Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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Jahresabschluss zum 31.12.2005 Anlage A 3<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder", <strong>Radeberg</strong> Blatt 2<br />
Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens s<strong>in</strong>d dem Anlagennachweis<br />
<strong>in</strong> der Anlage A 4 zu entnehmen.<br />
Im Zuge der Entflechtung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (WAB) Dresden<br />
GmbH i. L. wurden dem <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" zum 01.07.1995 Vermögensgegenstände<br />
übertragen. Sie wurden auf der Grundlage des Gutachtens der SAS Aqua<br />
Service GmbH Dresden vom 15.03.1998 über die Neubewertung zum 31.12.1995 zu fortgeschriebenen<br />
Wiederbeschaffungszeitwerten (Variante II) angesetzt. Der Mehrwert aufgrund<br />
der Neubewertung gemäß Gutachten (zurückgerechnet zum 01.07.1995) gegenüber dem<br />
Übertragungswert gemäß Teilbilanz zum 01.07.1995 wurde <strong>in</strong> die Kapitalrücklage e<strong>in</strong>gestellt.<br />
Die neu bewerteten übernommenen Anlagegüter wurden entsprechend der Restnutzungsdauer<br />
gemäß Wertgutachten weiter l<strong>in</strong>ear abgeschrieben.<br />
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten verm<strong>in</strong>dert um<br />
die zulässigen Abschreibungen angesetzt.<br />
Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der Abschreibungssätze für die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung (SSG-Mitteilung, Ausgabe 15.02.1993 sowie Abschreibungstabelle<br />
gemäß Anlage 13 des Gesetzes zum Neuen Kommunalen F<strong>in</strong>anzmanagement) gebildet. Es<br />
wurde die l<strong>in</strong>eare Abschreibungsmethode angewandt. Ger<strong>in</strong>gwertige Wirtschaftsgüter, die im<br />
Jahr 2000 angeschafft wurden, wurden aktiviert und l<strong>in</strong>ear abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />
wurden im Zugangsjahr zeitanteilig vorgenommen. Ger<strong>in</strong>gwertige Wirtschaftgüter des<br />
Vorjahres und des laufenden Jahres wurden sofort abgeschrieben.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert und unter<br />
Beachtung des Niederstwertpr<strong>in</strong>zips angesetzt.<br />
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und<br />
ausreichend Rechnung getragen.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.