Verkaufsprospekt - Börse
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betreffenden Fonds darstellen würde;<br />
in jedem Zeitraum, während dessen eine Unterbrechung der normalerweise zur Ermittlung des Kurses<br />
der Anlagen der Gesellschaft oder eines Fonds benutzten Kommunikationswege vorliegt oder während<br />
dessen der Wert von Anlagen oder sonstigen Vermögenswerten des betreffenden Fonds nicht<br />
angemessen, zeitgerecht oder exakt ermittelt werden kann;<br />
in jedem Zeitraum, in dem die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die für fällige Rücknahmezahlungen<br />
erforderlichen Gelder zurückzuführen oder in dem solche Zahlungen oder der Erwerb oder die<br />
Veräußerung von Anlagen nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht zu normalen Preisen bzw. zu<br />
normalen Wechselkursen durchführbar sind oder in dem bezüglich der Überweisung von Geldern oder<br />
der Übertragung von Vermögenswerten, welche für Zeichnungen, Rücknahmen oder den Handel<br />
benötigt werden, Schwierigkeiten auftreten bzw. Schwierigkeiten erwartet werden;<br />
in jedem Zeitraum, in dem der Erlös aus dem Verkauf oder der Rücknahme von Anteilen nicht auf das<br />
oder von dem Konto der Gesellschaft oder des Fonds überwiesen werden kann;<br />
nach der Veröffentlichung einer Einberufungsbekanntmachung einer Hauptversammlung der Anteilinhaber,<br />
auf der die Abwicklung der Gesellschaft beschlossen werden soll;<br />
in jedem Zeitraum, in dem z. B. aus Kosten-, Risiko- oder operativer Perspektive der Abschluss, die<br />
Fortführung oder die Aufrechterhaltung von DFI in Bezug auf den Referenzindex oder eine Anlage in<br />
Aktien des betreffenden Referenzindex für den betreffenden Fonds unmöglich oder undurchführbar ist;<br />
in jedem Zeitraum, in dem ein Kontrahent, mit dem die Gesellschaft ein Swap-Geschäft abgeschlossen<br />
hat, nicht in der Lage ist, gemäß dem Swap fällige oder geschuldete Zahlungen zu leisten; dies gilt<br />
auch, wenn dieser nicht in der Lage ist, die Erlöse seiner zugrunde liegenden Sicherung zurückzuführen<br />
oder zu einem angemessenen Satz umzutauschen;<br />
in jedem Zeitraum, in dem der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass eine<br />
Aussetzung im Interesse der Gesellschaft, eines Fonds oder der Anteilinhaber eines Fonds liegt; oder<br />
in jedem Zeitraum, in dem der Verwaltungsrat nach seinem Ermessen der Ansicht ist, dass eine<br />
Aussetzung zur Durchführung einer Fusion, Verschmelzung oder Umstrukturierung eines Fonds oder der<br />
Gesellschaft erforderlich ist.<br />
Jede derartige Aussetzung ist von der Gesellschaft auf eine Art und Weise zu veröffentlichen, die sie als<br />
angemessen für die wahrscheinlich davon betroffenen Personen erachtet. Ferner muss jede derartige Aussetzung<br />
umgehend (und in jedem Fall am selben Geschäftstag, an dem die Aussetzung erfolgt ist) der Zentralbank sowie<br />
den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, in denen die Anteile vertrieben werden, mitgeteilt werden. Die<br />
Gesellschaft wird, soweit möglich, alle angemessenen Schritte zur möglichst frühen Beendigung einer derartigen<br />
Aussetzung unternehmen.<br />
In einem Zeitraum, in dem die Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Fonds ausgesetzt ist, werden Anteile<br />
dieses Fonds weder ausgegeben noch zugeteilt.<br />
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