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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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8<br />

Die im Rahmen der örtlichen Prüfung durchgeführte Kassenprüfung führte zu ke<strong>in</strong>en<br />

Beanstandungen.<br />

Zur Stundung der Kapitalumlagen führt Herr Zirnste<strong>in</strong> aus, dass diese Tatsache von der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde <strong>in</strong> ihrem Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2005<br />

aufgegriffen worden ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde wies auf den § 32 der KomHVO h<strong>in</strong>.<br />

Demnach s<strong>in</strong>d gestundete Beträge <strong>in</strong> der Regel angemessen zu verz<strong>in</strong>sen. Angesichts der<br />

aktuellen Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage des Zweckverbandes hält Herr Zirnste<strong>in</strong> z<strong>in</strong>slose<br />

Stundungen für gerechtfertigt, weist jedoch darauf h<strong>in</strong>, dass es sich bei e<strong>in</strong>er z<strong>in</strong>slosen<br />

Stundung und die Gewährung e<strong>in</strong>es Vermögensvorteils handelt. Ist der Anteil e<strong>in</strong>es<br />

Verbandsmitgliedes an der Summe der gestundeten Forderungen höher als se<strong>in</strong><br />

Kapitalanteil, kommt diesem Mitglied e<strong>in</strong> überproportionaler Vermögensvorteil im Vergleich<br />

zu anderen Verbandsmitgliedern zu.<br />

Die Prüfung führte nicht zu Ergebnissen, welche der Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2005 durch die Verbandsversammlung entgegenstehen.<br />

Herr Zirnste<strong>in</strong> bittet um Wortmeldungen bei bestehendem Erörterungsbedarf.<br />

Herr Krause, Stadtrat Großröhrsdorf, trägt vor, dass diese Thematik nochmals im Stadtrat<br />

geprüft wird.<br />

TOP 3.3. Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2005<br />

Beschluss 03/2007<br />

1. Die Verbandsversammlung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es "<strong>Obere</strong> Röder" stellt den<br />

Jahresabschluss auf den 31.12.2005 des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es "<strong>Obere</strong><br />

Röder" auf Grundlage des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

BDO Bonn fest.<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses Euro<br />

1.1 Bilanzsumme 91.161.158,21<br />

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />

- das Anlagevermögen 69.031.092,15<br />

- das Umlaufvermögen 22.103.664,99<br />

- Rechnungsabgrenzungsposten 26.401,07<br />

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf<br />

- das Eigenkapital 36.537.474,54<br />

- die empfangenen Ertragszuschüsse 29.723.583,99<br />

- die Rückstellungen 1.167.357,56<br />

- die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten 23.732.742,12<br />

1.2 Jahresgew<strong>in</strong>n 167.956,38<br />

1.2.1 Summe der Erträge 4.634.629,80<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen 4.466.673,42<br />

2. Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes <strong>in</strong> Höhe von 167.956,38

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