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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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Verbandsmitglied<br />

Beteiligungsquote <strong>in</strong> Prozent<br />

Geme<strong>in</strong>de Arnsdorf 12,59<br />

Stadt Großröhrsdorf 20,02<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong> 57,45<br />

Geme<strong>in</strong>de Wachau, OT Leppersdorf 2,4 0<br />

Geme<strong>in</strong>de Bretnig-Hauswalde 6,46<br />

Geme<strong>in</strong>de Großharthau, OT Seeligstadt 1,08<br />

100,00<br />

3. Organe<br />

Organe des Zweckverbandes s<strong>in</strong>d gemäß § 8 der Verbandssatzung:<br />

- die Verbandsversammlung<br />

- der Verwaltungsrat und<br />

- der Verbandsvorsitzende.<br />

Die Verbandsversammlung (§§ 9 bis 13 der Verbands Satzung)<br />

besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedskommunen. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus entsenden Verbandsgeme<strong>in</strong>den mit mehr als 2.000<br />

E<strong>in</strong>wohnern je angefangene 2.000 E<strong>in</strong>wohner e<strong>in</strong> weiteres<br />

Mitglied <strong>in</strong> die Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung<br />

legt die Grundsätze für die Verwaltung des Verbandes fest. Sie<br />

kann durch Beschluss e<strong>in</strong>zelne Bereiche ihrer<br />

Entscheidungszuständigkeit an den Verwaltungsrat oder den<br />

Verbandsvorsitzenden übertragen. Die Verbandsversammlung<br />

beschließt mit e<strong>in</strong>er Mehrheit von zwei Dritteln die<br />

Haushaltsatzung und den jährlichen Wirtschaftsplan. Die<br />

Verbandsversammlung bestand im Geschäftsjahr aus<br />

18 Mitgliedern.

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