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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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Anlage II<br />

Blatt 4<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, verm<strong>in</strong>dert um planmäßige l<strong>in</strong>eare Abschreibungen,<br />

bewertet.<br />

Im Rahmen der Entflechtung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Dresden<br />

GmbH i. L. wurden dem <strong>Abwasserzweckverband</strong> zum 1. Juli 1995 Anlagevermögen, Umlaufvermögen,<br />

Rückstellungen, Bankverb<strong>in</strong>dlichkeiten und sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten übertragen.<br />

Zugänge wurden zeitanteilig abgeschrieben. Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer des Anlagevermögens ist grundsätzlich die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig<br />

öffentliche Abwasserbeseitigung des Sächsischen Städte- und Geme<strong>in</strong>debundes<br />

sowie die Abschreibungstabelle gemäß Anlage 13 des Gesetzes zum Neuen Kommunalen<br />

F<strong>in</strong>anzmanagement zugrunde gelegt worden. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253<br />

Abs. 2 Satz 3 HGB wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.<br />

Die F<strong>in</strong>anzanlagen s<strong>in</strong>d mit Anschaffungskosten und mit nachträglichen Anschaffungskosten<br />

bzw. Abschreibungen angesetzt. Im Berichtsjahr s<strong>in</strong>d F<strong>in</strong>anzanlagen <strong>in</strong> Höhe von<br />

EUR 15.168,51 abgegangen.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d mit dem Nennwert angesetzt.<br />

Die zweckgebundene Rücklage wird parallel zu den Abschreibungen der nicht bezuschussten<br />

Anlagegegenstände jährlich aufgelöst.<br />

Die empfangenen Ertragszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zum Anlagevermögen werden<br />

parallel zu den Abschreibungen der entsprechenden Anlagegegenstände jährlich aufgelöst.<br />

Die Rückstellungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

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