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Verkaufsprospekt - Börse

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(z. B. die Unzulässigkeit einer Anlage in verzinslichen Wertpapieren oder von Wertpapierleihgeschäften)<br />

einzuhalten.<br />

Für den Einsatz von DFI spezifische Risiken<br />

DFI-Risiken<br />

Jeder Fonds kann für die Zwecke des effizienten Portfoliomanagements oder, wenn dies in der Anlagestrategie<br />

eines Fonds angegeben ist, zu Direktanlagezwecken DFI einsetzen. Mit diesen Instrumenten sind bestimmte<br />

besondere Risiken verbunden, und die Anleger können einem höheren Verlustrisiko ausgesetzt sein. Dabei kann<br />

es sich unter anderem um ein Kreditrisiko in Bezug auf Kontrahenten handeln, mit denen der Fonds Geschäfte<br />

abschließt, oder um das Abwicklungsrisiko, eine mangelnde Liquidität der DFI, eine unvollständige Nachbildung<br />

der Wertänderung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, den der Fonds nachbilden möchte, durch die<br />

Wertänderung des DFI oder auch um höhere Transaktionskosten als bei der Direktanlage in den zugrunde<br />

liegenden Vermögenswerten.<br />

Entsprechend der branchenüblichen Praxis kann ein Fonds beim Kauf von DFI verpflichtet sein, seine<br />

Verpflichtungen gegenüber seinem Kontrahenten zu besichern. Dies kann bei nicht vollständig finanzierten DFI<br />

bedeuten, dass Einschuss- und/oder Änderungsmargen beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen. Bei DFI,<br />

bei denen ein Fonds Vermögenswerte als Einschussmarge bei einem Kontrahenten hinterlegen muss, werden<br />

diese Vermögenswerte eventuell nicht vom Vermögen des Kontrahenten getrennt geführt, und wenn diese<br />

Vermögenswerte frei austauschbar und ersetzbar sind, hat der Fonds eventuell nur einen Anspruch auf Rückgabe<br />

gleichwertiger Vermögenswerte anstelle der ursprünglich beim Kontrahenten als Marge hinterlegten<br />

Vermögenswerte. Wenn der Kontrahent überschüssige Margen oder Sicherheiten verlangt, können diese Einlagen<br />

oder Vermögenswerte den Wert der Verpflichtungen des jeweiligen Fonds gegenüber dem Kontrahenten<br />

überschreiten. Da die Konditionen eines DFI eventuell vorsehen, dass ein Kontrahent dem anderen Kontrahenten<br />

gegenüber nur dann eine Sicherheit zur Deckung des aus dem DFI resultierenden Schwankungsmargenrisikos<br />

stellen muss, wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht ist, trägt der Fonds darüber hinaus eventuell ein<br />

unbesichertes Risiko gegenüber einem Kontrahenten im Rahmen eines DFI bis zur Höhe dieses Mindestbetrags.<br />

Im Fall des iShares Listed Private Equity UCITS ETF ist diese Grenze für die Bereitstellung einer<br />

Schwankungsmarge auf 250.000 USD bzw. ein Vielfaches davon festgelegt. Eine Einschussmarge ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Mit der Anlage in DFI können unter anderem die folgenden weiteren Risiken verbunden sein: Ein Kontrahent<br />

könnte gegen seine Verpflichtungen zur Stellung einer Sicherheit verstoßen, oder es könnte aus operativen<br />

Gründen (wie z. B. zeitlichen Abständen zwischen der Berechnung des Risikos für die Stellung zusätzlicher oder<br />

alternativer Sicherheiten durch einen Kontrahenten oder dem Verkauf von Sicherheiten bei einem Ausfall eines<br />

Kontrahenten) vorkommen, dass das Kreditrisiko eines Fonds gegenüber seinem Kontrahenten im Rahmen eines<br />

DFI nicht vollständig besichert ist, die einzelnen Fonds werden jedoch weiterhin die in Anhang III Ziffer 2.7<br />

dargelegten Grenzen einhalten. Der Einsatz von DFI kann den Fonds außerdem einem rechtlichen Risiko<br />

aussetzen. Hierbei handelt es sich um das Risiko eines Verlustes aufgrund der unerwarteten Anwendung einer<br />

Rechtsvorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass ein Gericht bestimmt, dass ein Vertrag rechtlich nicht<br />

durchsetzbar ist.<br />

Nicht besicherte DFI<br />

Neben den Risiken im Zusammenhang mit dem Handel mit DFI entsteht durch den Handel mit nicht besicherten<br />

DFI ein unmittelbares Kontrahentenrisiko. Bei nicht besicherten DFI (insbesondere bei hypothekengesicherten<br />

Termingeschäften, deren Basiswert unbekannt ist im Allgemeinen unter der Bezeichnung „TBA“ bekannt),<br />

besteht ein solches Kontrahentenrisiko für den Zeitraum zwischen Handelsdatum und Abwicklungsdatum. Ein<br />

Ausfall des Emittenten eines solchen Instruments kann zu einem Rückgang im Wert des Fonds führen.<br />

Transaktionen mit verzögerter Lieferung<br />

Fonds, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, können TBAs erwerben. Hierbei handelt es sich um die am<br />

Markt für hypothekarisch besicherte Wertpapiere gängige Praxis, wonach ein Wertpapier an einem späteren<br />

Termin zu einem festgelegten Preis von einem Hypothekenpool (wie beispielsweise Ginnie Mae, Fannie Mae oder<br />

Freddie Mac) gekauft wird. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist das genaue Papier noch nicht bekannt, seine<br />

Hauptmerkmale sind jedoch festgelegt.<br />

Obwohl der Preis beim Erwerb vereinbart wurde, steht der Nennwert noch nicht abschließend fest. Da ein TBA<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht abgerechnet wird, kann dies zu Hebelpositionen innerhalb des Fonds führen.<br />

Der Kauf eines TBA ist mit einem Verlustrisiko behaftet, wenn der Wert des zu kaufenden Wertpapiers vor dem<br />

Abrechnungsdatum fällt. Bei Abschluss dieser Geschäfte können sich außerdem Risiken daraus ergeben, dass<br />

Kontrahenten gegebenenfalls nicht in der Lage sind, die Bedingungen ihrer Geschäfte zu erfüllen. Die Fonds<br />

können ein Engagement noch vor der Abrechnung veräußern, wenn dies als angemessen angesehen wird. Die<br />

Erlöse aus dem Verkauf von TBAs gehen erst am vertraglich vereinbarten Abrechnungstermin ein. Solange ein<br />

TBA-Verkauf noch nicht abgeschlossen ist, wird die Transaktion durch gleichwertige lieferbare Wertpapiere oder<br />

eine gegenläufige TBA-Kaufverpflichtung (die am oder vor dem vereinbarten Verkaufstermin zur Belieferung<br />

ansteht) abgesichert.<br />

Wenn die TBA-Verkaufsverpflichtung durch den Erwerb einer gegenläufigen Kaufverpflichtung glattgestellt wird,<br />

realisiert der Fonds ungeachtet möglicher nicht realisierter Gewinne oder Verluste aus dem zugrunde liegenden<br />

Wertpapier einen Gewinn oder Verlust aus der Verpflichtung. Wenn der Fonds Wertpapiere im Rahmen der<br />

Verpflichtung liefert, realisiert er einen Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf der Wertpapiere basierend auf dem<br />

Stückpreis, der am Tag, an dem die Verpflichtung eingegangen wurde, festgelegt wurde.<br />

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