Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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Anlage II<br />
Blatt 3<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder", <strong>Radeberg</strong><br />
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr<br />
vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005<br />
Anhang<br />
1. Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 des <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder 4 ' ist<br />
nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§264 ff. HGB sowie nach den<br />
Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 30. Dezember<br />
1994 aufgestellt.<br />
Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften<br />
wurden angewandt, soweit sich aus dem SächsEigBG <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der SächsEigBVO<br />
nichts anderes ergibt.<br />
2. Gliederung der Bilanz und der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß den Vorschriften des § 8 der SächsEigBVO nach<br />
den entsprechenden Formblättern.<br />
Die Gliederung der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Vorschriften des<br />
§ 9 Abs. 1 SächsEigBVO. Abweichend ist die „Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage"<br />
und die „Auflösung der empfangenen Ertragszuschüsse" offen von den Abschreibungen<br />
abgesetzt.<br />
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen<br />
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und Bilanzierung vorgenommen.