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Verkaufsprospekt - Börse

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Beziehungen innerhalb der BlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe<br />

Die übergeordnete Holdinggesellschaft des Managers und des Anlageverwalters ist die BlackRock Inc., ein in<br />

Delaware, USA, gegründetes Unternehmen. Die PNC Bank N.A. ist ein bedeutender Anteilinhaber der BlackRock,<br />

Inc.<br />

Bei der Veranlassung von Anlagegeschäften für die Fonds strebt der Anlageverwalter nach Maßgabe der vom<br />

Manager erstellten Strategien die bestmöglichen Nettoergebnisse für die Fonds an. Dabei berücksichtigt er<br />

Faktoren wie Preis (einschließlich der jeweiligen Maklerprovision bzw. Händlermarge), Auftragsvolumen,<br />

Schwierigkeit der Ausführung und betriebliche Möglichkeiten des beteiligten Unternehmens sowie das Risiko des<br />

Unternehmens bei der Positionierung eines Wertpapierkorbes. Aus diesem Grund zahlen die Fonds nicht<br />

unbedingt die geringstmögliche Provision bzw. Marge, obwohl der Anlageverwalter im Allgemeinen nach<br />

vernünftigerweise wettbewerbsfähigen Provisionssätzen Ausschau hält. Auf zahlreichen wachsenden Märkten sind<br />

die Provisionen entsprechend den dortigen Gesetzen oder Vorschriften festgelegt und daher nicht verhandelbar.<br />

Gesellschaften innerhalb der PNC-Gruppe können bei der Veranlassung von Wertpapiergeschäften für die Fonds<br />

Wertpapiervermittlungs-, Devisenhandels-, Bank- oder sonstige Dienstleistungen zu den üblichen Konditionen<br />

erbringen oder als Geschäftsherr von denselbigen profitieren. Provisionen werden an Makler oder Beauftragte in<br />

Übereinstimmung mit geltender Marktpraxis gezahlt, und Vorteile aus Provisionsnachlässen für Großaufträge<br />

oder aus sonstigen Gründen sowie Rückvergütungen von Barprovisionen der Makler oder Beauftragte werden an<br />

die Fonds weitergereicht. Die Dienstleistungen der Gesellschaften der PNC-Gruppe können vom Anlageverwalter<br />

in Anspruch genommen werden, wenn dies für angemessen erachtet wird, vorausgesetzt, dass (a) ihre<br />

Provisionen und sonstigen Geschäftsbedingungen allgemein mit denen von nicht angeschlossenen Brokern und<br />

Vertretern auf den betreffenden Märkten vergleichbar sind und (b) dies im Einklang mit der vorgenannten<br />

Strategie zur Erzielung der bestmöglichen Nettoergebnisse steht. Entsprechend den vorgenannten Strategien<br />

wird erwartet, dass ein Teil der Anlagegeschäfte der Fonds über die Broker-Dealer der PNC-Gruppe ausgeführt<br />

wird und dass diese einer relativ kleinen Gruppe weltweiter Unternehmen angehören, von denen jedes mit einer<br />

größeren Anzahl von Transaktionen beauftragt werden kann als andere Unternehmen.<br />

Nach Maßgabe sowohl der vorstehenden Angaben als auch der vom Manager angewendeten bzw. in der<br />

Gründungsurkunde und Satzung festgelegten Einschränkungen können der Anlageverwalter und alle sonstigen<br />

Gesellschaften der BlackRock-Gruppe, der PNC-Gruppe sowie jeweils deren Verwaltungsratsmitglieder (a) ein<br />

Interesse an der Gesellschaft oder den mit bzw. für diese durchgeführten Transaktionen haben oder eine<br />

Verbindung jedweder Art mit sonstigen Personen unterhalten, was jeweils zu einem potenziellen Konflikt mit<br />

ihren jeweiligen Pflichten gegenüber dem Manager führen kann, und (b) sich im Zusammenhang mit der<br />

Erfüllung solcher Pflichten mit den Dienstleistungen der Gesellschaften der PNC-Gruppe befassen oder diese<br />

anderweitig in Anspruch nehmen; eine Rechenschaftspflicht für Gewinne bzw. Vergütungen aus solchen<br />

Aktivitäten besteht nicht.<br />

Beispielsweise können solche potenziellen Konflikte entstehen, weil die jeweilige Gesellschaft der BlackRock-<br />

Gruppe oder PNC-Gruppe:<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

(g)<br />

Geschäfte für andere Kunden tätigt;<br />

Verwaltungsratsmitglieder oder Mitarbeiter hat, die Verwaltungsratsmitglieder von Gesellschaften sind,<br />

deren Wertpapiere von einem Fonds gehalten oder für diesen gehandelt werden, oder die Wertpapiere<br />

solcher Gesellschaften halten oder mit ihnen handeln oder die anderweitig an solchen Gesellschaften<br />

beteiligt sind;<br />

von einer Provision, einer Gebühr, einem Aufschlag oder einem Preisnachlass profitieren kann, die/der<br />

im Zusammenhang mit einem Anlagegeschäft nicht von einem Fonds zu entrichten ist;<br />

im Zusammenhang mit Transaktionen, bei denen sie auch als Vertreter für Rechnung ihrer eigenen<br />

Kunden tätig ist, als Vertreter für einen Fonds tätig sein kann;<br />

als Geschäftsherr mit einem Fonds oder Anteilinhabern eines Fonds in Anlagen und/oder Währungen<br />

handeln kann;<br />

Geschäfte mit Anteilen eines Organismus für gemeinsame Anlagen oder einer Gesellschaft tätigt,<br />

deren Manager, Betreiber, Banker, Berater oder Treuhänder eine Gesellschaft der BlackRock-Gruppe<br />

oder der PNC-Gruppe ist; und/oder<br />

für einen Fonds Transaktionen tätigen kann, die Platzierungen und/oder Neuemissionen bei einer<br />

anderen Gesellschaft ihrer Gruppe, die als Geschäftsherr handeln oder eine Vertretungsprovision<br />

erheben kann, einschließen.<br />

Wie vorstehend beschrieben, können Wertpapiere von einem Fonds sowie von oder für andere Kunden des<br />

Anlageverwalters oder sonstiger Gesellschaften der BlackRock-Gruppe gehalten werden oder eine geeignete<br />

Anlage darstellen. Aufgrund unterschiedlicher Ziele oder sonstiger Faktoren kann es vorkommen, dass ein<br />

bestimmtes Wertpapier für einen oder mehrere solcher Kunden gekauft wird, während das gleiche Wertpapier<br />

von anderen Kunden verkauft wird. Wenn Kauf und Verkauf von Wertpapieren für einen Fonds oder diese<br />

anderen Kunden zur selben Zeit anstehen, werden diese Geschäfte, soweit möglich, für die jeweiligen Kunden<br />

unter gerechter Behandlung aller Beteiligten getätigt. Es können Umstände vorliegen, unter denen sich der für<br />

einen oder mehrere Kunden der BlackRock-Gruppe getätigte Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nachteilig auf<br />

andere Kunden der BlackRock-Gruppe auswirkt.<br />

Das Eingehen, Halten und Schließen gegenläufiger Positionen (d. h. Long- und Short-Positionen) in demselben<br />

Wertpapier zum selben Zeitpunkt für verschiedene Kunden beeinträchtigt unter Umständen die Interessen von<br />

Kunden auf der einen oder anderen Seite und kann auch für die BlackRock-Gruppe zu Interessenkonflikten<br />

führen, insbesondere wenn die BlackRock-Gruppe oder die beteiligten Portfoliomanager für eine dieser<br />

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