Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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Begründung:<br />
Zwischen dem AZV „<strong>Obere</strong> Röder" und dem Abwasserverband Rödertal wurde e<strong>in</strong><br />
Dienstleistungsvertrag zur Klärschlammentsorgung, unterzeichnet am 09.11.2000 und dem<br />
1. Nachtrag zum Dienstleistungsvertrag zwischen AZV „<strong>Obere</strong> Röder" und dem<br />
Abwasserverband Rödertal, <strong>in</strong> der Verbandsversammlung am 12.09.2002 mit Beschluss-Nr.<br />
27/2002 geschlossen.<br />
Mit Beg<strong>in</strong>n des Ausbaus der Kläranlage Ottendorf-Okrilla wurde durch den<br />
Abwasserverband Rödertal beschlossen, künftig die Klärschlammentsorgung <strong>in</strong> der<br />
Kläranlage Ottendorf-Okrilla vorzunehmen. Darauf verständigten sich die Vertreter der<br />
beiden Abwasserverbände mündlich.<br />
Mit Teil-Inbetriebnahme der Kläranlage wurde seit August 2006 ke<strong>in</strong> Klärschlamm auf der<br />
Kläranlage <strong>Radeberg</strong> angeliefert.<br />
Durch die erfolgte Ausschreibung zur Klärschlammentsorgung und nunmehr erfolgte Teil-<br />
Inbetriebnahme ruht der Vertrag, so dass formal die Kündigung formell noch erfolgen<br />
muss.<br />
Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" nimmt die sofortige Kündigung des<br />
Dienstleistungsvertrages sowie den 1. Nachtrag zum Dienstleistungsvertrag über die<br />
Klärschlammentsorgung aus der Kläranlage Ottendorf-Okrilla durch den Abwasserverband<br />
Rödertal an.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Radeberg</strong>, 17.01.2007<br />
Ernst<br />
SB F<strong>in</strong>anzbuchhaltung