Verkaufsprospekt - Börse
Verkaufsprospekt - Börse
Verkaufsprospekt - Börse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Beziehungen innerhalb der BlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe<br />
Die übergeordnete Holdinggesellschaft des Managers und des Anlageverwalters ist die BlackRock Inc., ein in<br />
Delaware, USA, gegründetes Unternehmen. Die PNC Bank N.A. ist ein bedeutender Anteilinhaber der BlackRock,<br />
Inc.<br />
Bei der Veranlassung von Anlagegeschäften für die Fonds strebt der Anlageverwalter nach Maßgabe der vom<br />
Manager erstellten Strategien die bestmöglichen Nettoergebnisse für die Fonds an. Dabei berücksichtigt er<br />
Faktoren wie Preis (einschließlich der jeweiligen Maklerprovision bzw. Händlermarge), Auftragsvolumen,<br />
Schwierigkeit der Ausführung und betriebliche Möglichkeiten des beteiligten Unternehmens sowie das Risiko des<br />
Unternehmens bei der Positionierung eines Wertpapierkorbes. Aus diesem Grund zahlen die Fonds nicht<br />
unbedingt die geringstmögliche Provision bzw. Marge, obwohl der Anlageverwalter im Allgemeinen nach<br />
vernünftigerweise wettbewerbsfähigen Provisionssätzen Ausschau hält. Auf zahlreichen wachsenden Märkten sind<br />
die Provisionen entsprechend den dortigen Gesetzen oder Vorschriften festgelegt und daher nicht verhandelbar.<br />
Gesellschaften innerhalb der PNC-Gruppe können bei der Veranlassung von Wertpapiergeschäften für die Fonds<br />
Wertpapiervermittlungs-, Devisenhandels-, Bank- oder sonstige Dienstleistungen zu den üblichen Konditionen<br />
erbringen oder als Geschäftsherr von denselbigen profitieren. Provisionen werden an Makler oder Beauftragte in<br />
Übereinstimmung mit geltender Marktpraxis gezahlt, und Vorteile aus Provisionsnachlässen für Großaufträge<br />
oder aus sonstigen Gründen sowie Rückvergütungen von Barprovisionen der Makler oder Beauftragte werden an<br />
die Fonds weitergereicht. Die Dienstleistungen der Gesellschaften der PNC-Gruppe können vom Anlageverwalter<br />
in Anspruch genommen werden, wenn dies für angemessen erachtet wird, vorausgesetzt, dass (a) ihre<br />
Provisionen und sonstigen Geschäftsbedingungen allgemein mit denen von nicht angeschlossenen Brokern und<br />
Vertretern auf den betreffenden Märkten vergleichbar sind und (b) dies im Einklang mit der vorgenannten<br />
Strategie zur Erzielung der bestmöglichen Nettoergebnisse steht. Entsprechend den vorgenannten Strategien<br />
wird erwartet, dass ein Teil der Anlagegeschäfte der Fonds über die Broker-Dealer der PNC-Gruppe ausgeführt<br />
wird und dass diese einer relativ kleinen Gruppe weltweiter Unternehmen angehören, von denen jedes mit einer<br />
größeren Anzahl von Transaktionen beauftragt werden kann als andere Unternehmen.<br />
Nach Maßgabe sowohl der vorstehenden Angaben als auch der vom Manager angewendeten bzw. in der<br />
Gründungsurkunde und Satzung festgelegten Einschränkungen können der Anlageverwalter und alle sonstigen<br />
Gesellschaften der BlackRock-Gruppe, der PNC-Gruppe sowie jeweils deren Verwaltungsratsmitglieder (a) ein<br />
Interesse an der Gesellschaft oder den mit bzw. für diese durchgeführten Transaktionen haben oder eine<br />
Verbindung jedweder Art mit sonstigen Personen unterhalten, was jeweils zu einem potenziellen Konflikt mit<br />
ihren jeweiligen Pflichten gegenüber dem Manager führen kann, und (b) sich im Zusammenhang mit der<br />
Erfüllung solcher Pflichten mit den Dienstleistungen der Gesellschaften der PNC-Gruppe befassen oder diese<br />
anderweitig in Anspruch nehmen; eine Rechenschaftspflicht für Gewinne bzw. Vergütungen aus solchen<br />
Aktivitäten besteht nicht.<br />
Beispielsweise können solche potenziellen Konflikte entstehen, weil die jeweilige Gesellschaft der BlackRock-<br />
Gruppe oder PNC-Gruppe:<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
(d)<br />
(e)<br />
(f)<br />
(g)<br />
Geschäfte für andere Kunden tätigt;<br />
Verwaltungsratsmitglieder oder Mitarbeiter hat, die Verwaltungsratsmitglieder von Gesellschaften sind,<br />
deren Wertpapiere von einem Fonds gehalten oder für diesen gehandelt werden, oder die Wertpapiere<br />
solcher Gesellschaften halten oder mit ihnen handeln oder die anderweitig an solchen Gesellschaften<br />
beteiligt sind;<br />
von einer Provision, einer Gebühr, einem Aufschlag oder einem Preisnachlass profitieren kann, die/der<br />
im Zusammenhang mit einem Anlagegeschäft nicht von einem Fonds zu entrichten ist;<br />
im Zusammenhang mit Transaktionen, bei denen sie auch als Vertreter für Rechnung ihrer eigenen<br />
Kunden tätig ist, als Vertreter für einen Fonds tätig sein kann;<br />
als Geschäftsherr mit einem Fonds oder Anteilinhabern eines Fonds in Anlagen und/oder Währungen<br />
handeln kann;<br />
Geschäfte mit Anteilen eines Organismus für gemeinsame Anlagen oder einer Gesellschaft tätigt,<br />
deren Manager, Betreiber, Banker, Berater oder Treuhänder eine Gesellschaft der BlackRock-Gruppe<br />
oder der PNC-Gruppe ist; und/oder<br />
für einen Fonds Transaktionen tätigen kann, die Platzierungen und/oder Neuemissionen bei einer<br />
anderen Gesellschaft ihrer Gruppe, die als Geschäftsherr handeln oder eine Vertretungsprovision<br />
erheben kann, einschließen.<br />
Wie vorstehend beschrieben, können Wertpapiere von einem Fonds sowie von oder für andere Kunden des<br />
Anlageverwalters oder sonstiger Gesellschaften der BlackRock-Gruppe gehalten werden oder eine geeignete<br />
Anlage darstellen. Aufgrund unterschiedlicher Ziele oder sonstiger Faktoren kann es vorkommen, dass ein<br />
bestimmtes Wertpapier für einen oder mehrere solcher Kunden gekauft wird, während das gleiche Wertpapier<br />
von anderen Kunden verkauft wird. Wenn Kauf und Verkauf von Wertpapieren für einen Fonds oder diese<br />
anderen Kunden zur selben Zeit anstehen, werden diese Geschäfte, soweit möglich, für die jeweiligen Kunden<br />
unter gerechter Behandlung aller Beteiligten getätigt. Es können Umstände vorliegen, unter denen sich der für<br />
einen oder mehrere Kunden der BlackRock-Gruppe getätigte Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nachteilig auf<br />
andere Kunden der BlackRock-Gruppe auswirkt.<br />
Das Eingehen, Halten und Schließen gegenläufiger Positionen (d. h. Long- und Short-Positionen) in demselben<br />
Wertpapier zum selben Zeitpunkt für verschiedene Kunden beeinträchtigt unter Umständen die Interessen von<br />
Kunden auf der einen oder anderen Seite und kann auch für die BlackRock-Gruppe zu Interessenkonflikten<br />
führen, insbesondere wenn die BlackRock-Gruppe oder die beteiligten Portfoliomanager für eine dieser<br />
82