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Verkaufsprospekt - Börse

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erzielen. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass der Fonds stets jeden Bestandteil des Referenzindex hält oder<br />

diese Bestandteile mit derselben Gewichtung wie im Referenzindex hält. Der Fonds kann einige Wertpapiere<br />

halten, die nicht im Referenzindex enthalten sind, wenn diese Wertpapiere (bei entsprechendem Risikoprofil) eine<br />

ähnliche Wertentwicklung bieten wie bestimmte Wertpapiere, aus denen sich der betreffende Referenzindex<br />

zusammensetzt. Es ist jedoch möglich, dass der Fonds von Zeit zu Zeit alle Wertpapiere hält, die im<br />

Referenzindex enthalten sind.<br />

Der Fonds wird in Wertpapieren investieren, bei denen es sich typischerweise um liquide hochverzinsliche<br />

Rentenpapiere handeln wird. Die Anlagen des Fonds werden zum Zeitpunkt des Kaufs den Bonitätsratinganforderungen<br />

des Referenzindex des Fonds entsprechen, d. h. unterhalb von Investmentqualität (Investment-<br />

Grade) eingestuft sein. Hierzu können jedoch auch Anleihen ohne Rating zählen, wenn ihre Qualität zum<br />

Zeitpunkt ihres Erwerbs als mit Sub-Investment-Grade-Anleihen vergleichbar eingestuft wird.<br />

Die Basiswährung des iShares $ High Yield Corporate Bond UCITS ETF ist der US-Dollar (USD).<br />

Referenzindex<br />

Der Markit iBoxx USD Liquid High Yield Capped Index besteht derzeit aus von Unternehmen begebenen und auf<br />

US-Dollar lautenden Anleihen mit einem Rating unterhalb von Investment Grade (Sub-Investment Grade), die<br />

von mindestens einer von drei Ratingagenturen bewertet wurden: Moody's Investors Service, Standard & Poor's<br />

Rating Services oder Fitch Ratings. Er ist darauf ausgelegt, eine ausgewogene Abbildung des Marktes für auf US-<br />

Dollar lautende hochverzinsliche Unternehmensanleihen mithilfe der liquidesten verfügbaren hochverzinslichen<br />

Unternehmensanleihen zu bieten. Der Referenzindex basiert auf einer nach dem Marktwert gewichteten<br />

Summierungsmethode. Dies bedeutet, dass die einzelnen Bestandteile des Referenzindex nach ihrer<br />

Marktkapitalisierung gewichtet sind. Die ursprüngliche Höchstlaufzeit beträgt 15 Jahre und die Mindestlaufzeit<br />

beträgt anderthalb Jahre für neu hinzukommende Anleihen und ein Jahr für bereits im Referenzindex enthaltene<br />

Anleihen. Der Referenzindex hat eine Obergrenze von 3 % pro Emittent und eine Obergrenze von 10 % für 144A-<br />

Anleihen, die keine Registrierungsrechte haben oder deren Registrierungszeitraum länger als ein Jahr ist. Der<br />

Referenzindex wird monatlich neu gewichtet und zusammengesetzt. Weitere Einzelheiten zum Referenzindex<br />

(einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der Website des Indexanbieters<br />

unter https://products.markit.com/indices/publications/etf.asp verfügbar.<br />

SCHARIA-BEIRAT VON MSCI<br />

Die Wertpapiere, die in den Referenzindizes für die Scharia-Fonds enthalten sind, werden von einem von MSCI<br />

einberufenen Beitrat (der „Scharia-Beirat von MSCI“) für Scharia-konform befunden. Sie werden vierteljährlich<br />

vom Scharia-Beirat überprüft, um Änderungen aufgrund von Marktänderungen oder sonstigen Ereignissen (z. B.<br />

Delisting, Konkurs, Unternehmensaktivitäten) zu berücksichtigen. In einem solchen Fall ist der Anlageverwalter<br />

dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Fonds die erforderlichen Änderungen an seinen Anlagen gemäß<br />

den Referenzindizes der Scharia-Fonds vornimmt.<br />

Der Scharia-Beirat von MSCI ist weder mit den Scharia-Fonds noch mit dem Manager oder dem Anlageverwalter<br />

verbunden und hat keinerlei beratende oder sonstige Beziehung mit den Scharia-Fonds, dem Manager, dem<br />

Anlageverwalter oder dem Scharia-Gremium.<br />

SCHARIA-GREMIUM<br />

Die Scharia-Konformität der Geschäftstätigkeit der Scharia-Fonds wird durch das Scharia-Gremium<br />

festgestellt. Das Scharia-Gremium setzt sich aus Scharia-Gelehrten mit Fachkompetenz in islamischer<br />

Geldanlage zusammen. Die wesentlichen Pflichten und Aufgaben des Scharia-Gremiums sind (i) Beratung zu<br />

den Scharia-Aspekten der Scharia-Fonds, (ii) Äußerung einer Meinung in Form einer Fatwa, eines Beschlusses<br />

oder in Form von Richtlinien, ob die Aktivitäten der Scharia-Fonds Scharia-konform sind und (iii) Empfehlungen<br />

oder Anleitung, wie die Scharia-Fonds Scharia-konform gemacht werden könnten. Der Anlageverwalter kann von<br />

Zeit zu Zeit auch alternative Methoden für das Engagement in den Wertpapieren des Referenzindex einsetzen<br />

(z. B. ADRs, GDRs, GDNs oder andere gemeinsame Anlageformen) und das Scharia-Gremium beauftragen, die<br />

geplante Anlagemethode auf Scharia-Konformität zu prüfen. Der Anlageverwalter stützt sich auf den Rat und<br />

die Anleitung des Scharia-Gremiums, um sicherzustellen, dass die Scharia-Fonds in einer mit der Scharia<br />

konformen Weise tätig sind.<br />

Das Scharia-Gremium ist nicht für Angelegenheiten verantwortlich, die sich auf folgende Bereiche beziehen:<br />

(i) das Management und die Beaufsichtigung der Gesellschaft und ihrer Fonds, Geschäftstätigkeit und<br />

Lieferanten (nicht in Bezug auf die Scharia), (ii) die Anwendung irischer Gesetze oder der Gesetze anderer<br />

Hoheitsgebiete, (iii) die Bestimmung, welche Wertpapiere die zugrunde liegenden Bestandteile eines Index<br />

bilden, der als Referenzindex für die Scharia-Fonds oder andere Fonds der Gesellschaft verwendet wird, (iv)<br />

die Bestimmung der angemessenen Methode für die Berechnung der Dividendenreinigung der zugrunde<br />

liegenden Wertpapiere eines solchen Index oder (vi) die Bestimmung in Einzelfällen, welche Art von<br />

Wertpapieren angemessenerweise gehalten werden sollte, um die Rendite der zugrunde liegenden<br />

Wertpapiere eines solchen Index abzubilden (Aktien, Depository Receipts, o. ä.), sofern der Scharia-Beirat<br />

von MSCI allgemein bestimmt hat, dass die entsprechende Art von Wertpapier Scharia-konform ist.<br />

Der Anlageverwalter wird gemäß den Vorgaben des Scharia-Gremiums sicherstellen, dass Bestimmungen oder<br />

Bezugnahmen auf Anlagemethoden oder –techniken im Prospekt, die den Scharia-Fonds anderweitig bei der<br />

Umsetzung ihrer Anlagestrategien zur Verfügung stehen würden, keine Anwendung finden, wenn sie nicht<br />

Scharia-konform sind. Das Scharia-Gremium wird alternative Anlagetechniken für die Scharia-Fonds vorgeben,<br />

welche den Anlagestrategien der Scharia-Fonds entsprechen und Scharia-konform sind.<br />

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