Verkaufsprospekt - Börse
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(z. B. die Unzulässigkeit einer Anlage in verzinslichen Wertpapieren oder von Wertpapierleihgeschäften)<br />
einzuhalten.<br />
Für den Einsatz von DFI spezifische Risiken<br />
DFI-Risiken<br />
Jeder Fonds kann für die Zwecke des effizienten Portfoliomanagements oder, wenn dies in der Anlagestrategie<br />
eines Fonds angegeben ist, zu Direktanlagezwecken DFI einsetzen. Mit diesen Instrumenten sind bestimmte<br />
besondere Risiken verbunden, und die Anleger können einem höheren Verlustrisiko ausgesetzt sein. Dabei kann<br />
es sich unter anderem um ein Kreditrisiko in Bezug auf Kontrahenten handeln, mit denen der Fonds Geschäfte<br />
abschließt, oder um das Abwicklungsrisiko, eine mangelnde Liquidität der DFI, eine unvollständige Nachbildung<br />
der Wertänderung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, den der Fonds nachbilden möchte, durch die<br />
Wertänderung des DFI oder auch um höhere Transaktionskosten als bei der Direktanlage in den zugrunde<br />
liegenden Vermögenswerten.<br />
Entsprechend der branchenüblichen Praxis kann ein Fonds beim Kauf von DFI verpflichtet sein, seine<br />
Verpflichtungen gegenüber seinem Kontrahenten zu besichern. Dies kann bei nicht vollständig finanzierten DFI<br />
bedeuten, dass Einschuss- und/oder Änderungsmargen beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen. Bei DFI,<br />
bei denen ein Fonds Vermögenswerte als Einschussmarge bei einem Kontrahenten hinterlegen muss, werden<br />
diese Vermögenswerte eventuell nicht vom Vermögen des Kontrahenten getrennt geführt, und wenn diese<br />
Vermögenswerte frei austauschbar und ersetzbar sind, hat der Fonds eventuell nur einen Anspruch auf Rückgabe<br />
gleichwertiger Vermögenswerte anstelle der ursprünglich beim Kontrahenten als Marge hinterlegten<br />
Vermögenswerte. Wenn der Kontrahent überschüssige Margen oder Sicherheiten verlangt, können diese Einlagen<br />
oder Vermögenswerte den Wert der Verpflichtungen des jeweiligen Fonds gegenüber dem Kontrahenten<br />
überschreiten. Da die Konditionen eines DFI eventuell vorsehen, dass ein Kontrahent dem anderen Kontrahenten<br />
gegenüber nur dann eine Sicherheit zur Deckung des aus dem DFI resultierenden Schwankungsmargenrisikos<br />
stellen muss, wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht ist, trägt der Fonds darüber hinaus eventuell ein<br />
unbesichertes Risiko gegenüber einem Kontrahenten im Rahmen eines DFI bis zur Höhe dieses Mindestbetrags.<br />
Im Fall des iShares Listed Private Equity UCITS ETF ist diese Grenze für die Bereitstellung einer<br />
Schwankungsmarge auf 250.000 USD bzw. ein Vielfaches davon festgelegt. Eine Einschussmarge ist nicht<br />
vorgesehen.<br />
Mit der Anlage in DFI können unter anderem die folgenden weiteren Risiken verbunden sein: Ein Kontrahent<br />
könnte gegen seine Verpflichtungen zur Stellung einer Sicherheit verstoßen, oder es könnte aus operativen<br />
Gründen (wie z. B. zeitlichen Abständen zwischen der Berechnung des Risikos für die Stellung zusätzlicher oder<br />
alternativer Sicherheiten durch einen Kontrahenten oder dem Verkauf von Sicherheiten bei einem Ausfall eines<br />
Kontrahenten) vorkommen, dass das Kreditrisiko eines Fonds gegenüber seinem Kontrahenten im Rahmen eines<br />
DFI nicht vollständig besichert ist, die einzelnen Fonds werden jedoch weiterhin die in Anhang III Ziffer 2.7<br />
dargelegten Grenzen einhalten. Der Einsatz von DFI kann den Fonds außerdem einem rechtlichen Risiko<br />
aussetzen. Hierbei handelt es sich um das Risiko eines Verlustes aufgrund der unerwarteten Anwendung einer<br />
Rechtsvorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass ein Gericht bestimmt, dass ein Vertrag rechtlich nicht<br />
durchsetzbar ist.<br />
Nicht besicherte DFI<br />
Neben den Risiken im Zusammenhang mit dem Handel mit DFI entsteht durch den Handel mit nicht besicherten<br />
DFI ein unmittelbares Kontrahentenrisiko. Bei nicht besicherten DFI (insbesondere bei hypothekengesicherten<br />
Termingeschäften, deren Basiswert unbekannt ist im Allgemeinen unter der Bezeichnung „TBA“ bekannt),<br />
besteht ein solches Kontrahentenrisiko für den Zeitraum zwischen Handelsdatum und Abwicklungsdatum. Ein<br />
Ausfall des Emittenten eines solchen Instruments kann zu einem Rückgang im Wert des Fonds führen.<br />
Transaktionen mit verzögerter Lieferung<br />
Fonds, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, können TBAs erwerben. Hierbei handelt es sich um die am<br />
Markt für hypothekarisch besicherte Wertpapiere gängige Praxis, wonach ein Wertpapier an einem späteren<br />
Termin zu einem festgelegten Preis von einem Hypothekenpool (wie beispielsweise Ginnie Mae, Fannie Mae oder<br />
Freddie Mac) gekauft wird. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist das genaue Papier noch nicht bekannt, seine<br />
Hauptmerkmale sind jedoch festgelegt.<br />
Obwohl der Preis beim Erwerb vereinbart wurde, steht der Nennwert noch nicht abschließend fest. Da ein TBA<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht abgerechnet wird, kann dies zu Hebelpositionen innerhalb des Fonds führen.<br />
Der Kauf eines TBA ist mit einem Verlustrisiko behaftet, wenn der Wert des zu kaufenden Wertpapiers vor dem<br />
Abrechnungsdatum fällt. Bei Abschluss dieser Geschäfte können sich außerdem Risiken daraus ergeben, dass<br />
Kontrahenten gegebenenfalls nicht in der Lage sind, die Bedingungen ihrer Geschäfte zu erfüllen. Die Fonds<br />
können ein Engagement noch vor der Abrechnung veräußern, wenn dies als angemessen angesehen wird. Die<br />
Erlöse aus dem Verkauf von TBAs gehen erst am vertraglich vereinbarten Abrechnungstermin ein. Solange ein<br />
TBA-Verkauf noch nicht abgeschlossen ist, wird die Transaktion durch gleichwertige lieferbare Wertpapiere oder<br />
eine gegenläufige TBA-Kaufverpflichtung (die am oder vor dem vereinbarten Verkaufstermin zur Belieferung<br />
ansteht) abgesichert.<br />
Wenn die TBA-Verkaufsverpflichtung durch den Erwerb einer gegenläufigen Kaufverpflichtung glattgestellt wird,<br />
realisiert der Fonds ungeachtet möglicher nicht realisierter Gewinne oder Verluste aus dem zugrunde liegenden<br />
Wertpapier einen Gewinn oder Verlust aus der Verpflichtung. Wenn der Fonds Wertpapiere im Rahmen der<br />
Verpflichtung liefert, realisiert er einen Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf der Wertpapiere basierend auf dem<br />
Stückpreis, der am Tag, an dem die Verpflichtung eingegangen wurde, festgelegt wurde.<br />
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