Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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ANLAGE 4<br />
Lageberichts zum Jahresabschluss zum 31.12.2005<br />
Nach § 15 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages der BVR Bio-Verwertungsgesellschaft<br />
<strong>Radeberg</strong> mbH (nachfolgend BVR genannt) ist zusätzlich zum Jahresabschluss e<strong>in</strong><br />
Lagebericht zu erstellen. Aufgrund der Mehrheitsbeteiligung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es<br />
„<strong>Obere</strong> Röder", e<strong>in</strong>er Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist bei der Aufstellung des<br />
Lageberichts § 11 SächsEigBVO zu beachten.<br />
1. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wurde mit Notarvertrag URNr. 32/1997-H am 09.01.1997 durch den<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" (nachfolgend AZV genannt) und der <strong>Radeberg</strong>er<br />
Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH (nachfolgend Nehlsen genannt) gegründet. Der AZV ist<br />
zu 51 % und Nehlsen zu 49 % an der Gesellschaft beteiligt. Die <strong>Radeberg</strong>er<br />
Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom<br />
21.07.2005 mit der Nehlsen Entsorgungs GmbH Pirna verschmolzen.<br />
Durch die Änderungen der Sächsischen Geme<strong>in</strong>deordnung und zur Anpassung an die<br />
heutigen Erfordernisse der Gesellschaft (z. B. Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Verwaltungsrates) bedarf<br />
es e<strong>in</strong>er Änderung des Gesellschaftsvertrages. E<strong>in</strong> Entwurf wurde bereits erarbeitet.<br />
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst unter Berücksichtigung der Auflagen des<br />
Regierungspräsidiums Dresden die Aufbereitung, Verwertung und Vermarktung von<br />
Klärschlämmen sowie von Grün- und Bioabfällen, soweit dadurch die<br />
Klärschlammentsorgung nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird. Die Hauptaufgabe der BVR besteht dar<strong>in</strong>,<br />
die anfallenden Klärschlämme und biogenen Stoffe mit Hilfe der Bio-Covergärungsanlage<br />
und den dazu erforderlichen verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten so zu verarbeiten,<br />
das aus den Inputstoffen Methangas zur Energieproduktion gewonnen wird und zusätzlich<br />
e<strong>in</strong> Energieträger entsteht, welcher <strong>in</strong> Kraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden kann und wird, oder der se<strong>in</strong>e Verwendung als Substrat <strong>in</strong> der<br />
Kompostierung f<strong>in</strong>det.<br />
Zur Realisierung des Unternehmensgegenstandes mietet die Gesellschaft ab dem<br />
01.06.1999 die Bioverwertungsanlage vom AZV an.<br />
Seit der Anmietung der Bioverwertungsanlage besteht zwischen dem AZV und der BVR e<strong>in</strong>e<br />
Betriebsaufspaltung mit der Folge der umsatzsteuerlichen Organschaft. Der AZV betätigt<br />
sich mit der Vermietung der Bioverwertungsanlage außerhalb se<strong>in</strong>er hoheitlichen Aufgaben<br />
<strong>in</strong>soweit, als die BVR die Bioverwertungsanlage zum Zwecke der gewerblichen Tätigkeit<br />
nutzt.<br />
Die Klärschlammverwertung, auch wenn sie durch die BVR erledigt wird, stellt weiterh<strong>in</strong> die<br />
Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dar, derm mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kann ke<strong>in</strong>e<br />
gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden. Gleiches gilt, wenn der für die<br />
Klärschlammentsorgung zuständige AZV zur Erfüllung se<strong>in</strong>er Pflichtaufgaben die BVR als<br />
Betriebskapitalgesellschaft e<strong>in</strong>setzt. Die Klärschlammentsorgung bleibt somit Aufgabe des<br />
AZV und ist dem Hoheitsbetrieb zuzuordnen. Daraus folgt, dass die BVR h<strong>in</strong>sichtlich der ihr<br />
entstandenen Kosten für die Verwertung des Klärschlamms e<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
Kostenersatz gegenüber dem AZV hat.