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Verkaufsprospekt - Börse

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Muttergesellschaft) eines der folgenden Ereignisse eintritt: ein Insolvenzereignis, eine Herabstufung des<br />

Bonitätsratings, die Aufnahme in eine Beobachtungsliste (mit negativen Implikationen) durch eine Ratingagentur,<br />

oder wenn die Gesellschaft (oder ihr Manager oder Anlageverwalter) triftige Gründe zur Annahme hat, dass der<br />

betreffende zugelassene Teilnehmer nicht in der Lage sein könnte, seinen Erfüllungsverpflichtungen<br />

nachzukommen oder dass der zugelassene Teilnehmer ein Kreditrisiko darstellt.<br />

Zeichnungen beruhen auf dem jeweiligen Nettoinventarwert zuzüglich der entsprechenden Gebühren und<br />

Abgaben, die zur Berücksichtigung der Ausführungskosten unterschiedlich ausfallen können. Anteile können zu<br />

ihrem an diesem Tag geltenden Nettoinventarwert abzüglich Gebühren und Abgaben, die zur Berücksichtigung<br />

der Ausführungskosten unterschiedlich ausfallen können, zurückgegeben werden. Der Betrag und die<br />

Berechnungsgrundlage der Gebühren und Abgaben können ebenfalls je nach Größe des jeweiligen Verfügungsauftrags<br />

und in Abhängigkeit der Kosten, die aufgrund von Primärmarkttransaktionen anfallen bzw. mit diesen in<br />

Verbindung stehen, unterschiedlich ausfallen. Die Gesellschaft ist satzungsgemäß berechtigt, einen Betrag zu<br />

erheben, den der Manager als angemessenen Betrag für Gebühren und Abgaben erachtet. Zeichnungs- und<br />

Rücknahmeaufträge werden normalerweise zu einem Vielfachen der Mindestanzahl von Anteilen und/oder der<br />

Mindestbarbeträge entgegengenommen. Nähere Angaben zu den aktuellen Fonds sind nachfolgend im<br />

Handelsterminplan für den Primärmarkt aufgeführt. Diese Mindestmengen können in jedem Fall nach Ermessen<br />

des Managers reduziert oder erhöht werden. Der Manager kündigt jedwede Änderung der Mindestzeichnungsund/oder<br />

der Mindestrücknahmebeträge mit einer Frist von zwei Wochen an. Einzelheiten in Bezug auf die<br />

Bewertungszeitpunkte, Eingangsfristen und Abwicklungszeiten für die aktuellen Fonds sind ebenfalls im<br />

Handelsterminplan für den Primärmarkt weiter unten enthalten. Nähere Angaben zu den Eingangsfristen für<br />

Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge sind ebenfalls beim Verwalter erhältlich.<br />

Die zugelassenen Teilnehmer sollten beachten, dass bei Zeichnungs- oder Rücknahmeaufträgen für einen Fonds,<br />

der in Märkten Asiens, Australasiens und/oder des Nahen Ostens investiert, der Wert der Vermögenswerte des<br />

betreffenden Fonds am relevanten Handelstag der Wert der Vermögenswerte an dem auf den Handelstag<br />

folgenden Geschäftstag der wesentlichen Märkte ist.<br />

Anträge, die nach den im Handelsterminplan für den Primärmarkt aufgeführten Zeitpunkten eingehen, werden im<br />

Allgemeinen nicht angenommen. Allerdings können diese Anträge nach dem Ermessen der Gesellschaft, des<br />

Managers oder des Anlageverwalters unter außergewöhnlichen Umständen auch zur Bearbeitung an dem<br />

betreffenden Handelstag angenommen werden, sofern sie vor dem Bewertungszeitpunkt eingegangen sind. Die<br />

Abwicklung der Übertragung von Anlagen und/oder Barzahlungen für Zeichnungen und Rücknahmen muss<br />

innerhalb der im Handelsterminplan für den Primärmarkt genannten Geschäftstage nach dem Handelstag<br />

erfolgen (oder zu einem vom Manager nach Absprache mit dem jeweiligen zugelassenen Teilnehmer festgelegten<br />

früheren Zeitpunkt).<br />

Erteilt ein zugelassener Teilnehmer einen Rücknahmeauftrag für eine Anzahl von Anteilen, die 5 % oder mehr<br />

des Nettoinventarwerts eines Fonds ausmachen, kann der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen die<br />

Anteile im Wege einer Rücknahme gegen Sachleistung zurücknehmen, und der Verwaltungsrat wird unter diesen<br />

Umständen auf Wunsch des verkaufenden zugelassenen Teilnehmers die Anlagen für den zugelassenen<br />

Teilnehmer verkaufen. (Die Kosten des Verkaufs können dem zugelassenen Teilnehmer in Rechnung gestellt<br />

werden.)<br />

Wenn die Rücknahmeaufträge eines Handelstages 10 % oder mehr der ausgegebenen Anteile eines Fonds<br />

betreffen, kann der Manager (jederzeit, unter anderem nach Ablauf der Eingangsfrist am betreffenden<br />

Handelstag) nach eigenem Ermessen die Rücknahme der über 10 % hinausgehenden Anteile verweigern. An<br />

einem solchen Handelstag eingehende Rücknahmeaufträge werden anteilsmäßig reduziert und die<br />

Rücknahmeaufträge werden so behandelt, als wären sie jeweils am folgenden Handelstag eingegangen, bis alle<br />

Anteile, auf die sich der ursprüngliche Auftrag bezogen hat, zurückgenommen sind.<br />

Derartige zurückgestellte Rücknahmeaufträge haben Vorrang gegenüber denen an darauffolgenden Handelstagen<br />

eingegangenen Rücknahmeaufträgen. Die Abwicklung von Rücknahmeaufträgen erfolgt normalerweise in jedem<br />

Fall innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag der Abgabe des Rücknahmeauftrags.<br />

Der Anlageverwalter führt die zugrunde liegenden Transaktionen für Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge nach<br />

seinem uneingeschränkten Ermessen aus und kann die zugrunde liegenden Transaktionen ändern (indem er<br />

beispielsweise die Transaktionszeitpunkte staffelt), um (unter anderem) die Auswirkungen auf andere<br />

Anteilinhaber des betreffenden Fonds und den zugrunde liegenden Markt sowie annehmbare Branchenpraktiken<br />

zu berücksichtigen.<br />

Transaktionen gegen Sachleistung<br />

Anteile bestimmter Fonds können gegen Sachleistungen gezeichnet und/oder zurückgenommen werden.<br />

Zugelassene Teilnehmer, die Transaktionen gegen Sachleistungen durchführen möchten, sollten sich an den<br />

Anlageverwalter wenden, um eine Liste der Fonds zu erhalten, die Aufträge für Transaktionen gegen<br />

Sachleistungen entgegennehmen.<br />

Zugelassene Teilnehmer, die Anteile im Austausch für Sachleistungen zeichnen, müssen im Rahmen ihrer<br />

Erfüllungsverpflichtungen einen Korb von Basiswerten sowie eine Barkomponente (beide werden jeweils vom<br />

Anlageverwalter auf der Grundlage des vom Fonds derzeitig gehaltenen bzw. zukünftig zu haltenden zugrunde<br />

liegenden Portfolios bestimmt) an den Fonds übertragen.<br />

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