) Repo-Geschäfte und
- Seite 107 und 108: (vi) Sofortige Verfügbarkeit: Die
- Seite 109 und 110: • einem auf Jersey, Guernsey, der
- Seite 111 und 112: 5.5 Die Zentralbank kann kürzlich
- Seite 113 und 114: ANHANG IV Haftungsausschluss für d
- Seite 115 und 116:
und/oder für den Stand des besagte
- Seite 117 und 118:
LIEGENDEN INDEX ODER DER DARIN ENTH
- Seite 119 und 120:
ANHANG V Notierungen an anerkannten
- Seite 121:
ANHANG VI US-Personen 1. „US-Pers