Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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Die im Rahmen der örtlichen Prüfung durchgeführte Kassenprüfung führte zu ke<strong>in</strong>en<br />
Beanstandungen.<br />
Zur Stundung der Kapitalumlagen führt Herr Zirnste<strong>in</strong> aus, dass diese Tatsache von der<br />
Rechtsaufsichtsbehörde <strong>in</strong> ihrem Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2005<br />
aufgegriffen worden ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde wies auf den § 32 der KomHVO h<strong>in</strong>.<br />
Demnach s<strong>in</strong>d gestundete Beträge <strong>in</strong> der Regel angemessen zu verz<strong>in</strong>sen. Angesichts der<br />
aktuellen Vermögens- und F<strong>in</strong>anzlage des Zweckverbandes hält Herr Zirnste<strong>in</strong> z<strong>in</strong>slose<br />
Stundungen für gerechtfertigt, weist jedoch darauf h<strong>in</strong>, dass es sich bei e<strong>in</strong>er z<strong>in</strong>slosen<br />
Stundung und die Gewährung e<strong>in</strong>es Vermögensvorteils handelt. Ist der Anteil e<strong>in</strong>es<br />
Verbandsmitgliedes an der Summe der gestundeten Forderungen höher als se<strong>in</strong><br />
Kapitalanteil, kommt diesem Mitglied e<strong>in</strong> überproportionaler Vermögensvorteil im Vergleich<br />
zu anderen Verbandsmitgliedern zu.<br />
Die Prüfung führte nicht zu Ergebnissen, welche der Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2005 durch die Verbandsversammlung entgegenstehen.<br />
Herr Zirnste<strong>in</strong> bittet um Wortmeldungen bei bestehendem Erörterungsbedarf.<br />
Herr Krause, Stadtrat Großröhrsdorf, trägt vor, dass diese Thematik nochmals im Stadtrat<br />
geprüft wird.<br />
TOP 3.3. Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2005<br />
Beschluss 03/2007<br />
1. Die Verbandsversammlung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es "<strong>Obere</strong> Röder" stellt den<br />
Jahresabschluss auf den 31.12.2005 des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es "<strong>Obere</strong><br />
Röder" auf Grundlage des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
BDO Bonn fest.<br />
1. Feststellung des Jahresabschlusses Euro<br />
1.1 Bilanzsumme 91.161.158,21<br />
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />
- das Anlagevermögen 69.031.092,15<br />
- das Umlaufvermögen 22.103.664,99<br />
- Rechnungsabgrenzungsposten 26.401,07<br />
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf<br />
- das Eigenkapital 36.537.474,54<br />
- die empfangenen Ertragszuschüsse 29.723.583,99<br />
- die Rückstellungen 1.167.357,56<br />
- die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten 23.732.742,12<br />
1.2 Jahresgew<strong>in</strong>n 167.956,38<br />
1.2.1 Summe der Erträge 4.634.629,80<br />
1.2.2 Summe der Aufwendungen 4.466.673,42<br />
2. Verwendung des Jahresgew<strong>in</strong>nes <strong>in</strong> Höhe von 167.956,38