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Verkaufsprospekt - Börse

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• wenn die andere Partei in Liquidation geht (außer im Falle einer freiwilligen Liquidation zum Zweck der<br />

Umstrukturierung oder Verschmelzung zu Konditionen, denen die erstgenannte Partei zuvor schriftlich<br />

zugestimmt hat) oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu zahlen, oder eine Konkurshandlung begeht,<br />

oder wenn ein Zwangsverwalter für das Vermögen der anderen Partei bestellt wird oder ein Fall mit<br />

vergleichbaren Auswirkungen eintritt;<br />

• wenn für die andere Partei ein Insolvenzprüfer, ein Zwangsverwalter oder eine ähnliche Person bestellt<br />

wird;<br />

• wenn der Managementvertrag beendet wird;<br />

• wenn die andere Partei einen erheblichen Vertragsbruch begeht und diesem Vertragsbruch (sofern ihm<br />

abgeholfen werden kann) nicht innerhalb von 30 Tagen ab einer entsprechenden Aufforderung Abhilfe<br />

schafft, oder<br />

• wenn der Anlageverwalter nach anwendbarem Recht nicht mehr befugt ist, gemäß anwendbaren<br />

Gesetzen oder Bestimmungen als solcher zu fungieren.<br />

Der Vermittler für Wertpapierleihgeschäfte (Lending Agent)<br />

Der Anlageverwalter kann mit einem schriftlichen Vertrag zum Lending Agent für die Fonds der Gesellschaft<br />

bestellt werden. Nach den Bedingungen eines solchen Vertrags wird der Lending Agent bestellt, um die<br />

Wertpapierleihgeschäfte der Fonds zu verwalten. Er hat Anspruch auf eine Gebühr zusätzlich zu der Gebühr, die<br />

er als Anlageverwalter erhält. Die Erträge aus Wertpapierleihgeschäften werden unter den Fonds der Gesellschaft<br />

und dem Anlageverwalter aufgeteilt und an den Anlageverwalter auf prozentualer Basis zu den handelsüblichen<br />

Sätzen gezahlt. Die vollständigen finanziellen Details zu den mit Wertpapierleihgeschäften für die Fonds der<br />

Gesellschaft erzielten Erträgen und entstandenen Aufwendungen, einschließlich gezahlter Gebühren, werden in<br />

den Jahresberichten und geprüften Jahresabschlüssen sowie den Halbjahresberichten und ungeprüften<br />

Halbjahresabschlüssen der Gesellschaft dargelegt. Der Manager prüft mindestens einmal jährlich die<br />

Wertpapierleihverträge und die damit verbundenen Kosten.<br />

Der Verwalter<br />

Der Manager hat seine Aufgaben als Verwalter gemäß dem Verwaltungsvertrag an die State Street Fund Services<br />

(Ireland) Limited delegiert. Der Verwalter ist für die Verwaltung der Geschäfte der Gesellschaft einschließlich der<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts, der Bearbeitung der Kontoeröffnungsanträge und der Verfügungsaufträge<br />

vom Primärmarkt und der Erstellung des Abschlusses der Gesellschaft verantwortlich, wobei er der<br />

grundsätzlichen Überwachung durch den Verwaltungsrat und den Manager unterliegt.<br />

Der Verwalter ist eine in Irland am 23. März 1992 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und letztlich<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der State Street Corporation. Der Manager hat ein genehmigtes<br />

Kapital von 5 Mio. £. und ein ausgegebenes und voll eingezahltes Kapital von 350.000 £.<br />

Die State Street Corporation ist ein weltweit führender Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen und<br />

Anlageverwaltung für anspruchsvolle internationale Anleger. Die State Street Corporation hat ihren Sitz in<br />

Boston, Massachusetts, USA, und wird an der New Yorker <strong>Börse</strong> unter dem Kürzel „STT“ gehandelt.<br />

Der Verwaltungsvertrag sieht vor, dass die Bestellung des Verwalters so lange wirksam bleibt, bis der Vertrag<br />

vom Manager durch schriftliche Mitteilung an den Verwalter mit einer Frist von mindestens sechs Monaten oder<br />

vom Verwalter durch Mitteilung an den Manager mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten gekündigt wird<br />

(wobei die Kündigung erst sieben Jahre nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Anfangsdatum wirksam<br />

wird); der Vertrag kann jedoch unter gewissen Umständen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung<br />

einer Partei an die andere gekündigt werden. Der Vertrag enthält auch bestimmte Schadloshaltungen zu Gunsten<br />

des Verwalters außer in Fällen von Betrug, Unredlichkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen anwendbare<br />

Gesetze, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Nichterfüllung durch den Verwalter oder seine<br />

Verwaltungsratsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter oder Unterauftragnehmer<br />

bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag.<br />

Die Registerstelle<br />

Die Computershare Investor Services (Ireland) Limited wurde vom Manager gemäß dem Registerstellenvertrag<br />

dazu bestellt, als Registerstelle zu fungieren und Transferstellenleistungen für die Anteile zu erbringen. Mit<br />

diesem Vertrag wird Computershare Investor Services plc auch als Zahlstelle der Gesellschaft eingesetzt.<br />

Die Registerstelle ist eine in Irland am 10. Oktober 1995 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und<br />

ist letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Computershare Limited, einer australischen<br />

Gesellschaft, die einer der weltweit größten Anbieter für die Registrierung von Anteilen ist. Seit der Zulassung<br />

durch die Regulierungs- und Finanzaufsichtsbehörde im Jahre 2000 bietet Computershare Investor Services<br />

(Ireland) Limited Lösungen für Transferstellen und Zahlstellen für die internationale Fondsbranche an.<br />

Der Registerstellenvertrag sieht vor, dass die Ernennung der Registerstelle so lange wirksam bleibt, bis der<br />

Vertrag von einer der beiden Parteien durch Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von mindestens sechs<br />

Monaten gekündigt wird, wobei der Vertrag jedoch unter gewissen Umständen unverzüglich durch schriftliche<br />

Mitteilung einer Partei an die andere gekündigt werden kann. Der Registerstellenvertrag enthält auch bestimmte<br />

Freistellungen zu Gunsten der Registerstelle, von denen jedoch Angelegenheiten, die auf Betrug, Fahrlässigkeit,<br />

Unredlichkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder Verletzung des Vertrags oder anwendbarer Gesetze oder<br />

Bestimmungen durch die Registerstelle zurückzuführen sind, ausgeschlossen sind. Die Haftung der Registerstelle<br />

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