Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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4. Bestimmung der Mitunterzeichner der Niederschrift<br />
Für die Niederschrift der heutigen Verbandsversammlung werden Frau Ternes,<br />
Bürgermeister<strong>in</strong> Stadt Großröhrsdorf, und Herr Israel, stellv. Bürgermeister Geme<strong>in</strong>de<br />
Wachau, als Mitunterzeichner bestimmt.<br />
TOP 2<br />
Bürgeranfragen<br />
Bürgeranfragen werden nicht gestellt.<br />
TOP 3<br />
TOP 3.1.<br />
Jahresabschluss 2005 AZV "<strong>Obere</strong> Röder"<br />
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Herr Mues erhält das Wort, um über die Prüfung des Jahresabschlusses 2005 zu berichten.<br />
Wie bereits im Vorjahr spricht Herr Mues das Problem Abwasserabgabe an. Trotz<br />
Millionen<strong>in</strong>vestitionen <strong>in</strong> Kläranlagen und Sammler etc. wurden noch ke<strong>in</strong>e Verrechnungsbeträge<br />
zur Abwasserabgabe gewährt (Verrechnung der festgesetzten Abwasserabgabe mit<br />
getätigten Investitionen im Abwasserbereich). Diese Verrechnungen werden dann wie<br />
Zuschüsse behandelt, wodurch e<strong>in</strong>erseits die Abwasserabgabe nicht gezahlt werden muss<br />
und zusätzlich die erhaltenen Zuschüsse passiviert und jährlich anteilig ertragswirksam<br />
aufgelöst werden können.<br />
Der Verband hat zwar im Zusammenhang mit se<strong>in</strong>en Investitionen Verrechnungsanträge<br />
gestellt, diesen wurde aber bis heute nicht stattgegeben. Es erfolgte lediglich e<strong>in</strong>e<br />
Stundung <strong>in</strong> Höhe von rund 5 Mio €. Falls den Anträgen auf Verrechnung nicht stattgegeben<br />
werden kann, werden die Stundungen aufgehoben und der Verband ist zur<br />
Zahlung der Abwasserabgabe verpflichtet. Die Zahlung <strong>in</strong> Millionenhöhe könnte zu ernsten<br />
Liquiditätsproblemen mit all ihren Konsequenzen führen. Dies stellt für den Verband e<strong>in</strong><br />
ernst zu nehmendes Risiko dar. Anträge auf Verrechnung könnten abgelehnt werden, wenn<br />
nicht genügend Investitionen zur Verrechnung anerkannt werden. Dies könnte aus<br />
zeitlichen Gründen geschehen, da man neue Investitionen nur rückwirkend für drei Jahre<br />
geltend machen kann, z. B. für den Sammler Krohnenberg <strong>in</strong> Bretnig-Hauswalde. Da<br />
dessen Fertigstellung erst <strong>in</strong> 2006 erfolgte (mit zwei Jahren Verzögerung), können die<br />
Abwasserabgabebescheide der Jahre 2002 und 2001 nicht mehr verrechnet werden. Die<br />
Gründe der Verzögerung s<strong>in</strong>d bekannt. Infolge rechtlicher Unsicherheit konnten die<br />
Mitgliedskommunen ke<strong>in</strong>e Beiträge erheben, ke<strong>in</strong>e Kapitalumlagen zahlen und<br />
<strong>in</strong>folgedessen der Verband die Mittel nicht e<strong>in</strong>setzen.<br />
E<strong>in</strong> weiteres Problem besteht <strong>in</strong> der Eigenschaft des Teilzweckverbandes, der als Inhaber<br />
der Kläranlagen Abwasserabgabepflichtiger ist. Die Investitionen <strong>in</strong> die Ortsnetze der Mitgliedskommunen<br />
werden aber nicht als verrechenbar anerkannt, weil die Kommunen e<strong>in</strong>e<br />
eigene Rechtsträgerschaft besitzen, es sich also nicht um Investitionen des Teilzweckverbandes<br />
handelt, obwohl die Ortsnetze <strong>in</strong> die Kläranlage des Verbandes entwässern. Dies<br />
ist um so gravierender, als hierdurch die Kommunen und deren Bürger geschädigt werden.<br />
Es handelt sich eben nicht um e<strong>in</strong>en privaten Unternehmer, der e<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>nerzielungsabsicht<br />
umsetzen kann. Das vom Verband mit Datum vom 06.12.2005 gerichtete Schreiben<br />
an das Regierungspräsidium Dresden mit der Bitte um Gleichbehandlung von Teil- und<br />
Vollzweckverbänden unter Berücksichtigung der Investitionen <strong>in</strong> die Ortsnetze wurde<br />
negativ beantwortet.