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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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Zusammenfassend <strong>in</strong>formiert Herr Mues, dass das Wirtschaftsjahr 2005 wie erläutert e<strong>in</strong><br />

positives Ergebnis ausweist. Der Beschlussvorschlag für die Ergebnisverwendung sieht<br />

e<strong>in</strong>en Vortrag auf neue Rechnung vor.<br />

Wie zuvor erwähnt, hat der Verband noch ca. 5.000 T€ Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Abwasserabgabebescheiden<br />

zu zahlen, die zur Zeit gestundet s<strong>in</strong>d, da Anträge auf Verrechnung<br />

gestellt worden s<strong>in</strong>d. Diese Anträge s<strong>in</strong>d noch nicht beschieden worden. Nach neuesten<br />

Informationen kann im kommenden Jahr mit e<strong>in</strong>er Entscheidung gerechnet werden.<br />

Der Verband hat im Dezember 2003 für betriebliche Investitionen des Jahres 1999 e<strong>in</strong>e<br />

Investitionszulage <strong>in</strong> Höhe von 572 T€ beantragt. Obwohl nach Ansicht des steuerlichen<br />

Beraters des Verbandes die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d, hat das F<strong>in</strong>anzamt<br />

Dresden II mit Ablehnungsbescheid vom 22.06.2004 die Anspruchsvoraussetzungen nicht<br />

anerkannt. Der Verband hat daraufh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchsverfahren e<strong>in</strong>geleitet. In diesem<br />

Zusammenhang musste handelsrechtlich im Vorjahr e<strong>in</strong>e Rückstellung <strong>in</strong> gleicher Höhe<br />

aufwandsrelevant e<strong>in</strong>gebucht werden. Zum Stand des E<strong>in</strong>spruchsverfahrens erklärt Herr<br />

Mues, dass die BVR mbH Ende 2006 Klage beim F<strong>in</strong>anzgericht Dresden erhoben hat.<br />

Das Land Sachsen hat den Verband im Zusammenhang mit Bauarbeiten <strong>in</strong> Großröhrsdorf<br />

auf e<strong>in</strong>en Schadenersatz <strong>in</strong> Höhe von 130 T€ verklagt. Da der Rechtsanwalt des Verbandes<br />

das Risiko des Unterliegens im Rechtsstreit als hoch wiedergab, war für die Forderung des<br />

Freistaates ebenfalls im Vorjahr e<strong>in</strong>e Rückstellung <strong>in</strong> gleicher Höhe zu bilden.<br />

Für sog. Nutzungsvorteile wird alljährlich e<strong>in</strong>e Rückstellung gebildet, <strong>in</strong> 2005 ca. 63 T€, den<br />

folgenden Sachverhalt betreffend: Neben der Verwertung von Klärschlamm entstehen <strong>in</strong><br />

der Bioverwertungsanlage der BVR mbH durch die gleichzeitige Verarbeitung biogener<br />

Abfallstoffe erhebliche Mengen an Wärme und Elektroenergie, die zur Verwertung der<br />

Klärschlammengen des Verbandes genutzt werden. Diesen Nutzungsvorteil hat der<br />

Verband der BVR mbH zu ersetzen.<br />

Der Verband hat für die verspätete Ausführung von Blockheizkraftwerken <strong>in</strong> der BVR-<br />

Anlage als Pönale e<strong>in</strong>e Vergütung erhalten. E<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung entsprechend soll diese<br />

Vergütung <strong>in</strong> voller Höhe der BVR mbH zur Verfügung gestellt werden. Die Pönale war im<br />

Vorjahr beim Verband ertragsrelevant vere<strong>in</strong>nahmt worden. Daher war im Berichtsjahr e<strong>in</strong>e<br />

Rückstellung aufwandsrelevant <strong>in</strong> Höhe von ca. 67 T€ zu bilden.<br />

Bereits im Vorjahr berichtete Herr Mues, dass bei der erstmaligen Vorlage der steuerlichen<br />

Abschlüsse des BgA Verpachtung der Bio-Covergärungsanlage festgestellt wurde, dass<br />

diese Investition noch nicht den gewünschten Erfolg auswies. Die ursprünglich vorgelegten<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC haben sich nicht<br />

realisieren lassen, so dass die Amortisation dieser Investition e<strong>in</strong>en sehr viel längeren<br />

Zeitraum <strong>in</strong> Anspruch nehmen wird.<br />

Daraufh<strong>in</strong> beauftragte der Verband e<strong>in</strong>e Merseburger Ing.-Büro mit e<strong>in</strong>er gutachterlichen<br />

Stellungnahme zur Ertragsverbesserung, die zu e<strong>in</strong>em sehr kritischen Urteil führte. Der am<br />

16.03.2005 von der Verbandsversammlung gefasste Beschluss zur Mietanpassung ist e<strong>in</strong>e<br />

erste wichtige Hilfestellung für die Verbesserung des Ergebnisses dieses BgA, zumal sie<br />

auch vertraglich vere<strong>in</strong>bart war. Sie führte jedoch noch nicht zu e<strong>in</strong>em positiven Ergebnis.

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