Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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Anlage II<br />
Blatt 4<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, verm<strong>in</strong>dert um planmäßige l<strong>in</strong>eare Abschreibungen,<br />
bewertet.<br />
Im Rahmen der Entflechtung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Dresden<br />
GmbH i. L. wurden dem <strong>Abwasserzweckverband</strong> zum 1. Juli 1995 Anlagevermögen, Umlaufvermögen,<br />
Rückstellungen, Bankverb<strong>in</strong>dlichkeiten und sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten übertragen.<br />
Zugänge wurden zeitanteilig abgeschrieben. Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer des Anlagevermögens ist grundsätzlich die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig<br />
öffentliche Abwasserbeseitigung des Sächsischen Städte- und Geme<strong>in</strong>debundes<br />
sowie die Abschreibungstabelle gemäß Anlage 13 des Gesetzes zum Neuen Kommunalen<br />
F<strong>in</strong>anzmanagement zugrunde gelegt worden. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253<br />
Abs. 2 Satz 3 HGB wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.<br />
Die F<strong>in</strong>anzanlagen s<strong>in</strong>d mit Anschaffungskosten und mit nachträglichen Anschaffungskosten<br />
bzw. Abschreibungen angesetzt. Im Berichtsjahr s<strong>in</strong>d F<strong>in</strong>anzanlagen <strong>in</strong> Höhe von<br />
EUR 15.168,51 abgegangen.<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d mit dem Nennwert angesetzt.<br />
Die zweckgebundene Rücklage wird parallel zu den Abschreibungen der nicht bezuschussten<br />
Anlagegegenstände jährlich aufgelöst.<br />
Die empfangenen Ertragszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zum Anlagevermögen werden<br />
parallel zu den Abschreibungen der entsprechenden Anlagegegenstände jährlich aufgelöst.<br />
Die Rückstellungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.