Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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Jahresabschluss zum 31.12.2005 Anlage A 3<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder", <strong>Radeberg</strong> Blatt 1<br />
Anhang<br />
für das Geschäftsjahr<br />
2005<br />
1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes<br />
(SächsEigBG) vom 19.04.1994, geändert durch das Gesetz vom 04.03.2003, sowie<br />
nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 264 ff HGB aufgestellt<br />
worden.<br />
Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff) wurden angewandt,<br />
soweit sich aus dem SächsEigBG <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung<br />
(SächsEigBVO) vom 30.12.1994, geändert durch die Verordnungen vom 06.02.<br />
1996, 13.11.2001 und 12.12.2001, nichts anderes ergibt.<br />
2. Gliederung der Bilanz und der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 8 Abs. 1 SächsEigBVO.<br />
Die Aufstellung der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung erfolgte im Wesentlichen nach § 9 Abs. 1<br />
SächsEigBVO. Die Auflösung empfangener Ertragszuschüsse und die Entnahme aus<br />
Zweckgebundenen Rücklagen, die zur F<strong>in</strong>anzierung der Abschreibungen verwendet werden,<br />
wurden direkt von den Abschreibungen abgesetzt.<br />
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die handeis- und steuerrechtlichen Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsvorschriften beachtet, ebenso die des SächsEigBG.<br />
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden s<strong>in</strong>d bei den jeweiligen Bilanzpositionen<br />
erläutert.