Verkaufsprospekt - Börse
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• wenn die andere Partei in Liquidation geht (außer im Falle einer freiwilligen Liquidation zum Zweck der<br />
Umstrukturierung oder Verschmelzung zu Konditionen, denen die erstgenannte Partei zuvor schriftlich<br />
zugestimmt hat) oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu zahlen, oder eine Konkurshandlung begeht,<br />
oder wenn ein Zwangsverwalter für das Vermögen der anderen Partei bestellt wird oder ein Fall mit<br />
vergleichbaren Auswirkungen eintritt;<br />
• wenn für die andere Partei ein Insolvenzprüfer, ein Zwangsverwalter oder eine ähnliche Person bestellt<br />
wird;<br />
• wenn der Managementvertrag beendet wird;<br />
• wenn die andere Partei einen erheblichen Vertragsbruch begeht und diesem Vertragsbruch (sofern ihm<br />
abgeholfen werden kann) nicht innerhalb von 30 Tagen ab einer entsprechenden Aufforderung Abhilfe<br />
schafft, oder<br />
• wenn der Anlageverwalter nach anwendbarem Recht nicht mehr befugt ist, gemäß anwendbaren<br />
Gesetzen oder Bestimmungen als solcher zu fungieren.<br />
Der Vermittler für Wertpapierleihgeschäfte (Lending Agent)<br />
Der Anlageverwalter kann mit einem schriftlichen Vertrag zum Lending Agent für die Fonds der Gesellschaft<br />
bestellt werden. Nach den Bedingungen eines solchen Vertrags wird der Lending Agent bestellt, um die<br />
Wertpapierleihgeschäfte der Fonds zu verwalten. Er hat Anspruch auf eine Gebühr zusätzlich zu der Gebühr, die<br />
er als Anlageverwalter erhält. Die Erträge aus Wertpapierleihgeschäften werden unter den Fonds der Gesellschaft<br />
und dem Anlageverwalter aufgeteilt und an den Anlageverwalter auf prozentualer Basis zu den handelsüblichen<br />
Sätzen gezahlt. Die vollständigen finanziellen Details zu den mit Wertpapierleihgeschäften für die Fonds der<br />
Gesellschaft erzielten Erträgen und entstandenen Aufwendungen, einschließlich gezahlter Gebühren, werden in<br />
den Jahresberichten und geprüften Jahresabschlüssen sowie den Halbjahresberichten und ungeprüften<br />
Halbjahresabschlüssen der Gesellschaft dargelegt. Der Manager prüft mindestens einmal jährlich die<br />
Wertpapierleihverträge und die damit verbundenen Kosten.<br />
Der Verwalter<br />
Der Manager hat seine Aufgaben als Verwalter gemäß dem Verwaltungsvertrag an die State Street Fund Services<br />
(Ireland) Limited delegiert. Der Verwalter ist für die Verwaltung der Geschäfte der Gesellschaft einschließlich der<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts, der Bearbeitung der Kontoeröffnungsanträge und der Verfügungsaufträge<br />
vom Primärmarkt und der Erstellung des Abschlusses der Gesellschaft verantwortlich, wobei er der<br />
grundsätzlichen Überwachung durch den Verwaltungsrat und den Manager unterliegt.<br />
Der Verwalter ist eine in Irland am 23. März 1992 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und letztlich<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der State Street Corporation. Der Manager hat ein genehmigtes<br />
Kapital von 5 Mio. £. und ein ausgegebenes und voll eingezahltes Kapital von 350.000 £.<br />
Die State Street Corporation ist ein weltweit führender Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen und<br />
Anlageverwaltung für anspruchsvolle internationale Anleger. Die State Street Corporation hat ihren Sitz in<br />
Boston, Massachusetts, USA, und wird an der New Yorker <strong>Börse</strong> unter dem Kürzel „STT“ gehandelt.<br />
Der Verwaltungsvertrag sieht vor, dass die Bestellung des Verwalters so lange wirksam bleibt, bis der Vertrag<br />
vom Manager durch schriftliche Mitteilung an den Verwalter mit einer Frist von mindestens sechs Monaten oder<br />
vom Verwalter durch Mitteilung an den Manager mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten gekündigt wird<br />
(wobei die Kündigung erst sieben Jahre nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Anfangsdatum wirksam<br />
wird); der Vertrag kann jedoch unter gewissen Umständen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung<br />
einer Partei an die andere gekündigt werden. Der Vertrag enthält auch bestimmte Schadloshaltungen zu Gunsten<br />
des Verwalters außer in Fällen von Betrug, Unredlichkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen anwendbare<br />
Gesetze, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Nichterfüllung durch den Verwalter oder seine<br />
Verwaltungsratsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter oder Unterauftragnehmer<br />
bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag.<br />
Die Registerstelle<br />
Die Computershare Investor Services (Ireland) Limited wurde vom Manager gemäß dem Registerstellenvertrag<br />
dazu bestellt, als Registerstelle zu fungieren und Transferstellenleistungen für die Anteile zu erbringen. Mit<br />
diesem Vertrag wird Computershare Investor Services plc auch als Zahlstelle der Gesellschaft eingesetzt.<br />
Die Registerstelle ist eine in Irland am 10. Oktober 1995 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und<br />
ist letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Computershare Limited, einer australischen<br />
Gesellschaft, die einer der weltweit größten Anbieter für die Registrierung von Anteilen ist. Seit der Zulassung<br />
durch die Regulierungs- und Finanzaufsichtsbehörde im Jahre 2000 bietet Computershare Investor Services<br />
(Ireland) Limited Lösungen für Transferstellen und Zahlstellen für die internationale Fondsbranche an.<br />
Der Registerstellenvertrag sieht vor, dass die Ernennung der Registerstelle so lange wirksam bleibt, bis der<br />
Vertrag von einer der beiden Parteien durch Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von mindestens sechs<br />
Monaten gekündigt wird, wobei der Vertrag jedoch unter gewissen Umständen unverzüglich durch schriftliche<br />
Mitteilung einer Partei an die andere gekündigt werden kann. Der Registerstellenvertrag enthält auch bestimmte<br />
Freistellungen zu Gunsten der Registerstelle, von denen jedoch Angelegenheiten, die auf Betrug, Fahrlässigkeit,<br />
Unredlichkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder Verletzung des Vertrags oder anwendbarer Gesetze oder<br />
Bestimmungen durch die Registerstelle zurückzuführen sind, ausgeschlossen sind. Die Haftung der Registerstelle<br />
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