Verkaufsprospekt - Börse
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mit der Gesellschaft im Zusammenhang stehende Steuerbefreiungen gefährdet werden, sodass eine<br />
Steuerbelastung der Gesellschaft entsteht,<br />
sofern eine maßgebliche Erklärung vorliegt.<br />
„Intermediär“ bedeutet eine Person, die<br />
(i) ein Geschäft ausübt, das ganz oder teilweise in der Entgegennahme von Zahlungen von einer<br />
Investmentgesellschaft im Namen Dritter besteht, oder<br />
(ii) Anteile an einem Anlageorganismus im Namen Dritter hält.<br />
„Irland“ bezeichnet die Republik Irland/den Staat.<br />
„Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Irland“<br />
(i) bedeutet im Fall einer natürlichen Person eine natürliche Person, die im steuerlichen Sinn ihren<br />
gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat;<br />
(ii) bedeutet im Fall eines Treuhandvermögens ein Treuhandvermögen, das im steuerlichen Sinne seinen<br />
gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat.<br />
Die folgenden Definitionen wurden von der irischen Steuerbehörde in Bezug auf den gewöhnlichen Aufenthalt<br />
natürlicher Personen herausgegeben:<br />
Der Ausdruck „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Gegensatz zu „Ansässigkeit“ bezieht sich auf die gewöhnlichen<br />
Lebensumstände einer Person und bedeutet die Ansässigkeit an einem Ort mit einer gewissen Dauerhaftigkeit.<br />
Eine natürliche Person, die in Irland drei aufeinanderfolgende Steuerjahre ansässig gewesen ist, hat ab dem<br />
vierten Steuerjahr ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland.<br />
Beispielsweise hat eine natürliche Person, die in den Steuerjahren vom<br />
- 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010,<br />
- 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 und<br />
- 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012<br />
in Irland ansässig ist, mit Wirkung vom 1. Januar 2013 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland.<br />
Eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland gehabt hat, hat ab dem Ende des dritten<br />
aufeinanderfolgenden Steuerjahres, in dem sie nicht in Irland ansässig war, dort nicht mehr ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt. Somit behält eine natürliche Person, die in dem Steuerjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember<br />
2010 in Irland ansässig ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und in diesem Steuerjahr Irland verlässt, bis<br />
zum Ende des Steuerjahres vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland.<br />
„In Irland ansässige Person“<br />
(i) bedeutet im Fall einer natürlichen Person eine natürliche Person, die im steuerlichen Sinn in Irland<br />
ansässig ist;<br />
(ii) bedeutet im Fall eines Treuhandvermögens ein Treuhandvermögen, das im steuerlichen Sinne in Irland<br />
ansässig ist;<br />
(iii) bedeutet im Fall einer Gesellschaft eine Gesellschaft, die im steuerlichen Sinne in Irland ansässig ist.<br />
Die folgenden Definitionen wurden von der irischen Steuerbehörde in Bezug auf die Ansässigkeit von natürlichen<br />
Personen und Gesellschaften herausgegeben:<br />
Eine natürliche Person gilt in einem Steuerjahr als in Irland ansässig, wenn sie<br />
- in dem betreffenden Steuerjahr mindestens 183 Tage in Irland verbringt, oder<br />
- unter Berücksichtigung der in dem betreffenden Steuerjahr in Irland verbrachten Tage zusammen mit den<br />
in dem vorhergehenden Steuerjahr in Irland verbrachten Tagen mindestens 280 Tage in Irland verbracht<br />
wurden. Die Anwesenheit einer natürlichen Person in Irland von weniger als 30 Tagen in einem Steuerjahr<br />
wird für die Zweijahresprüfung nicht berücksichtigt. Ab 1. Januar 2009 bedeutet die Anwesenheit in Irland<br />
an einem Tag die persönliche Anwesenheit einer natürlichen Person zu einem beliebigen Zeitpunkt im<br />
Laufe dieses Tages.<br />
Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich in Irland befinden, gilt unabhängig von dem Ort<br />
ihrer Gründung als in Irland ansässig. Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich nicht in<br />
Irland befinden, die aber in Irland gegründet wurde, gilt als in Irland ansässig, sofern nicht Folgendes zutrifft:<br />
- die Gesellschaft oder eine mit ihr verbundene Gesellschaft ist in Irland gewerblich tätig, und entweder wird<br />
die Gesellschaft letztlich von in Mitgliedstaaten oder in Ländern, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
geschlossen hat, ansässigen Personen beherrscht, oder die Gesellschaft oder eine mit ihr<br />
verbundene Gesellschaft sind an einer anerkannten <strong>Börse</strong> in der EU oder in einem Land, mit dem ein<br />
Doppelbesteuerungsabkommen besteht, notiert,<br />
oder<br />
- die Gesellschaft gilt nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und einem anderen Land<br />
als nicht in Irland ansässig.<br />
Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der Ansässigkeit einer Gesellschaft steuerrechtlich in<br />
bestimmten Fällen schwierig sein kann, und potenzielle Anleger werden auf die speziellen rechtlichen<br />
Bestimmungen in Abschnitt 23A des Steuergesetzes verwiesen.<br />
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