Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ANLAGE 3<br />
Seite 1<br />
BVR Bio-Verwertungsgesellschaf t <strong>Radeberg</strong> mbH, <strong>Radeberg</strong><br />
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005<br />
Anhang<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>e Angaben<br />
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches<br />
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften<br />
aufgestellt worden.<br />
Die Gesellschaft ist e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaft im S<strong>in</strong>ne von § 267 Absatz 1 HGB. Nach<br />
§ 15 Absatz lc des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss <strong>in</strong> entsprechender Anwendung<br />
der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches nach den für große Kapitalgesellschaften<br />
geltenden Grundsätzen aufzustellen. Prüfungspflicht besteht nach §§ 99,<br />
110 GemO, da die Mehrheit der Anteile von e<strong>in</strong>er juristischen Person des öffentlichen Rechts<br />
gehalten werden.<br />
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, verm<strong>in</strong>dert um planmäßige<br />
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer ermittelt. Ger<strong>in</strong>gwertige Anlagegüter wurden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im<br />
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.<br />
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden<br />
Werten angesetzt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit<br />
dem am Bilanzstichtag beizulegenden füedrigeren Wert angesetzt.<br />
Die sonstigen Rückstellungen werden <strong>in</strong> Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste<br />
und Ungewissen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten abzudecken.<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
12874 05 4901