Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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E<strong>in</strong>e Übersicht zu den F<strong>in</strong>anzkennzahlen des Zweckverbandes zum<br />
31.12.2005 ist <strong>in</strong> der Anlage 2 des Berichtes enthalten.<br />
17<br />
7. Prüfung der Angemessenheit von Vergütungen zwischen dem<br />
Zweckverband und se<strong>in</strong>en Mitgliedskommunen<br />
a) Betriebskostenumlagen<br />
Gemäß § 22 der VerbandsSatzung erhebt der Zweckverband für die<br />
Aufwendungen der Betreibung und Unterhaltung der<br />
Verbandsanlagen von se<strong>in</strong>en Mitgliedern Betriebskostenumlagen.<br />
Die Umlage je Mitglied bemisst sich nach der anteilig<br />
e<strong>in</strong>geleiteten Abwassermenge, welche aufgrund des<br />
Frischwasserverbrauches aller an die Abwasserbeseitigung<br />
angeschlossenen Grundstücke ermittelt wird.<br />
Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für das Folgejähr<br />
s<strong>in</strong>d von den Kommunen regelmäßige Abschlagszahlungen zu<br />
leisten. Nach der Feststellung des Jahresabschluss, d.h. der<br />
tatsächlich entstandenen Aufwendungen und der genauen<br />
Frischwassermengen des Jahres, erfolgt die Erhebung der<br />
endgültigen Umlage.<br />
Aufgrund der von uns geprüften Unterlagen und des vorgelegten<br />
Jahresabschlusses konnten wir feststellen, dass dem Verband<br />
von se<strong>in</strong>en Mitgliedskommunen kostendeckende Entgelte zur<br />
Verfügung gestellt werden. Die Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und<br />
Ertragslage des Zweckverbandes zum 31.12.2005 lässt diese<br />
Schlussfolgerung ebenfalls zu.<br />
Zum 31.12.2005 wies der Zweckverband gegenüber se<strong>in</strong>en<br />
Mitgliedskommunen Forderungen aus Betriebskostenumlagen von<br />
EUR 2.839.491,92 aus (im Vorjahr 3.771,7 TEUR). Die<br />
Verr<strong>in</strong>gerung im Vorjahresvergleich ist im Wesentlichen auf die<br />
Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Jahre 1994 bis