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Verkaufsprospekt - Börse

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Jeder Wert und jede Kreditaufnahme (sei es in Form von Anlagen oder Barmitteln), der/die in einer anderen<br />

Währung als in der Basiswährung des Fonds ausgedrückt ist, wird zu dem (amtlichen oder sonstigen) Kurs in die<br />

Basiswährung des Fonds umgerechnet, der dem Verwalter unter den jeweiligen Umständen angemessen<br />

erscheint.<br />

<strong>Börse</strong>ngehandelte DFI werden an jedem Handelstag zum Abrechnungskurs solcher Instrumente zum<br />

Bewertungszeitpunkt bewertet. Ist dieser Kurs nicht verfügbar, ist der Wert derjenige wahrscheinliche<br />

Veräußerungswert, den der Verwaltungsrat oder eine vom Verwaltungsrat beauftragte und für diesen Zweck von<br />

der Depotbank als geeignet zugelassene kompetente Person oder Firma mit Sorgfalt und in gutem Glauben<br />

schätzt.<br />

Der Wert eines außerbörslichen DFI ist (a) eine Quotierung von dem Kontrahenten oder (b) eine von der<br />

Gesellschaft oder von einem unabhängigen Preisanbieter (wobei es sich um eine dem Kontrahenten nahe<br />

stehende, jedoch unabhängige Partei handeln kann, die nicht dieselben Preismodelle verwendet wie der<br />

Kontrahent) berechnete alternative Bewertung wie z. B. Model Pricing, wobei Folgendes gilt: (i) Wenn eine<br />

Kontrahentenbewertung verwendet wird, muss diese mindestens täglich bereitgestellt und mindestens<br />

wöchentlich von einer vom Kontrahenten unabhängigen (und von der Depotbank zu diesem Zweck genehmigten)<br />

Partei, bei der es sich auch um den Anlageverwalter oder den Verwalter handeln kann, genehmigt oder geprüft<br />

werden; (ii) wenn eine alternative Bewertung verwendet wird (d. h. eine Bewertung, die von einer vom Manager<br />

oder vom Verwaltungsrat bestellten und von der Depotbank zu diesem Zweck genehmigten kompetenten Person<br />

bereitgestellt wird (oder eine sonstige Bewertung, sofern der Wert von der Depotbank bestätigt wird]), muss<br />

diese täglich bereitgestellt werden und die angewandten Bewertungsgrundsätze müssen die von Einrichtungen<br />

wie der IOSCO (International Organisation of Securities Commission) und der AIMA (Alternative Investment<br />

Management Association) etablierte beste internationale Praxis befolgen, und derartige Bewertungen müssen<br />

monatlich mit den Bewertungen des Kontrahenten abgeglichen werden. Wenn erhebliche Abweichungen<br />

auftreten, müssen diese umgehend untersucht und erklärt werden.<br />

Devisentermin- und Zinsswap-Kontrakte, für die Marktkurse jederzeit verfügbar sind, können entweder<br />

entsprechend den oben aufgeführten Bestimmungen oder unter Bezugnahme auf Marktkurse (wobei diese Kurse<br />

hierbei nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft oder mit der Bewertung des Kontrahenten abgestimmt<br />

werden müssen) bewertet werden.<br />

Veröffentlichung des Nettoinventarwerts<br />

Mit Ausnahme von Fällen der Aussetzung der Ermittlung des Nettoinventarwerts unter den im Abschnitt<br />

„Vorübergehende Aussetzung der Anteilsbewertung sowie von Verkäufen, Rücknahmen und Umschichtungen“ auf<br />

Seite 69 erläuterten Umständen, ist der Nettoinventarwert je Anteil der einzelnen Fonds bei bzw. vor<br />

Geschäftsschluss jedes Handelstages in der Geschäftsstelle des Verwalters erhältlich. Der Nettoinventarwert je<br />

Anteil für jeden Fonds wird ferner täglich am Geschäftstag nach dem Bewertungszeitpunkt für den betreffenden<br />

Fonds durch den Regulatory Information Service sowie auf der offiziellen Internetseite von iShares<br />

(www.iShares.com), die ständig aktualisiert wird, sowie in weiteren Veröffentlichungen und in den vom<br />

Verwaltungsrat festgelegten Zeitabständen veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Nettoinventarwerts für die<br />

einzelnen Fonds dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Aufforderung dar, Anteile zum<br />

veröffentlichten Nettoinventarwert zu zeichnen, zu verkaufen oder umzuschichten.<br />

Indikativer Nettoinventarwert<br />

Der indikative Nettoinventarwert (iNAV®) ist der während der Handelszeiten in Echtzeit (alle 15 Sekunden)<br />

berechnete Nettoinventarwert eines Fonds. Die Werte sollen den Anlegern und Marktteilnehmern einen<br />

kontinuierlichen Anhaltspunkt für den Wert eines Fonds bieten. Die Werte werden gewöhnlich auf der Grundlage<br />

einer Bewertung des tatsächlichen Fondsportfolios unter Verwendung von Echtzeitpreisen von allen maßgeblichen<br />

<strong>Börse</strong>n berechnet.<br />

Die Verantwortung für die Berechnung und Veröffentlichung der iNAV®-Werte eines Fonds wurde vom<br />

Anlageverwalter an die Gruppe Deutsche <strong>Börse</strong> delegiert. iNAV®-Werte werden über den CEF-Datafeed der<br />

Deutschen <strong>Börse</strong> verbreitet und auf den wichtigsten Marktdatenanbieterterminals sowie auf einer breiten Palette<br />

von Websites mit <strong>Börse</strong>ndaten einschließlich der Website der Deutschen <strong>Börse</strong> unter http://deutsche-boerse.com<br />

angezeigt.<br />

Ein iNAV® entspricht nicht dem Wert eines Anteils oder dem Preis, zu dem Anteile gezeichnet oder<br />

zurückgenommen oder an einer maßgeblichen <strong>Börse</strong> ge- oder verkauft werden können, und darf nicht<br />

entsprechend angesehen werden. Insbesondere kann der iNAV® für einen Fonds, bei dem die Bestandteile des<br />

Referenzindex oder die Anlagen während der Dauer der Veröffentlichung dieses iNAV® nicht aktiv gehandelt<br />

werden, eventuell nicht dem wahren Wert eines Anteils entsprechen oder irreführend sein und es sollte nicht<br />

darauf vertraut werden. Das Unvermögen des Anlageverwalters oder einer von ihm benannten Person zur<br />

Bereitstellung eines iNAV® in Echtzeit während eines Zeitraums führt als solches nicht zur Einstellung des<br />

Handels in den Anteilen an einer maßgeblichen <strong>Börse</strong>, der den Regeln der maßgeblichen <strong>Börse</strong> unter den<br />

jeweiligen Umständen unterliegt. Anleger sollten beachten, dass die Berechnung und Veröffentlichung eines<br />

iNAV® Verzögerungen beim Erhalt der Preise der maßgeblichen Bestandteile im Vergleich zu anderen<br />

berechneten Werten widerspiegeln kann, die auf denselben Bestandteilen basieren, einschließlich zum Beispiel<br />

des Referenzindex oder der Anlagen selbst oder des iNAV® anderer börsengehandelter Fonds, die auf demselben<br />

Referenzindex oder denselben Anlagen basieren. Anleger, die Anteile an einer maßgeblichen <strong>Börse</strong> zeichnen oder<br />

einlösen wollen, sollten sich bei ihren Anlageentscheidungen nicht nur auf einen zur Verfügung gestellten iNAV®<br />

verlassen, sondern sie sollten auch andere Marktdaten und maßgebliche wirtschaftliche und sonstige Faktoren<br />

berücksichtigen (gegebenenfalls auch Informationen zum Referenzindex oder zu den Anlagen, den maßgeblichen<br />

Bestandteilen und Finanzinstrumenten auf der Grundlage des Referenzindex oder der Anlagen, die einem Fonds<br />

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