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Landtag von Baden-Württemberg - Landtag Baden Württemberg

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(Pfister)<br />

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> – 12. Wahlperiode – 57. Sitzung – Mittwoch, 9. Dezember 1998<br />

den Finanz- und Kultusministern im Jahr 1994 auf etwa<br />

4 Milliarden DM beziffert worden ist. Meine Damen und<br />

Herren, ich glaube nicht daran, daß durch zusätzliche Effizienzsteigerungen<br />

und Effizienzgewinne – auch nicht<br />

durch zusätzliche staatliche Mittel – diese Lücke geschlossen<br />

werden kann. Wenn wir allerdings zu einer Studiengebühr<br />

ja sagen, müssen für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> drei Bedingungen<br />

erfüllt sein:<br />

Erste Bedingung: Es bleibt dabei: Bildung ist Bürgerrecht,<br />

und deshalb darf eine Studiengebühr auch nicht in den<br />

Verdacht kommen, zu einem sozialen Numerus clausus zu<br />

führen.<br />

(Abg. Drautz FDP/DVP: Sehr richtig!)<br />

Zweitens: Die Gebühren, die erhoben werden, müssen bei<br />

den einzelnen und bei den jeweiligen Hochschulen verbleiben,<br />

ohne daß die staatlichen Mittel gekürzt werden.<br />

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)<br />

Das wird übrigens auch zu einem gesunden Wettbewerb einerseits<br />

zwischen den Hochschulen und andererseits um<br />

die Studierenden führen. Diesen Wettbewerb wollen wir<br />

alle.<br />

(Beifall bei der FDP/DVP)<br />

Drittens: Frau Kollegin, wenn wir eine nachlaufende Studiengebühr<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> einführen würden, würden<br />

natürlich die jetzt bestehenden Einschreibe- bzw.<br />

Rückmelde- und auch die Langzeitgebühren entfallen.<br />

Ich rufe dazu auf, diese Diskussion in aller Offenheit und<br />

ohne Scheuklappen zu führen,<br />

(Abg. Deuschle REP: Also!)<br />

weil ich glaube, daß eine nachlaufende Studiengebühr sozialverträglich<br />

ist und nicht die Gefahr eines sozialen Numerus<br />

clausus beinhaltet. Denn sie muß ja erst dann bezahlt<br />

werden, wenn ein entsprechendes Einkommen erzielt<br />

wird, sonst nicht.<br />

Dieses Modell ist im Detail ausgearbeitet – Sie kennen diese<br />

Studie –, übrigens einschließlich einer Zwischenfinanzierung.<br />

Eine nachlaufende Studiengebühr würde uns<br />

nichts nützen, wenn diese Mittel den Hochschulen erst in<br />

zehn Jahren zur Verfügung gestellt würden. Sie müssen<br />

jetzt kommen. Deshalb brauchen wir eine Zwischenfinanzierung.<br />

Dies liegt alles auf dem Tisch.<br />

Es wurde darauf hingewiesen, daß in vielen anderen Ländern<br />

diese Regelung bereits praktiziert wird. Wir haben<br />

einmal vorsichtig gerechnet: Würde man eine solche nachlaufende<br />

Studiengebühr in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> einführen<br />

und bestimmte Dinge beachten, auf die ich jetzt nicht eingehen<br />

kann, könnten den Hochschulen pro Studienjahr<br />

Mittel in der Größenordnung <strong>von</strong> 250 Millionen DM zur<br />

Verfügung gestellt werden. Das wäre die große Chance,<br />

unsere baden-württembergischen Hochschulen, was die<br />

Qualitätssicherung angeht, wieder auf absolutes Weltmarktniveau<br />

zu bringen.<br />

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Brechtken SPD:<br />

Galaktisch!)<br />

Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat der Herr – –<br />

Abg. Pfister FDP/DVP: Ich bin noch nicht ganz fertig.<br />

Letzte Bemerkung: Ich freue mich natürlich darüber, daß<br />

wir mit diesem Vorschlag der nachlaufenden Studiengebühr<br />

zunehmend Sympathisanten gewinnen. Nicht nur Peter<br />

Glotz hat dies vor kurzem bei einem großen Vortrag in<br />

Bruchsal anläßlich der Einweihung der dortigen internationalen<br />

Universität in hervorragender Weise dargestellt, sondern<br />

auch zum Beispiel die Hans-Böckler-Stiftung, eine<br />

gewerkschaftsnahe Stiftung, hat genau diesen Vorschlag<br />

der nachlaufenden Studiengebühren gemacht. Es gibt Meinungsumfragen<br />

vom Mai dieses Jahres, die besagen, daß<br />

60 % der Bevölkerung Deutschlands dafür wären, solche<br />

nachlaufenden Studiengebühren einzuführen.<br />

Ich glaube, wir haben ein gutes Modell, über das man sprechen<br />

kann, über das man diskutieren muß. Es steht bereit.<br />

Ich gehe da<strong>von</strong> aus, daß in dieser Legislaturperiode nichts<br />

mehr geschieht. An uns soll es nicht liegen, wenn es noch<br />

ein Umdenken gibt. Aber ich gehe da<strong>von</strong> aus – so ist es<br />

vereinbart –, daß in dieser Legislaturperiode nichts in dieser<br />

Richtung geschieht.<br />

Aber ich sage Ihnen voraus: Wir werden in den nächsten<br />

Jahren eine spannende Diskussion bekommen, und zwar<br />

nicht über die Frage der Studiengebühren allgemein, sondern<br />

über die Frage: Wie können wir Studiengebühren einführen,<br />

die sozialverträglich sind und dennoch ihre Funktion<br />

erfüllen? An dieser Diskussion wird sich niemand vorbeistehlen<br />

können, auch nicht die SPD, meine Damen und<br />

Herren.<br />

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hehn<br />

CDU – Oh-Rufe <strong>von</strong> der SPD)<br />

Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat der Herr Wissenschaftsminister.<br />

Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst <strong>von</strong><br />

Trotha: Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen!<br />

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)<br />

Stellv. Präsident Weiser: Meine Damen und Herren, das<br />

Wort hat der Herr Wissenschaftsminister.<br />

Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst <strong>von</strong><br />

Trotha: Lassen Sie mich klarstellen, was Sache ist. Danach<br />

können wir über Alternativen und Perspektiven nachdenken.<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist nach wie vor das einzige Land, das<br />

eine Studiengebühr kennt, nämlich die Langzeitstudiengebühr.<br />

Sie ist weder eine Strafgebühr, Herr Kollege Salomon,<br />

noch eine Bummelantengebühr. Wer dies behauptet,<br />

verläßt die Grundlage sachlicher Erörterung<br />

(Abg. Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen: Freiheitlich-demokratische<br />

Grundordnung!)<br />

und diskriminiert damit eine sinnvolle ordnungspolitische<br />

Maßnahme, die sich übrigens, wie wir aus den Zahlen des<br />

Wintersemesters wissen, bereits heute bewährt hat.<br />

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