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Verkaufsprospekt - Börse

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mit der Gesellschaft im Zusammenhang stehende Steuerbefreiungen gefährdet werden, sodass eine<br />

Steuerbelastung der Gesellschaft entsteht,<br />

sofern eine maßgebliche Erklärung vorliegt.<br />

„Intermediär“ bedeutet eine Person, die<br />

(i) ein Geschäft ausübt, das ganz oder teilweise in der Entgegennahme von Zahlungen von einer<br />

Investmentgesellschaft im Namen Dritter besteht, oder<br />

(ii) Anteile an einem Anlageorganismus im Namen Dritter hält.<br />

„Irland“ bezeichnet die Republik Irland/den Staat.<br />

„Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Irland“<br />

(i) bedeutet im Fall einer natürlichen Person eine natürliche Person, die im steuerlichen Sinn ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat;<br />

(ii) bedeutet im Fall eines Treuhandvermögens ein Treuhandvermögen, das im steuerlichen Sinne seinen<br />

gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat.<br />

Die folgenden Definitionen wurden von der irischen Steuerbehörde in Bezug auf den gewöhnlichen Aufenthalt<br />

natürlicher Personen herausgegeben:<br />

Der Ausdruck „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Gegensatz zu „Ansässigkeit“ bezieht sich auf die gewöhnlichen<br />

Lebensumstände einer Person und bedeutet die Ansässigkeit an einem Ort mit einer gewissen Dauerhaftigkeit.<br />

Eine natürliche Person, die in Irland drei aufeinanderfolgende Steuerjahre ansässig gewesen ist, hat ab dem<br />

vierten Steuerjahr ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland.<br />

Beispielsweise hat eine natürliche Person, die in den Steuerjahren vom<br />

- 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010,<br />

- 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 und<br />

- 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012<br />

in Irland ansässig ist, mit Wirkung vom 1. Januar 2013 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland.<br />

Eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland gehabt hat, hat ab dem Ende des dritten<br />

aufeinanderfolgenden Steuerjahres, in dem sie nicht in Irland ansässig war, dort nicht mehr ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt. Somit behält eine natürliche Person, die in dem Steuerjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember<br />

2010 in Irland ansässig ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und in diesem Steuerjahr Irland verlässt, bis<br />

zum Ende des Steuerjahres vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland.<br />

„In Irland ansässige Person“<br />

(i) bedeutet im Fall einer natürlichen Person eine natürliche Person, die im steuerlichen Sinn in Irland<br />

ansässig ist;<br />

(ii) bedeutet im Fall eines Treuhandvermögens ein Treuhandvermögen, das im steuerlichen Sinne in Irland<br />

ansässig ist;<br />

(iii) bedeutet im Fall einer Gesellschaft eine Gesellschaft, die im steuerlichen Sinne in Irland ansässig ist.<br />

Die folgenden Definitionen wurden von der irischen Steuerbehörde in Bezug auf die Ansässigkeit von natürlichen<br />

Personen und Gesellschaften herausgegeben:<br />

Eine natürliche Person gilt in einem Steuerjahr als in Irland ansässig, wenn sie<br />

- in dem betreffenden Steuerjahr mindestens 183 Tage in Irland verbringt, oder<br />

- unter Berücksichtigung der in dem betreffenden Steuerjahr in Irland verbrachten Tage zusammen mit den<br />

in dem vorhergehenden Steuerjahr in Irland verbrachten Tagen mindestens 280 Tage in Irland verbracht<br />

wurden. Die Anwesenheit einer natürlichen Person in Irland von weniger als 30 Tagen in einem Steuerjahr<br />

wird für die Zweijahresprüfung nicht berücksichtigt. Ab 1. Januar 2009 bedeutet die Anwesenheit in Irland<br />

an einem Tag die persönliche Anwesenheit einer natürlichen Person zu einem beliebigen Zeitpunkt im<br />

Laufe dieses Tages.<br />

Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich in Irland befinden, gilt unabhängig von dem Ort<br />

ihrer Gründung als in Irland ansässig. Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich nicht in<br />

Irland befinden, die aber in Irland gegründet wurde, gilt als in Irland ansässig, sofern nicht Folgendes zutrifft:<br />

- die Gesellschaft oder eine mit ihr verbundene Gesellschaft ist in Irland gewerblich tätig, und entweder wird<br />

die Gesellschaft letztlich von in Mitgliedstaaten oder in Ländern, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

geschlossen hat, ansässigen Personen beherrscht, oder die Gesellschaft oder eine mit ihr<br />

verbundene Gesellschaft sind an einer anerkannten <strong>Börse</strong> in der EU oder in einem Land, mit dem ein<br />

Doppelbesteuerungsabkommen besteht, notiert,<br />

oder<br />

- die Gesellschaft gilt nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und einem anderen Land<br />

als nicht in Irland ansässig.<br />

Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der Ansässigkeit einer Gesellschaft steuerrechtlich in<br />

bestimmten Fällen schwierig sein kann, und potenzielle Anleger werden auf die speziellen rechtlichen<br />

Bestimmungen in Abschnitt 23A des Steuergesetzes verwiesen.<br />

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