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Verkaufsprospekt - Börse

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betreffenden Fonds darstellen würde;<br />

in jedem Zeitraum, während dessen eine Unterbrechung der normalerweise zur Ermittlung des Kurses<br />

der Anlagen der Gesellschaft oder eines Fonds benutzten Kommunikationswege vorliegt oder während<br />

dessen der Wert von Anlagen oder sonstigen Vermögenswerten des betreffenden Fonds nicht<br />

angemessen, zeitgerecht oder exakt ermittelt werden kann;<br />

in jedem Zeitraum, in dem die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die für fällige Rücknahmezahlungen<br />

erforderlichen Gelder zurückzuführen oder in dem solche Zahlungen oder der Erwerb oder die<br />

Veräußerung von Anlagen nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht zu normalen Preisen bzw. zu<br />

normalen Wechselkursen durchführbar sind oder in dem bezüglich der Überweisung von Geldern oder<br />

der Übertragung von Vermögenswerten, welche für Zeichnungen, Rücknahmen oder den Handel<br />

benötigt werden, Schwierigkeiten auftreten bzw. Schwierigkeiten erwartet werden;<br />

in jedem Zeitraum, in dem der Erlös aus dem Verkauf oder der Rücknahme von Anteilen nicht auf das<br />

oder von dem Konto der Gesellschaft oder des Fonds überwiesen werden kann;<br />

nach der Veröffentlichung einer Einberufungsbekanntmachung einer Hauptversammlung der Anteilinhaber,<br />

auf der die Abwicklung der Gesellschaft beschlossen werden soll;<br />

in jedem Zeitraum, in dem z. B. aus Kosten-, Risiko- oder operativer Perspektive der Abschluss, die<br />

Fortführung oder die Aufrechterhaltung von DFI in Bezug auf den Referenzindex oder eine Anlage in<br />

Aktien des betreffenden Referenzindex für den betreffenden Fonds unmöglich oder undurchführbar ist;<br />

in jedem Zeitraum, in dem ein Kontrahent, mit dem die Gesellschaft ein Swap-Geschäft abgeschlossen<br />

hat, nicht in der Lage ist, gemäß dem Swap fällige oder geschuldete Zahlungen zu leisten; dies gilt<br />

auch, wenn dieser nicht in der Lage ist, die Erlöse seiner zugrunde liegenden Sicherung zurückzuführen<br />

oder zu einem angemessenen Satz umzutauschen;<br />

in jedem Zeitraum, in dem der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass eine<br />

Aussetzung im Interesse der Gesellschaft, eines Fonds oder der Anteilinhaber eines Fonds liegt; oder<br />

in jedem Zeitraum, in dem der Verwaltungsrat nach seinem Ermessen der Ansicht ist, dass eine<br />

Aussetzung zur Durchführung einer Fusion, Verschmelzung oder Umstrukturierung eines Fonds oder der<br />

Gesellschaft erforderlich ist.<br />

Jede derartige Aussetzung ist von der Gesellschaft auf eine Art und Weise zu veröffentlichen, die sie als<br />

angemessen für die wahrscheinlich davon betroffenen Personen erachtet. Ferner muss jede derartige Aussetzung<br />

umgehend (und in jedem Fall am selben Geschäftstag, an dem die Aussetzung erfolgt ist) der Zentralbank sowie<br />

den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, in denen die Anteile vertrieben werden, mitgeteilt werden. Die<br />

Gesellschaft wird, soweit möglich, alle angemessenen Schritte zur möglichst frühen Beendigung einer derartigen<br />

Aussetzung unternehmen.<br />

In einem Zeitraum, in dem die Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Fonds ausgesetzt ist, werden Anteile<br />

dieses Fonds weder ausgegeben noch zugeteilt.<br />

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