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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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Die neu gefasste Verbandssatzung wurde <strong>in</strong> der<br />

Verbandsversammlung vom 11.05.2006 beschlossen und trat am<br />

15.09.2006 nach Bekanntmachung durch das Regierungspräsidium<br />

Dresden <strong>in</strong> Kraft.<br />

5<br />

Daneben existiert e<strong>in</strong>e Satzung über die Entschädigung für<br />

ehrenamtliche Tätigkeit <strong>in</strong> der Verbandsversammlung vom<br />

25.03.2004, welche rückwirkend zum 01.01.2004 <strong>in</strong> Kraft trat.<br />

Zum 31.12.2005 ergab sich folgende Mitgliederstruktur:<br />

Verbandsmitglied<br />

Beteiligungsquote <strong>in</strong> Prozent<br />

Geme<strong>in</strong>de Arnsdorf 14,26<br />

Stadt Großröhrsdorf 20,83<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong> 49,97<br />

Geme<strong>in</strong>de Wachau, OT Leppersdorf 2,66<br />

Geme<strong>in</strong>de Bretnig-Hauswalde 9,05<br />

Geme<strong>in</strong>de Großhartau, OT Seeligstadt 3,23<br />

100,00<br />

Die Beteiligungsquoten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 7 der Verbandssatzung<br />

festgeschrieben. Sie s<strong>in</strong>d gemäß § 7 Abs. 3 m<strong>in</strong>destens alle fünf<br />

Jahre zu überprüfen. Jedes Verbandsmitglied trägt se<strong>in</strong>en<br />

entsprechenden Anteil zur F<strong>in</strong>anzierung der nicht durch<br />

Fördermittel gedeckten Aufwendungen für Investitionen über<br />

Kapitalumlagen.<br />

Die Beteiligungsquoten wurden im Rahmen der<br />

Sicherheitsneugründung überarbeitet und haben ab 2006 folgende<br />

Zusammensetzung:

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