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Verkaufsprospekt - Börse

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im Laufe eines Zeitraums von zwölf Monaten ist auf das Fünffache ihrer für den jeweiligen 12-Monats-Zeitraum<br />

fälligen Gebühr beschränkt, ausgenommen die Haftung für Betrug.<br />

Die Registerstelle erstellt, unterhält und aktualisiert regelmäßig das Anteilinhaberregister der Fonds, das im<br />

Besitz der Gesellschaft bleibt, und gewährt hierzu berechtigten Personen Einsicht in das Register. Die<br />

Registerstelle bewahrt das Anteilinhaberregister der Gesellschaft sowie alle Unterlagen und Aufzeichnungen in<br />

ihren Büros in Irland auf bzw. veranlasst deren dortige Aufbewahrung und gewährleistet hierdurch einen<br />

vollständigen Nachweis aller von ihr in Zusammenhang mit den Anteilen der Gesellschaft ausgeführten<br />

Aktivitäten. Ebenso bewahrt die Registerstelle in ihren irischen Büros weitere, möglicherweise gesetzlich<br />

vorgeschriebene, Bücher, Aufzeichnungen und Berichte auf.<br />

Für Fonds, die Dividenden ausschütten, ist die Registerstelle außerdem für die Ausschüttung von Dividenden an<br />

Anteilinhaber am entsprechenden Ausschüttungstermin verantwortlich. Die Registerstelle führt Kundenanlagenkonten,<br />

auf die Gelder, die Anteilinhabern als Dividenden ausgeschüttet werden sollen, von den Geldkonten der<br />

Gesellschaft bei der Depotbank vor dem jeweiligen Dividendenausschüttungstermin überwiesen werden. Um das<br />

Kreditrisiko der Gesellschaft gegenüber Depotbanken, bei denen Dividendengelder gehalten werden, zu mindern,<br />

hat die Gesellschaft mit der Registerstelle Vereinbarungen getroffen, nach denen die Registerstelle während<br />

eines Teils des Zeitraums, in dem die Dividendengelder zwecks Ausschüttung an Anteilinhaber bei der<br />

Registerstelle gehalten werden, ganz oder teilweise in Geldmarktfonds investiert werden. Anteile dieser<br />

Geldmarktfonds werden von der Registerstelle in Kundenanlagenkonten gehalten.<br />

Aus den auf den Kundenanlagenkonten gehaltenen Barbeständen schüttet die Registerstelle Dividenden an den<br />

jeweiligen Ausschüttungsterminen an die Anteilinhaber aus. Wenn Anteilinhaber Dividenden in einer Währung<br />

erhalten möchten, die von der Währung, in der ein Fonds normalerweise Dividenden ausschüttet, abweicht, kann<br />

entweder die Registerstelle oder ihre britische Tochtergesellschaft entsprechende Devisentransaktionen<br />

vornehmen (in der Regel zwischen dem Tag, an dem die Dividendengelder an die Kundenanlagenkonten bei der<br />

Registerstelle überwiesen werden und dem jeweiligen Dividendenausschüttungstermin).<br />

Die Depotbank<br />

Die Gesellschaft hat gemäß dem Depotbankvertrag State Street Custodial Services (Ireland) Limited zur<br />

Depotbank ihrer Vermögenswerte ernannt. Die Depotbank übernimmt die Verwahrung des Vermögens der<br />

Gesellschaft gemäß den Vorschriften.<br />

Die Depotbank ist eine in Irland am 22. Mai 1991 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist<br />

ebenso wie der Verwalter letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der State Street Corporation. Sie<br />

hat ein genehmigtes Kapital von 5 Mio. £, und ihr ausgegebenes und voll eingezahltes Kapital beträgt 200.000 £.<br />

Zum 30. Juni 2012 verwahrte die Depotbank Vermögenswerte in Höhe von über 384 Mrd. USD. Die Depotbank<br />

ist eine Tochtergesellschaft der State Street Bank and Trust Company („SSBT“) und die Verbindlichkeiten der<br />

Depotbank werden von SSBT garantiert. Die Depotbank, SSBT und der Verwalter stehen letztendlich im<br />

Eigentum der State Street Corporation. Die Haupttätigkeit der Depotbank ist die Erbringung von Verwahrungsund<br />

Treuhanddienstleistungen für Organismen für gemeinsame Anlagen und andere Portfolios.<br />

Die State Street Corporation ist ein weltweit führender Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen und<br />

Anlageverwaltung für anspruchsvolle internationale Anleger. Die State Street Corporation hat ihren Sitz in<br />

Boston, Massachusetts, USA, und wird an der New Yorker <strong>Börse</strong> unter dem Kürzel „STT“ gehandelt.<br />

Die Depotbank haftet gegenüber der Gesellschaft und den Anteilinhabern für jeden Verlust, den die Gesellschaft<br />

und/oder die Anteilinhaber aufgrund der nicht zu rechtfertigenden Nichterfüllung oder unsachgemäßen Erfüllung<br />

der Pflichten der Depotbank oder - nach Maßgabe der weiter unten folgenden Kommentare - der nicht zu<br />

rechtfertigenden Nichterfüllung oder unsachgemäßen Erfüllung der Pflichten der Depotbank seitens eines von der<br />

Depotbank ernannten Unterverwahrers erleiden. Darüber hinaus haftet die Depotbank gegenüber der<br />

Gesellschaft und den Anteilinhabern für sämtliche Verluste, die die Gesellschaft und die Anteilinhaber erleiden,<br />

insoweit, wie diese unmittelbar aus Fahrlässigkeit, Betrug, Unredlichkeit, vorsätzlicher Nichterfüllung, grober<br />

Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen anwendbare Gesetze und einer Verletzung der<br />

Geheimhaltungsbestimmungen durch die Depotbank oder ihre Unterverwahrer resultieren.<br />

Die Parteien des Depotbankvertrages erkennen an, dass nach Auffassung der Zentralbank, die Depotbank, um<br />

ihre Pflichten gemäß den Vorschriften zu erfüllen, sämtliche anwendbaren Bestimmungen erfüllen und bei der<br />

Auswahl und Bestellung solcher Dritt-Unterverwahrer als Verwahrstellen Sorgfalt walten lassen muss, damit<br />

sichergestellt ist, dass diese Drittparteien jederzeit über den Sachverstand, die Kompetenz und die Bonität<br />

verfügen, die für die Ausübung der betreffenden Aufgaben erforderlich sind. Die Depotbank muss die Drittpartei<br />

in ausreichendem Umfang laufend überwachen und von Zeit zu Zeit angemessene Erkundungen einholen, ob die<br />

Drittparteien ihre Pflichten weiterhin in kompetenter Weise erfüllen. (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass dies keine rechtliche Auslegung der Vorschriften und der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie<br />

darstellt.) Vorbehaltlich und unbeschadet des oben Dargelegten muss die Depotbank die Bonität der<br />

Unterverwahrer anhand ihrer veröffentlichten Abschlüsse und anderer öffentlich zugänglicher Finanzdaten<br />

derselben sowie die Einhaltung der Verfahren eines führenden internationalen Finanzdienstleisters durch die<br />

Unterverwahrer in Hinblick auf den Schutz der Vermögenswerte der Gesellschaft (außer Barbeständen) vor den<br />

Forderungen von Gläubigern des Unterverwahrers überwachen. Die Depotbank haftet für die Handlungen und<br />

Unterlassungen ihrer Unterverwahrer im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen (gemäß Definition<br />

im Depotbankvertrag) so wie für sich selbst, unter dem Vorbehalt, dass die Haftung der Depotbank für Verluste<br />

der Gesellschaft oder des Managers, die infolge der Insolvenz oder sonstiger finanzieller Verzugsereignisse<br />

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