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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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E<strong>in</strong>e Übersicht zu den F<strong>in</strong>anzkennzahlen des Zweckverbandes zum<br />

31.12.2005 ist <strong>in</strong> der Anlage 2 des Berichtes enthalten.<br />

17<br />

7. Prüfung der Angemessenheit von Vergütungen zwischen dem<br />

Zweckverband und se<strong>in</strong>en Mitgliedskommunen<br />

a) Betriebskostenumlagen<br />

Gemäß § 22 der VerbandsSatzung erhebt der Zweckverband für die<br />

Aufwendungen der Betreibung und Unterhaltung der<br />

Verbandsanlagen von se<strong>in</strong>en Mitgliedern Betriebskostenumlagen.<br />

Die Umlage je Mitglied bemisst sich nach der anteilig<br />

e<strong>in</strong>geleiteten Abwassermenge, welche aufgrund des<br />

Frischwasserverbrauches aller an die Abwasserbeseitigung<br />

angeschlossenen Grundstücke ermittelt wird.<br />

Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für das Folgejähr<br />

s<strong>in</strong>d von den Kommunen regelmäßige Abschlagszahlungen zu<br />

leisten. Nach der Feststellung des Jahresabschluss, d.h. der<br />

tatsächlich entstandenen Aufwendungen und der genauen<br />

Frischwassermengen des Jahres, erfolgt die Erhebung der<br />

endgültigen Umlage.<br />

Aufgrund der von uns geprüften Unterlagen und des vorgelegten<br />

Jahresabschlusses konnten wir feststellen, dass dem Verband<br />

von se<strong>in</strong>en Mitgliedskommunen kostendeckende Entgelte zur<br />

Verfügung gestellt werden. Die Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und<br />

Ertragslage des Zweckverbandes zum 31.12.2005 lässt diese<br />

Schlussfolgerung ebenfalls zu.<br />

Zum 31.12.2005 wies der Zweckverband gegenüber se<strong>in</strong>en<br />

Mitgliedskommunen Forderungen aus Betriebskostenumlagen von<br />

EUR 2.839.491,92 aus (im Vorjahr 3.771,7 TEUR). Die<br />

Verr<strong>in</strong>gerung im Vorjahresvergleich ist im Wesentlichen auf die<br />

Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Jahre 1994 bis

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